Sehvermögen Berufsfeuerwehr: Anforderungen und Brillenregelung

Das Sehvermögen ist ein zentrales Kriterium bei der G26.3-Einstellungsuntersuchung. Wer Brille oder Kontaktlinsen trägt, ist nicht ausgeschlossen – muss aber bestimmte korrigierte Sehschärfewerte erreichen.

Anforderungen an das Sehvermögen

MerkmalAnforderung
Sehschärfe (korrigiert)Je Auge mind. 1,0 / 1,0
Sehschärfe (unkorrigiert)Je Auge mind. 0,5 / 0,5
FarbsehvermögenFarbtüchtig (kein relevanter Defekt)
Tiefensehen / StereosehenNormal
GesichtsfeldNormales Gesichtsfeld beidseits

Brille und Kontaktlinsen

Brillen und Kontaktlinsen sind im Grundsatz erlaubt. Wichtig: Beim Atemschutzeinsatz mit Vollmaske ist die Kombination Brille + Atemschutzmaske problematisch. Es gibt jedoch spezielle Innenbrillen für Atemschutzmasken – diese werden von den BFs in der Regel gestellt oder finanziert.

Laser-OP

Nach einer Laserkorrektur (LASIK, LASEK) wird die Sehschärfe wie korrigiertes Sehen gewertet. Manche BFs verlangen eine Wartezeit von 12 Monaten nach der OP. Im Vorfeld mit dem BF-Arzt abklären.

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