Feuerwehrbeamte in Mecklenburg-Vorpommern werden nach dem LBesG M-V besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Mecklenburg-Vorpommern 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 2.661 | ca. 2.926 | ca. 3.196 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 2.766 | ca. 3.042 | ca. 3.323 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 2.919 | ca. 3.211 | ca. 3.508 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.160 | ca. 3.480 | ca. 3.805 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Mecklenburg-Vorpommern
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 126 € | Aktiver Feuerwehrdienst |
| Wechselschichtzulage | ca. 223 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 89 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Mecklenburg-Vorpommern kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,275 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: ca. 35 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 43 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Einordnung: Schlusslicht bundesweit
MV hat die niedrigste Besoldung bundesweit, bietet aber sehr gute Wohn- und Lebensqualität außerhalb der Städte.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Mecklenburg-Vorpommern beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.661 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.
Beförderung und Aufstiegswege
In Mecklenburg-Vorpommern gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.