Feuerwehrbeamte im 24-Stunden-Schichtdienst haben Anspruch auf eine Wechselschichtzulage. 2026 beträgt sie bis zu 153,39 € pro Monat – steuerpflichtig, aber ein echter Gehaltsboost.
Was ist die Wechselschichtzulage?
Die Wechselschichtzulage wird nach § 20 BBesG (Bund) bzw. dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz gezahlt. Sie gilt für Beamte, die regelmäßig in einem vollkontinuierlichen Schichtmodell arbeiten – also auch an Wochenenden, Feiertagen und nachts.
Wie hoch ist die Zulage?
| Schichtmodell | Betrag/Monat (Bund) |
|---|---|
| Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb (24/7) | 153,39 € |
| Nicht vollkontinuierlich, aber Wechselschicht | 102,26 € |
| Schichtdienst ohne vollständige Wechselschicht | 40,09 € |
Berufsfeuerwehren arbeiten in der Regel im vollkontinuierlichen Modell → 153,39 €.
Schichtzulage vs. Wechselschichtzulage
Achtung: Es gibt einen Unterschied. Die Wechselschichtzulage (§ 20 BBesG) ist höher als die einfache Schichtzulage. Nur wer tatsächlich in Wechselschicht (d.h. Früh-, Spät- und Nachtschicht in wechselndem Rhythmus) arbeitet, hat Anspruch auf die höhere Stufe.
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