Die Besoldung bei der Berufsfeuerwehr ist Beamtenrecht – kein Tarif, kein Lohn. Das Besoldungssystem unterscheidet zwei Laufbahngruppen mit klar definierten Besoldungsgruppen von A7 bis A16. Hinzu kommen Zulagen, Sonderzahlungen und Beihilfe.
Beamtenbesoldung – die Grundprinzipien
Feuerwehrbeamte werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) oder dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz besoldet. Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die meisten Länder die Besoldung selbst – daher gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Gehaltsniveaus.
- Grundgehalt: Richtet sich nach Besoldungsgruppe (A7–A16) und Erfahrungsstufe (1–8)
- Zulagen: Feuerwehrzulage, Atemschutz, Wechselschicht, Erschwerniszulagen
- Sonderzahlungen: Jährliche Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“), in manchen Ländern Urlaubsgeld
Laufbahngruppe 1 – mittlerer Dienst
| Dienstgrad | Bes.-Gruppe | Grundgehalt Stufe 3 (Bund) |
|---|---|---|
| Brandmeister | A7 | ca. 2.500 € |
| Oberbrandmeister | A8 / A9 | ca. 2.620–2.720 € |
| Hauptbrandmeister | A9m | ca. 2.780 € |
Laufbahngruppe 2 – gehobener/höherer Dienst
| Dienstgrad | Bes.-Gruppe | Grundgehalt Stufe 3 (Bund) |
|---|---|---|
| Brandinspektor | A9+Z / A10 | ca. 2.900 € |
| Oberbrandinspektor | A11 | ca. 3.180 € |
| Brandamtmann | A12 | ca. 3.370 € |
| Brandoberrat | A13 | ca. 3.600 € |
| Brandrat / Branddirektor | A14–A16 | ab 4.000 € |
Erfahrungsstufen
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es bis zu 8 Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Zeiträumen (2–5 Jahre je Stufe). Nach ca. 25 Dienstjahren hat man die höchste Stufe erreicht.
Sonderzahlungen und Beihilfe
Beamte erhalten i.d.R. einmal jährlich eine Sonderzuwendung (Betrag variiert je Bundesland). Dazu kommt die Beihilfe – der Staat übernimmt 50–70 % der Krankheitskosten, weshalb die meisten Beamten eine ergänzende private Krankenversicherung (PKV) abschließen.
Häufige Fragen
Warum gibt es so große Gehaltsunterschiede zwischen den Bundesländern?
Seit der Föderalismusreform 2006 legen die Länder ihre Besoldung eigenständig fest. Bayern hat die Tabellen stärker angehoben als Ostdeutsche Länder – daher klafft der Unterschied bei A7 inzwischen bei über 100 € pro Monat.
Gibt es auch Tarifbeschäftigte bei der Berufsfeuerwehr?
Ja, in einigen Positionen (z.B. Verwaltung, Werkstatt, Leitstelle). Diese werden nach TVöD entlohnt, haben aber keine Beamtenrechte wie Pension oder Unkündbarkeit.
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