Feuerwehr Gehalt 2026: Besoldung, Zulagen & Pension

Feuerwehr Gehalt 2026: Besoldung, Zulagen & Pension

Wer sich für eine Laufbahn bei der Berufsfeuerwehr interessiert, stellt sich früher oder später die Frage nach dem Verdienst. Das Gehalt bei der Berufsfeuerwehr richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und dem Bundesland. Als Beamter erhältst du kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern Besoldung – steuer- und abgabenpflichtig, aber mit deutlich besserer Absicherung als in der Privatwirtschaft. Betroffen sind alle Feuerwehrbeamten vom Brandmeister-Anwärter im mittleren Dienst bis zur Leitung einer Berufsfeuerwehr im höheren Dienst.

Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die Besoldungsgruppen von A 7 bis A 16, die wichtigsten Zulagen für den Einsatzdienst sowie die Grundlagen der Beamtenpension. Weil Feuerwehrbeamte in Deutschland überwiegend bei Kommunen und Ländern beschäftigt sind, unterscheiden sich die konkreten Beträge von Bundesland zu Bundesland. Die folgenden Werte dienen daher als Orientierung – wie du sie richtig einordnest, erklären wir Schritt für Schritt.

Besoldungsgruppen Berufsfeuerwehr

Die Laufbahn bei der Berufsfeuerwehr ist in aufsteigende Besoldungsgruppen gegliedert. Der Einstieg im Einsatzdienst erfolgt in der Regel als Brandmeister/in in der Gruppe A 7, mit Erfahrung, Weiterbildung und Beförderungen steigt man bis in den gehobenen und höheren Dienst auf. Die folgende Tabelle zeigt die typische Zuordnung von Amtsbezeichnung und Besoldungsgruppe samt Grundgehalt.

DienstgradBesoldungsgruppeGrundgehalt ca. (Stufe 3)
Brandmeister/inA 73.260 €
Oberbrandmeister/inA 83.476 €
Hauptbrandmeister/inA 93.728 €
Brandinspektor/inA 9 / A 103.728–4.040 €
Brandoberinspektor/inA 10 / A 114.040–4.623 €
Hauptbrandinspektor/in / BrandamtmannA 114.623 €
Brandamtsrat/-rätinA 124.994 €
Brandrat/-rätinA 135.692 €
Oberbrandrat/-rätinA 14
Branddirektor/inA 15
Leitender Branddirektor/inA 16

Angaben sind Näherungswerte (Bundesbesoldung, Stand 04/2025, gültig bis 04/2026, Stufe 3). Für A 14–A 16 siehe Bundesbesoldungsordnung A. Landesbesoldung kann abweichen; Amtsbezeichnungen variieren je Bundesland.

So liest du die Tabelle richtig: Die Besoldungsgruppe (A 7, A 8, A 9 und so weiter) bestimmt das Grundniveau des Amtes. Innerhalb jeder Gruppe steigt das Gehalt zusätzlich mit der Erfahrungsstufe, die sich nach den Dienstjahren richtet – die hier angegebenen Beträge beziehen sich einheitlich auf Stufe 3. Ein Berufseinsteiger in einer niedrigeren Stufe verdient also zunächst etwas weniger, ein langjähriger Kollege in einer höheren Stufe entsprechend mehr. Da die Länder eigene Besoldungsgesetze haben, weichen die tatsächlichen Beträge je nach Dienstherr ab; einen genaueren Blick auf die regionalen Unterschiede findest du in unserer Übersicht zur Feuerwehr-Besoldung nach Bundesländern. Wie der Weg in diese Laufbahn überhaupt beginnt, erklären wir in der Ausbildung bei der Feuerwehr.

Zulagen und Sondervergütungen

Neben dem Grundgehalt erhalten Feuerwehrbeamte verschiedene Zulagen, die das Nettogehalt spürbar erhöhen:

  • Feuerwehrzulage: Bundesweit ca. 100–180 € monatlich für Einsatzkräfte im aktiven Feuerwehrdienst
  • Schicht- und Wechselschichtzulage: Für den 24-Stunden-Wachdienst – je nach Modell 40–180 € monatlich
  • Rettungsdienstzulage: Für Feuerwehrbeamte, die gleichzeitig im Rettungsdienst eingesetzt sind
  • Erschwerniszulagen: Für besonders gefährliche Einsätze (Gefahrgut, Tauchen, Höhenrettung)
  • Familienzuschlag: für das erste und zweite Kind je ca. 145–170 € monatlich (Bund: 146,38 €), ab dem dritten Kind deutlich mehr (Bund: 456,06 €); Höhe je Bundesland unterschiedlich

