Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg werden nach dem LBesGBW besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Baden-Württemberg 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 2.878 | ca. 3.165 | ca. 3.455 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 2.988 | ca. 3.289 | ca. 3.591 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 3.155 | ca. 3.472 | ca. 3.791 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.419 | ca. 3.764 | ca. 4.115 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Baden-Württemberg
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 150 € | Aktiver Feuerwehrdienst |
| Wechselschichtzulage | ca. 243 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 100 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Baden-Württemberg kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,558 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Sonderzahlung: ca. 57 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 46 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Einordnung: Zweiter Platz unter den Südländern
Baden-Württemberg zählt zu den besser besoldenden Ländern und hat die zweithöchste Besoldung unter den Südländern.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Baden-Württemberg beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.878 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.
Beförderung und Aufstiegswege
In Baden-Württemberg gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.