Feuerwehrbeamte im aktiven Einsatzdienst können unter bestimmten Bedingungen früher in den Ruhestand treten als andere Beamtengruppen — aufgrund der besonderen körperlichen Belastung des Dienstes.
Regelaltersgrenze für Feuerwehrbeamte
Die allgemeine Altersgrenze für Beamte liegt bei 67 Jahren (nach Anhebung durch Bundesrecht und Länder). Für Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gilt in vielen Bundesländern eine besondere Altersgrenze:
| Bundesland | Besondere Altersgrenze Feuerwehr |
|---|---|
| Bayern | 60 Jahre (Einsatzdienst), 62 sonst |
| NRW | 60 Jahre (Brandmeisterlaufbahn) |
| Baden-Württemberg | 60 Jahre (mD), 62 (gD) |
| Berlin | 60 Jahre |
| Hamburg | 62 Jahre |
| Hessen | 60 Jahre |
| Alle anderen | 60–62 Jahre (je nach LBG) |
Höhe der Feuerwehr-Pension
Die Pension errechnet sich aus: Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
- Ruhegehaltssatz: 1,79625 % × ruhegehaltsfähige Dienstjahre, maximal 71,75 %
- Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Letzte Besoldungsgruppe + Familienzuschlag (Stufe 1)
- Mindestversorgung: Je nach Land ca. 1.800–2.100 € brutto/Monat
Beispiel: A9-Beamter (Hauptbrandmeister, NRW) mit 33 Dienstjahren:
- Ruhegehaltssatz: 33 × 1,79625 % = 59,28 %
- Ruhegehaltsfähige Bezüge: ca. 3.714 € (A9 Höchststufe)
- Pension: ca. 2.202 € brutto/Monat
Antragsfristen und Übergangsgeld
Der Ruhestandsantritt muss rechtzeitig beantragt werden — in der Regel 3–6 Monate vor dem gewünschten Datum. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, erhält ggf. Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr des vorzeitigen Eintritts.