Diese Zulagen sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die tatsächliche monatliche Besoldung im Einsatzdienst oft deutlich über dem reinen Grundgehalt liegt. Welche Zulagen in welcher Höhe gezahlt werden, hängt vom Schichtmodell, vom konkreten Aufgabenbereich und vom jeweiligen Dienstherrn ab – wer regelmäßig Wechselschicht leistet und im Rettungsdienst eingesetzt ist, kommt in der Summe spürbar höher heraus als jemand im reinen Tagesdienst. Einen wichtigen finanziellen Vorteil bringt außerdem die Krankenabsicherung: In einigen Bundesländern erhalten Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst freie Heilfürsorge beziehungsweise Beihilfe, in anderen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Welches Modell greift, richtet sich nach dem Landesrecht.

Beispiel (Näherungswert): Ein Hauptbrandmeister in der Besoldungsgruppe A 9, Erfahrungsstufe 3, kommt nach der Bundesbesoldungstabelle auf ein Grundgehalt von rund 3.728 € brutto im Monat. Kommen eine Feuerwehrzulage von etwa 100–180 € und – bei einem Kind – der Familienzuschlag von 146,38 € (Bund) hinzu, liegt die monatliche Bruttobesoldung bei ungefähr 3.970 bis 4.050 €. Es handelt sich um einen gerundeten Näherungswert; die tatsächliche Höhe hängt von Bundesland, Erfahrungsstufe, Schichtmodell und familiärer Situation ab.

Pension statt Rente

Als Beamter zahlst du keine Rentenbeiträge. Stattdessen erhältst du nach mindestens 5 Dienstjahren Anspruch auf eine staatliche Pension. Bei 40 Dienstjahren liegt die Pension bei maximal 71,75 % der letzten Besoldung – lebenslang und sicher. Feuerwehrbeamte können in vielen Ländern zudem mit 60 Jahren in Pension gehen (anstatt 67).

Weil sich die Pension an der zuletzt erreichten Besoldungsgruppe orientiert, wirken sich Beförderungen im Laufe der Dienstzeit nicht nur auf das aktive Gehalt, sondern auch auf die spätere Versorgung aus. Die frühere Altersgrenze trägt der hohen körperlichen Belastung des Einsatzdienstes Rechnung. Wie sich der Ruhegehaltssatz berechnet und was bei einem vorzeitigen Ausscheiden gilt, erläutern wir ausführlich auf der Seite zur Feuerwehr-Pension.

Häufige Fragen zum Feuerwehr-Gehalt

Wie viel verdient man bei der Berufsfeuerwehr?

Der Einstieg im mittleren Dienst beginnt in der Besoldungsgruppe A 7 mit einem Grundgehalt von rund 3.260 € (Stufe 3). Mit steigender Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe wächst die Besoldung – ein Brandrat in A 13 erreicht beispielsweise etwa 5.692 €. Hinzu kommen die Zulagen für den Einsatzdienst.

Wie hoch ist die Feuerwehrzulage?

Die Feuerwehrzulage liegt bundesweit bei etwa 100 bis 180 € monatlich für Einsatzkräfte im aktiven Feuerwehrdienst. Die genaue Höhe unterscheidet sich je nach Bundesland und Dienstherr.

Wann können Feuerwehrbeamte in Pension gehen?

In vielen Ländern können Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand treten – also früher als die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren. Grund ist die besondere körperliche Belastung des Einsatzdienstes.

Wie hoch ist die Pension bei der Feuerwehr?

Nach mindestens fünf Dienstjahren besteht Anspruch auf Pension. Bei rund 40 Dienstjahren erreicht sie maximal 71,75 % der letzten Besoldung und wird lebenslang gezahlt.

Erhalten Feuerwehrbeamte Heilfürsorge oder Beihilfe?

Das hängt vom Bundesland ab. In einigen Ländern erhalten Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst freie Heilfürsorge, in anderen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Welches Modell gilt, regelt das jeweilige Landesrecht.

Wovon hängt die Höhe des Feuerwehr-Gehalts ab?

Entscheidend sind die Besoldungsgruppe (A 7 bis A 16), die Erfahrungsstufe, das Bundesland sowie Zulagen für Schichtdienst, Einsatz und Familie.

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