Wer bei einem Feuerwehreinsatz während der Arbeitszeit ausrückt, hat das Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber. Das Gehalt läuft weiter – und der Arbeitgeber bekommt die Kosten von der Gemeinde erstattet.
Die gesetzliche Grundlage
In allen Bundesländern regeln die Feuerwehrgesetze (FwG), dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Feuerwehrangehörige für Einsätze freizustellen. Wer nicht freistellte, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wie funktioniert die Erstattung?
- Arbeitnehmer rückt zum Einsatz aus, Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter
- Feuerwehrangehöriger reicht Einsatznachweis bei der Gemeinde ein
- Gemeinde erstattet dem Arbeitgeber den Nettolohn (inkl. Arbeitgeberanteil SV)
- Für den Arbeitgeber entsteht kein finanzieller Nachteil
Was gilt bei Übungen?
Für Pflichtübungen (monatlicher Übungsabend) gilt die Freistellungspflicht in den meisten Ländern ebenfalls, ist aber nicht überall gleich stark verankert. Für Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule (mehrtägige Blockveranstaltungen) ist die Freistellung bundesweit geregelt.
Darf der Arbeitgeber Konsequenzen ziehen?
Nein. Die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ist gesetzlich geschützt. Kündigungen oder Abmahnungen wegen Feuerwehrtätigkeit sind rechtlich angreifbar und wurden in der Rechtsprechung regelmäßig zugunsten der Feuerwehrangehörigen entschieden.
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