Feuerwehr Besoldung Sachsen 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich

Feuerwehrbeamte in Sachsen werden nach dem SächsBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis der aktuellen Landesbesoldungsgesetzgebung 2026. Maßgeblich sind die offiziellen Besoldungstabellen Sachsens. Zuletzt angepasst: ca. 6,5 % in 2025 (Angleichung Ost).

Besoldungsgruppen Feuerwehr Sachsen 2026

Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.

BesoldungsgruppeDienstgradStufe 1 (€)Stufe 5 (€)Höchststufe (€)
A7Brandmeisterca. 2.704ca. 2.972ca. 3.244
A8Oberbrandmeisterca. 2.811ca. 3.092ca. 3.378
A9Hauptbrandmeisterca. 2.966ca. 3.263ca. 3.563
A10Brandoberinspektorca. 3.212ca. 3.537ca. 3.866

Feuerwehrspezifische Zulagen in Sachsen

Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:

ZulageMonatsbetrag (ca.)Voraussetzung
Feuerwehrzulageca. 130 €Aktiver Feuerwehrdienst
Wechselschichtzulageca. 228 €Vollständiger Schichtdienst
Atemschutzgeräteträgerzulageca. 91 €G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst

Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Sachsen kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,330 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.

Sonderzahlung und Jahreseinkommen

Jahressonderzahlung: ca. 40 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 43 € (Richtwert inkl. Zulagen).

Einordnung: Stärkstes Ostbundesland

Sachsen holt bei der Besoldungsangleichung stark auf und ist wirtschaftlich stärkstes Ostbundesland.

Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.704 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.

Beförderung und Aufstiegswege

In Sachsen gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:

  • Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
  • Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
  • Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht

Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.

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