Feuerwehr gerufen – wer zahlt? Kosten & Fehlalarm
Brandschutz · 12. Juni 2026

Feuerwehr gerufen – wer zahlt? Kosten & Fehlalarm

Andreas
1 Min Lesezeit

„Was kostet ein Feuerwehreinsatz?“ — diese Frage hält manche davon ab, im Notfall die 112 zu rufen. Dabei ist der Einsatz zur Menschenrettung und Brandbekämpfung in der Regel kostenlos. Kosten entstehen nur in bestimmten Fällen.

Wann die Feuerwehr kostenlos ist

Die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen und Tieren sind nach den Feuerwehrgesetzen der Länder grundsätzlich gebührenfrei. Niemand sollte aus Angst vor Kosten zögern, einen Notruf abzusetzen.

Wann Gebühren anfallen können

SituationKostenpflichtig?
Wohnungsbrand, MenschenrettungNein
Verkehrsunfall (Pkw)oft über Kfz-Versicherung
Vorsätzlich/grob fahrlässig ausgelöstJa (Verursacher)
Ölspur, Gefahrgut (gewerblich)Ja (Verursacher)
Böswilliger FehlalarmJa
Brandmeldeanlage-Fehlalarm (Betrieb)Ja
Tür öffnen ohne akute Gefahrmeist ja
💡 Praxisbeispiel: Wer beim Grillen fahrlässig einen Balkonbrand auslöst, kann zur Kostenerstattung herangezogen werden. Hier greift meist die private Haftpflichtversicherung — ein weiterer Grund, ausreichend versichert zu sein.

Ein gut gemeinter Fehlalarm bleibt frei

Wer in gutem Glauben die Feuerwehr ruft, weil er Rauch sieht, muss auch dann nichts zahlen, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Kostenpflichtig sind nur böswillige oder missbräuchliche Alarmierungen.

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