Die G26.3-Untersuchung ist eine Pflichtvoraussetzung für jeden Atemschutzgeräteträger bei der Berufsfeuerwehr. Sie findet vor der Einstellung und dann alle 3 Jahre (ab 50: jährlich) statt.
Was ist die G26.3?
Die G26 ist ein Untersuchungsgrundsatz der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Die Variante G26.3 gilt speziell für Atemschutzgeräteträger der schwersten Kategorie (Pressluftatmer bis 1.600 Pa Atemwiderstand – der Standardfall bei der Berufsfeuerwehr).
Was wird untersucht?
- Herz-Kreislauf: EKG in Ruhe und unter Belastung (Fahrradergometer)
- Lungenfunktion: Spirometrie (Atemvolumen, Fluss)
- Sehvermögen: Visus, Farbsehen, Gesichtsfeld
- Gehör: Tonaudiogramm
- Körpergröße / Gewicht: BMI-Prüfung
- Blutuntersuchung: Blutbild, Leberwerte, Nierenwerte
- Anamnese: Vorerkrankungen, Medikamente, Operationen
Ausschlussgründe
Diese Erkrankungen führen häufig zur Nicht-Tauglichkeit:
- Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz, behandlungspflichtiger Bluthochdruck)
- Obstruktive Lungenerkrankungen (Asthma bronchiale, COPD)
- Eingeschränktes Sehvermögen ohne ausreichende Korrekturtoleranz
- Epilepsie (Krampfanfälle)
- Starkes Übergewicht (BMI > 35)
Wer bezahlt?
Die G26.3-Einstellungsuntersuchung wird von der einstellenden BF bezahlt. Folgeuntersuchungen (alle 3 Jahre) ebenfalls. Du trägst keine Kosten.
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