Feuerwehr Gehaltsrechner 2026: Netto & Brutto berechnen
Tools & Rechner ·

Feuerwehr Gehaltsrechner 2026: Netto & Brutto berechnen

9 Min Lesezeit · Aktualisiert: 2. Oktober 2026

Wie viel verdient man eigentlich bei der Berufsfeuerwehr? Diese Frage stellen sich angehende Brandmeisterinnen und Brandmeister ebenso wie erfahrene Einsatzkräfte, die über einen Aufstieg nachdenken. Das Einkommen im feuerwehrtechnischen Dienst richtet sich nicht nach einem bundesweit einheitlichen Tarif, sondern nach der Besoldung des jeweiligen Bundeslandes – und die unterscheidet sich zum Teil deutlich. Hinzu kommen Erfahrungsstufe, Dienstgrad (A7 bis A16), Familienzuschlag sowie Zulagen für den anspruchsvollen Schicht- und Wechselschichtdienst. Der Gehaltsrechner auf dieser Seite bündelt diese Faktoren und schätzt in wenigen Klicks dein Brutto- und ungefähres Nettogehalt. So bekommst du eine realistische Orientierung, bevor du dich mit den amtlichen Besoldungstabellen im Detail beschäftigst. In den folgenden Abschnitten erklären wir dir, wie die Werte zustande kommen, worin sich Bund und Länder unterscheiden und worauf du beim Nettobetrag achten solltest.

Mit diesem Gehaltsrechner schätzt du dein Brutto- und Netto-Gehalt als Feuerwehrbeamter — abhängig von Bundesland, Dienstgrad (A7–A16), Erfahrungsstufe, Familienstand und Schichtdienst. Das Grundgehalt stammt centgenau aus der amtlichen Besoldungstabelle des gewählten Landes, und das Stufen-Feld zeigt nur die amtlichen Erfahrungsstufen, die es dort für die Besoldungsgruppe gibt (Stand der Prüfung: September 2026). Gerechnet wird mit der Tabelle, die aktuell gezahlt wird: Hessen seit 01.07.2026, Rheinland-Pfalz seit 01.04.2026 (Landesgesetz vom 22.09.2026, GVBl. Nr. 29 vom 24.09.2026), die meisten übrigen Länder seit 01.04.2026 – welche Tabelle für dein Land gilt, steht direkt unter dem Ergebnis. Schleswig-Holstein rechnet bis zur Auszahlung der beschlossenen Erhöhung (voraussichtlich November 2026) mit der Tabelle von 2024, Bayern bis 30.09.2026 mit der Tabelle von 2025 und ab 01.10.2026 mit den Vorgriffswerten des Landesamts für Finanzen (vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes, Drs. 19/12912). Für Bremen rechnet der Rechner mit den rechtlich geltenden Beträgen ab 01.02.2025; Bremen zahlt seit der Senatsentscheidung vom 07.10.2025 unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 01.12.2024). Ein neues Besoldungsgesetz (Drs. 21/1996) ist in der Bürgerschaft, die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt.

Grundgehalt–
Feuerwehrzulage (nach 2 Dienstjahren)–
Familienzuschlag (ca.)–
Schicht-/Wechsel­schichtzulage–
Brutto gesamt–
Netto (geschätzt)–
Hinweis: Die Netto-Schätzung ist vereinfacht (ohne individuelle Abzüge wie PKV-Beitrag, Kirchensteuer oder Soli). Die Stufen sind die amtlichen Erfahrungsstufen des jeweiligen Landes – die Eingangsstufe heißt deshalb nicht überall Stufe 1 (bei A9 zum Beispiel Stufe 2 in Bayern und Bremen, Stufe 3 in NRW, Brandenburg und Thüringen). Feuerwehrzulage sowie Schicht- und Wechselschichtzulage folgen dem Recht des jeweiligen Landes (Feuerwehrzulage im vollen Satz nach zwei Dienstjahren; Schichtzulagen so, wie sie neben der Feuerwehrzulage gezahlt werden – in den meisten Ländern zur Hälfte). Stundenzulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst rechnet der Rechner nicht ein; der Familienzuschlag ist ein bundesweit gemittelter Richtwert. In Baden-Württemberg gibt es seit Dezember 2022 kein Feuerwehramt in A7 – der Rechner beginnt dort bei A8. In Ländern mit Heilfürsorge entfällt der PKV-Eigenanteil. Genaue Werte liefert deine Bezügestelle.

