Feuerwehr G26.3: Die Pflichtuntersuchung für Atemschutzgeräteträger

Die G26.3-Untersuchung ist eine Pflichtvoraussetzung für jeden Atemschutzgeräteträger bei der Berufsfeuerwehr. Sie findet vor der Einstellung und dann alle 3 Jahre (ab 50: jährlich) statt.

Was ist die G26.3?

Die G26 ist ein Untersuchungsgrundsatz der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Die Variante G26.3 gilt speziell für Atemschutzgeräteträger der schwersten Kategorie (Pressluftatmer bis 1.600 Pa Atemwiderstand – der Standardfall bei der Berufsfeuerwehr).

Was wird untersucht?

  • Herz-Kreislauf: EKG in Ruhe und unter Belastung (Fahrradergometer)
  • Lungenfunktion: Spirometrie (Atemvolumen, Fluss)
  • Sehvermögen: Visus, Farbsehen, Gesichtsfeld
  • Gehör: Tonaudiogramm
  • Körpergröße / Gewicht: BMI-Prüfung
  • Blutuntersuchung: Blutbild, Leberwerte, Nierenwerte
  • Anamnese: Vorerkrankungen, Medikamente, Operationen

Ausschlussgründe

Diese Erkrankungen führen häufig zur Nicht-Tauglichkeit:

  • Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz, behandlungspflichtiger Bluthochdruck)
  • Obstruktive Lungenerkrankungen (Asthma bronchiale, COPD)
  • Eingeschränktes Sehvermögen ohne ausreichende Korrekturtoleranz
  • Epilepsie (Krampfanfälle)
  • Starkes Übergewicht (BMI > 35)

Wer bezahlt?

Die G26.3-Einstellungsuntersuchung wird von der einstellenden BF bezahlt. Folgeuntersuchungen (alle 3 Jahre) ebenfalls. Du trägst keine Kosten.

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