Als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bekommst du deine persönliche Schutzausrüstung vollständig gestellt – kostenlos. Was genau geliefert wird, welche Normen gelten und was du selbst mitbringen musst.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – gestellt von der Gemeinde
| Ausrüstungsgegenstand | Norm | Hinweis |
|---|---|---|
| Schutzjacke (Überjacke) | EN 469 | Hitze- und Flammenschutz |
| Schutzhose | EN 469 | Passend zur Jacke |
| Feuerwehrhelm | EN 443 | Mit Nackenschutz und Visier |
| Feuerwehrstiefel | EN 15090 | Durchtrittschutz, Hitzeresistenz |
| Feuerwehrhandschuhe | EN 659 | Einsatzhandschuhe |
| Sicherheitsgurt / Feuerwehrleine | DIN 14920 | Für Absturzsicherung |
| Feuerwehrbeil oder Multifunktionswerkzeug | — | Je nach Wehr |
Atemschutzausrüstung
Pressluftatmer (PA) und Atemschutzmaske gehören zum Fahrzeug der Wehr – du nutzt sie bei Bedarf. Voraussetzung ist die G26.3-Tauglichkeit.
Was musst du selbst mitbringen?
Eigentlich nichts Feuerwehr-spezifisches. Empfohlen wird für die Freizeit-/Trainingsphase:
- Sportkleidung für Fitness-Übungen
- Festes Schuhwerk für Übungsabende (bis PSA ausgegeben wird)
Wichtig: Die PSA gehört der Gemeinde – nicht dir. Bei Austritt oder Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit muss sie zurückgegeben bzw. erstattet werden.
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