Als Beamter bei der Berufsfeuerwehr erhältst du im Ruhestand eine lebenslange Pension statt einer gesetzlichen Rente. Die Höhe richtet sich nach Dienstjahren und letztem Grundgehalt – nach 40 Dienstjahren sind bis zu 71,75 % des letzten Grundgehalts möglich.
Wie wird die Pension berechnet?
Grundformel: Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
- Ruhegehaltssatz: 1,79625 % je Dienstjahr; maximal 71,75 % nach 40 Jahren
- Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe (ohne Zulagen)
- Mindestversorgung: Jedes Bundesland garantiert eine Mindestpension (ca. 1.700–1.900 € brutto)
Rechenbeispiel
Ruhegehaltssatz: 38 × 1,79625 % = 68,26 %
Letztes Grundgehalt: ca. 3.000 €
→ Pension: ca. 2.048 € brutto/Monat
Sonderregelung: Frühpensionierung bei Feuerwehr
Feuerwehrbeamte können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Dienstunfähigkeit, besondere Altersregelungen) früher in den Ruhestand treten. In manchen Bundesländern gilt für Feuerwehrbeamte im aktiven Einsatzdienst ein besonderes Mindestalter für den Ruhestand (i.d.R. 60 Jahre).
Pension vs. gesetzliche Rente
Die Pension ist in der Regel deutlich höher als eine vergleichbare gesetzliche Rente, weil:
- Kein Beitrag zu Rentenversicherung notwendig (höheres Nettoeinkommen während der aktiven Zeit)
- Garantiert lebenslang, keine Abhängigkeit von Kapitalmärkten
- Hinterbliebene erhalten Witwen-/Waisenversorgung
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