Feuerwehr Pension: Wann gehen Feuerwehrbeamte in Rente?

Feuerwehrbeamte im aktiven Einsatzdienst können unter bestimmten Bedingungen früher in den Ruhestand treten als andere Beamtengruppen — aufgrund der besonderen körperlichen Belastung des Dienstes.

Regelaltersgrenze für Feuerwehrbeamte

Die allgemeine Altersgrenze für Beamte liegt bei 67 Jahren (nach Anhebung durch Bundesrecht und Länder). Für Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gilt in vielen Bundesländern eine besondere Altersgrenze:

BundeslandBesondere Altersgrenze Feuerwehr
Bayern60 Jahre (Einsatzdienst), 62 sonst
NRW60 Jahre (Brandmeisterlaufbahn)
Baden-Württemberg60 Jahre (mD), 62 (gD)
Berlin60 Jahre
Hamburg62 Jahre
Hessen60 Jahre
Alle anderen60–62 Jahre (je nach LBG)

Höhe der Feuerwehr-Pension

Die Pension errechnet sich aus: Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

  • Ruhegehaltssatz: 1,79625 % × ruhegehaltsfähige Dienstjahre, maximal 71,75 %
  • Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Letzte Besoldungsgruppe + Familienzuschlag (Stufe 1)
  • Mindestversorgung: Je nach Land ca. 1.800–2.100 € brutto/Monat

Beispiel: A9-Beamter (Hauptbrandmeister, NRW) mit 33 Dienstjahren:

  • Ruhegehaltssatz: 33 × 1,79625 % = 59,28 %
  • Ruhegehaltsfähige Bezüge: ca. 3.714 € (A9 Höchststufe)
  • Pension: ca. 2.202 € brutto/Monat

Antragsfristen und Übergangsgeld

Der Ruhestandsantritt muss rechtzeitig beantragt werden — in der Regel 3–6 Monate vor dem gewünschten Datum. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, erhält ggf. Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr des vorzeitigen Eintritts.

Kostenlose Erstinformation: Wie hoch ist deine persönliche Pension — und wie kannst du sie ergänzen? Unser Partner-Netzwerk rechnet es für dich durch — jetzt anfragen.

Weiterführende Artikel:

Nach oben scrollen