Das Gehalt bei der Berufsfeuerwehr richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und dem Bundesland. Als Beamter erhältst du kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern Besoldung – steuer- und abgabenpflichtig, aber mit deutlich besserer Absicherung als in der Privatwirtschaft.
Besoldungsgruppen Berufsfeuerwehr
| Dienstgrad | Besoldungsgruppe | Grundgehalt ca. (Stufe 3) |
|---|---|---|
| Feuerwehrmann/frau | A 6 | 2.340 € |
| Oberfeuerwehrmann/frau | A 7 | 2.470 € |
| Hauptfeuerwehrmann/frau | A 8 | 2.700 € |
| Brandmeister/in | A 9 | 2.890 € |
| Oberbrandmeister/in | A 10 | 3.100 € |
| Hauptbrandmeister/in | A 11 | 3.400 € |
| Brandinspektor/in | A 12 | 3.750 € |
| Brandoberinspektor/in | A 13 | 4.150 € |
| Brandamtmann/-amtfrau | A 14 | 4.650 € |
| Branddirektor/in | A 15 | 5.400 € |
| Oberbranddirektor/in | A 16 | 5.900 € |
Angaben sind Näherungswerte (Bundesbesoldung, Stand 2026, Stufe 3). Landesbesoldung kann abweichen.
Zulagen und Sondervergütungen
Neben dem Grundgehalt erhalten Feuerwehrbeamte verschiedene Zulagen, die das Nettogehalt spürbar erhöhen:
- Feuerwehrzulage: Bundesweit ca. 100–180 € monatlich für Einsatzkräfte im aktiven Feuerwehrdienst
- Schicht- und Wechselschichtzulage: Für den 24-Stunden-Wachdienst – je nach Modell 40–180 € monatlich
- Rettungsdienstzulage: Für Feuerwehrbeamte, die gleichzeitig im Rettungsdienst eingesetzt sind
- Erschwerniszulagen: Für besonders gefährliche Einsätze (Gefahrgut, Tauchen, Höhenrettung)
- Kinderzuschlag: Pro Kind ca. 200–250 € monatlich zusätzlich zur Besoldung
Pension statt Rente
Als Beamter zahlst du keine Rentenbeiträge. Stattdessen erhältst du nach mindestens 5 Dienstjahren Anspruch auf eine staatliche Pension. Bei 40 Dienstjahren liegt die Pension bei maximal 71,75 % der letzten Besoldung – lebenslang und sicher. Feuerwehrbeamte können in vielen Ländern zudem mit 60 Jahren in Pension gehen (anstatt 67).
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