Freiwillige Feuerwehr Ausrüstung: Was wird gestellt, was brauche ich selbst?

Als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bekommst du deine persönliche Schutzausrüstung vollständig gestellt – kostenlos. Was genau geliefert wird, welche Normen gelten und was du selbst mitbringen musst.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – gestellt von der Gemeinde

AusrüstungsgegenstandNormHinweis
Schutzjacke (Überjacke)EN 469Hitze- und Flammenschutz
SchutzhoseEN 469Passend zur Jacke
FeuerwehrhelmEN 443Mit Nackenschutz und Visier
FeuerwehrstiefelEN 15090Durchtrittschutz, Hitzeresistenz
FeuerwehrhandschuheEN 659Einsatzhandschuhe
Sicherheitsgurt / FeuerwehrleineDIN 14920Für Absturzsicherung
Feuerwehrbeil oder MultifunktionswerkzeugJe nach Wehr

Atemschutzausrüstung

Pressluftatmer (PA) und Atemschutzmaske gehören zum Fahrzeug der Wehr – du nutzt sie bei Bedarf. Voraussetzung ist die G26.3-Tauglichkeit.

Was musst du selbst mitbringen?

Eigentlich nichts Feuerwehr-spezifisches. Empfohlen wird für die Freizeit-/Trainingsphase:

  • Sportkleidung für Fitness-Übungen
  • Festes Schuhwerk für Übungsabende (bis PSA ausgegeben wird)
Wichtig: Die PSA gehört der Gemeinde – nicht dir. Bei Austritt oder Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit muss sie zurückgegeben bzw. erstattet werden.

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