Wer zur freiwilligen Feuerwehr geht, übt – regelmäßig. Die Übungen sind das Herzstück der ehrenamtlichen Feuerwehr: Hier werden Handgriffe eingeprägt, Teams eingespielt und neues Wissen vermittelt.
Wie oft wird geübt?
Die Mindesthäufigkeit ist in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt. In der Praxis gilt:
- Mindestens 1× pro Monat: Pflichtübungsabend der Gruppe oder Wehr
- Zusatztermine: Sonderübungen (Atemschutz, Technische Hilfeleistung, Gefährliche Stoffe)
- Jahresübungen: Große Übungen mit Nachbargemeinden oder kreisweiter Übung
- Wettbewerbe: Freiwillig, aber beliebter Teil des Gemeinschaftslebens
Was wird geübt?
| Übungsart | Inhalte | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Einsatztaktik Brand | Wasserversorgung, Angriffstrupps, Strahlrohrführung | Monatlich |
| Technische Hilfeleistung | Verkehrsunfall, Absturz, Personenrettung | Quartalsweise |
| Atemschutz | Nullsichtübungen, Suche im Brandrauch | 2× jährlich Pflicht |
| Fahrzeugkunde | Beladung, Geräteentnahme, Bedienung | Nach Bedarf |
| Erste Hilfe | Auffrischung Erstversorgung, AED | Jährlich |
Wie lange dauert eine Übung?
Ein normaler Übungsabend dauert ca. 2–3 Stunden – inklusive Aufbau, Übung, Nachbesprechung und dem obligatorischen Beisammensein. Sonderübungen oder Jahresübungen können einen ganzen Tag in Anspruch nehmen.
Ist die Teilnahme Pflicht?
Die meisten Feuerwehrgesetze schreiben eine Mindestanwesenheit vor (z.B. 50 % der Pflichtübungen). Wer dauerhaft unentschuldigt fehlt, kann nach Abmahnung aus der aktiven Abteilung ausgeschlossen werden.
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