Wer die freiwillige Feuerwehr verlassen möchte, kann das – ohne großen bürokratischen Aufwand. Was du wissen musst: Fristen, Ausrüstungsrückgabe und was mit deiner Ausbildung passiert.
Wie tritt man aus?
Ein formloser schriftlicher Austritt beim Wehrführer oder der Gemeindeverwaltung genügt. Manche Wehren haben Satzungen mit einer Kündigungsfrist von 1–3 Monaten, aber ein sofortiger Austritt ist in der Regel problemlos möglich.
Was passiert mit der Ausrüstung?
Die persönliche Schutzausrüstung (Jacke, Helm, Stiefel etc.) gehört der Gemeinde und muss vollständig zurückgegeben werden – in einem ordnungsgemäßen Zustand. Normaler Verschleiß durch Einsätze ist kein Problem.
Behalte ich meine Lehrgangszertifikate?
Ja. Truppmann-Zertifikate, Atemschutzgeräteträger-Nachweise und andere Lehrgangsabschlüsse bleiben dein Eigentum und können bei einem späteren Wiedereintritt oder beim Beitritt zu einer anderen Wehr anerkannt werden.
Kann man wieder eintreten?
Ja, jederzeit. Ein erneuter Beitritt ist in der Regel unkompliziert möglich. Absolvierte Lehrgänge werden meist angerechnet.
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