Wer ehrenamtlich Feuerwehr macht, geht Risiken ein. Aber: Alle aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind umfassend durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – ohne eigenen Beitrag.
Gesetzliche Unfallversicherung
Alle Feuerwehrangehörigen im Ehrenamt sind über die Unfallkasse oder den Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) des jeweiligen Bundeslandes pflichtversichert. Der Versicherungsschutz gilt für:
- Einsätze (Brand, TH, Hilfeleistung)
- Übungen und Ausbildungsveranstaltungen
- Hin- und Rückweg zum Feuerwehrhaus (Wegeunfall)
- Arbeitsleistungen für die Feuerwehr (z.B. Fahrzeugpflege, Gebäudewartung)
Was ist abgedeckt?
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Heilbehandlung | Vollständige Kostenübernahme aller Unfallfolgen |
| Verletztengeld | Einkommensersatz bei längerem Arbeitsausfall |
| Rente bei Erwerbsminderung | Bei dauerhafter Einschränkung durch Unfall |
| Hinterbliebenenrente | Bei Tod im Dienst |
| Berufliche Rehabilitation | Umschulung bei dauerhafter Berufsunfähigkeit |
Haftpflicht
Feuerwehrangehörige haften bei Schäden, die sie im Einsatz oder bei Übungen verursachen, grundsätzlich nicht persönlich – die Haftung liegt bei der Gemeinde bzw. dem Träger der Feuerwehr. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Praxisbeispiele: Was deckt die Unfallversicherung konkret?
Damit die abstrakte Aussage „vollständige Unfallversicherung“ greifbar wird:
| Szenario | Leistung der UK/GUVV |
|---|---|
| Brandverletzung (2. Grades) im Einsatz | Vollständige Krankenhausbehandlung, Hauttransplantation, Rehabilitation |
| Sturz vom Fahrzeug beim Nachrücken | Unfallkosten, Verletztengeld, ggf. Erwerbsminderungsrente |
| Autounfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus | Wegeunfall — versichert wie Betriebsunfall |
| Herzinfarkt während der Übung | Gilt als Arbeitsunfall, wenn Kausalzusammenhang nachweisbar |
| Psychische Erkrankung nach schwerem Einsatz | Anerkennung als Berufskrankheit möglich (PTBS) |
Was ist NICHT durch die Unfallversicherung abgedeckt?
Die Unfallversicherung hat Grenzen — was sie nicht deckt, sollte durch eine eigene Versicherung ergänzt werden:
- Private Schadenersatzansprüche Dritter: Die gesetzliche UV deckt DICH, nicht Schäden, die DU verursachst. Hierfür greift die Haftpflicht des Trägers (Gemeinde), nicht deine private Haftpflicht — aber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit können Rückforderungen auslösen
- Eigentumschäden: Dein eigenes Auto, das beim Einsatzweg beschädigt wird — die UV zahlt keine Sachwerte, nur Personenschäden
- Freizeitunfälle: Unfall außerhalb von Dienst, Übung, Ausbildung und Wegeunfall — nicht versichert über die Feuerwehr-UK
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Versicherung
Muss ich als FF-Mitglied selbst eine Unfallversicherung abschließen?
Nein — die Pflichtversicherung über die Unfallkasse besteht automatisch und ohne eigenen Beitrag. Eine private Unfallversicherung kann ergänzend sinnvoll sein, um z.B. private Unfälle (außerhalb des FF-Dienstes) abzusichern.
Was passiert, wenn ich durch einen Einsatz dauerhaft berufsunfähig werde?
Die Unfallversicherung zahlt dann eine Erwerbsminderungsrente — keine Einmalzahlung, sondern monatliche Zahlung basierend auf dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Bei 100% MdE entspricht sie ca. 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes als Vollrente.
Bin ich auch auf dem Weg zur Übung versichert?
Ja — Wegeunfälle sind versichert. Das gilt für direkte Wege von der Wohnung zum Feuerwehrhaus und zurück. Umwege (z.B. Kind abholen) können den Versicherungsschutz unterbrechen — im Zweifel beim GUVV nachfragen.
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