Das Sehvermögen ist ein zentrales Kriterium bei der G26.3-Einstellungsuntersuchung. Wer Brille oder Kontaktlinsen trägt, ist nicht ausgeschlossen – muss aber bestimmte korrigierte Sehschärfewerte erreichen.
Anforderungen an das Sehvermögen
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Sehschärfe (korrigiert) | Je Auge mind. 1,0 / 1,0 |
| Sehschärfe (unkorrigiert) | Je Auge mind. 0,5 / 0,5 |
| Farbsehvermögen | Farbtüchtig (kein relevanter Defekt) |
| Tiefensehen / Stereosehen | Normal |
| Gesichtsfeld | Normales Gesichtsfeld beidseits |
Brille und Kontaktlinsen
Brillen und Kontaktlinsen sind im Grundsatz erlaubt. Wichtig: Beim Atemschutzeinsatz mit Vollmaske ist die Kombination Brille + Atemschutzmaske problematisch. Es gibt jedoch spezielle Innenbrillen für Atemschutzmasken – diese werden von den BFs in der Regel gestellt oder finanziert.
Laser-OP
Nach einer Laserkorrektur (LASIK, LASEK) wird die Sehschärfe wie korrigiertes Sehen gewertet. Manche BFs verlangen eine Wartezeit von 12 Monaten nach der OP. Im Vorfeld mit dem BF-Arzt abklären.
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