Feuerwehr & Familie: Schichtdienst, Elternzeit & Teilzeit für Beamte

Feuerwehr und Familie — das klingt schwierig, ist aber machbar. Beamte haben dabei deutlich mehr Rechte als viele denken: Elternzeit, Teilzeit, Diensttausch und flexible Schichtmodelle schaffen mehr Spielraum als in vielen Privatunternehmen.

Elternzeit für Feuerwehrbeamte

Anspruch: Beamte haben nach § 92 BBG (Bund) bzw. entsprechenden Landesbeamtengesetzen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres. Während der Elternzeit ruhen die Bezüge (Elterngeld vom BMFSFJ).
AspektRegelung
DauerBis zu 36 Monate (bis 8. Lj. des Kindes)
Elterngeld65–100 % des Nettoeinkommens (max. 1.800 €/Monat), 14 Monate
Dienstkleidungbleibt gestellt
PensionElternzeitjahre bis 3 J. werden zur Hälfte angerechnet
RückkehrAnspruch auf gleichwertige Stelle, aber nicht dieselbe Wache

Teilzeit im Beamtenverhältnis

Nach § 91 BBG haben Beamte mit Kindern unter 18 Jahren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Im Feuerwehrdienst bedeutet das oft:

  • Reduzierung auf 50 % = weniger Schichtdienste, geringere Besoldung
  • Weiterhin Schichtdienst — aber weniger Dienste pro Monat
  • Besoldung proportional gekürzt (inkl. Zulagen)

Schichtplanung und Familie

SchichtmodellTypisches MusterFamilien-Kompatibilität
24/48h (viele BF)1 Tag Dienst, 2 Tage freigut — lange freie Phasen
12h-Schichten2 Früh, 2 Spät, 4 frei (rotierend)mittel — Abendschichten schwierig
3×8hselten bei BFgut — aber kaum verbreitet

Diensttausch

An den meisten Berufsfeuerwehren ist Diensttausch (Schichttausch mit Kollegen) intern möglich. Für Familienereignisse, Schuleinführung oder Arzttermine ist das ein praktisches Instrument — setzt aber gute Kollegialität voraus.

Beihilfe für Kinder

Als Beamter erhältst du Beihilfe auch für deine Kinder. Kombiniert mit der PKV kannst du deine Familie zu günstigen Konditionen mitversichern — oft deutlich günstiger als in der GKV.

→ Mehr dazu: PKV für Feuerwehrbeamte

Tipp: Als Feuerwehrbeamter hast du Anspruch auf Beihilfe — eine private Krankenversicherung (PKV) kann deine Absicherung optimal ergänzen. Mehr zur PKV für Feuerwehrbeamte →
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