Feuerwehrbeamte in Nordrhein-Westfalen werden nach dem LBesG NRW besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Nordrhein-Westfalen 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 2.809 | ca. 3.088 | ca. 3.371 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 2.921 | ca. 3.211 | ca. 3.505 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 3.082 | ca. 3.396 | ca. 3.714 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.341 | ca. 3.679 | ca. 4.022 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Nordrhein-Westfalen
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 145 € | Aktiver Feuerwehrdienst |
| Wechselschichtzulage | ca. 240 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 98 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Nordrhein-Westfalen kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,473 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: ca. 50 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 45 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Einordnung: Mittelfeld der Westländer
NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland und stellt die meisten hauptamtlichen Feuerwehrbeamten.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Nordrhein-Westfalen beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.809 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.
Beförderung und Aufstiegswege
In Nordrhein-Westfalen gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.