Feuerwehr Teilzeit: Möglich als Beamter?

Feuerwehrbeamte können grundsätzlich Teilzeit beantragen — doch im Schichtdienst ist das organisatorisch anspruchsvoll. Was ist möglich, was sind die Voraussetzungen und welche Konsequenzen hat Teilzeit für Gehalt und Karriere?

Rechtsgrundlage

Beamte haben nach den Beamtengesetzen der Länder einen Anspruch auf Teilzeit, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Bei familiären Gründen (Kinderbetreuung, Pflege) ist der Anspruch in vielen Ländern sehr stark.

Übliche Teilzeitmodelle

ModellBesonderheit
50 % TeilzeitJede zweite Schicht; organisatorisch machbar
75 % Teilzeit3 von 4 Schichten; häufiges Modell
BeurlaubungVollständige Freistellung (z. B. Elternzeit)
AltersteilzeitAb 60 Jahren möglich in vielen Ländern

Konsequenzen für Gehalt und Versorgung

  • Gehalt wird anteilig gekürzt (50 % Teilzeit = ca. 50 % Bruttogehalt)
  • Rentenanwartschaft / Pensionsanspruch wächst langsamer
  • Ruhegehaltssatz wird nach ruhegehaltsfähigen Dienstjahren berechnet — Teilzeitjahre zählen anteilig
  • Beförderungsaussichten können sich verzögern

Antragstellung

Antrag beim Dienstherrn (Personalabteilung), in der Regel mit Begründung. Familienbedingte Teilzeit ist meist schnell genehmigt. Betriebliche Gründe (Personalmangel) können eine Ablehnung rechtfertigen.

Kostenlose Erstinformation: Welche Absicherung passt zu deiner Karrierestufe? Unser Partner-Netzwerk hilft dir weiter — jetzt unverbindlich anfragen.
Nach oben scrollen