So liest du dein Ergebnis richtig

Der Rechner zerlegt dein Monatseinkommen in einzelne Bausteine, damit du nachvollziehen kannst, wie sich der Betrag zusammensetzt. Das Grundgehalt ergibt sich aus deiner Besoldungsgruppe (A7 bis A16) und deiner Erfahrungsstufe – je länger du im Dienst bist, desto höher fällt es aus. Darauf kommen die Feuerwehrzulage, der Familienzuschlag für Verheiratete und Eltern sowie die Schicht- oder Wechselschichtzulage für den belastenden 24-Stunden-Dienst. Die Summe dieser Posten ergibt dein Bruttogehalt. Der ausgewiesene Nettobetrag ist bewusst vereinfacht: Er zeigt eine grobe Größenordnung, ersetzt aber keine genaue Abrechnung durch deine Bezügestelle.

Warum das Gehalt je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt

Beamtinnen und Beamte werden nach dem Recht ihres jeweiligen Bundeslandes besoldet. Seit die Länder ihre Besoldung eigenständig regeln, haben sich die Tabellen spürbar auseinanderentwickelt. Erschwerend kommt hinzu, dass die amtlichen Tabellen zu unterschiedlichen Stichtagen gelten: Einige Länder haben bereits für 2026 verkündete Werte, andere führen noch ältere Tabellen fort. So liegt das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A9 in der Erfahrungsstufe 4 laut den amtlichen Tabellen in Mecklenburg-Vorpommern (Tabelle ab 1. April 2026) bei rund 3.449 € und in Bayern (Tabelle vom 1. Februar 2025, gültig bis 30. September 2026) bei rund 3.536 €; in Berlin, wo bereits die zum 1. April 2026 verkündete Tabelle gilt, sind es rund 3.806 €. Der Rechner berücksichtigt diese Unterschiede, indem du dein Bundesland gezielt auswählst.

Ein Rechenbeispiel

Beispiel (Näherungswert): Nehmen wir einen Brandinspektor der 2. Qualifikationsebene (Besoldungsgruppe A9) in Bayern in der Erfahrungsstufe 4. Das amtliche Grundgehalt beträgt hier 3.535,90 € im Monat (bayerische Tabelle vom 1. Februar 2025, gezahlt bis 30. September 2026). Seit 1. Oktober 2026 zahlt das Landesamt für Finanzen im Vorgriff 3.635,61 € – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes (Drs. 19/12912); der Rechner hat an diesem Tag automatisch umgestellt. Zu diesem Grundgehalt addiert der Rechner die Feuerwehrzulage des Landes im vollen Satz nach zwei Dienstjahren – in Bayern 186,27 €, seit 1. Oktober 2026 im Vorgriff 191,52 € – sowie bei Schicht- oder Wechselschichtdienst die Zulage, die das Land dafür pauschal zahlt. Bayern hat die Schichtzulage 2017 abgeschafft; Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste werden dort je Stunde vergütet, was der Rechner nicht einrechnet. Wer verheiratet ist, erhält zusätzlich einen Familienzuschlag. Aus diesen Bausteinen ergibt sich das Bruttogehalt, von dem der Rechner anschließend einen geschätzten Nettobetrag ableitet. Wichtig: Alle Beträge sind Näherungswerte; dein tatsächliches Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren individuellen Abzügen ab.

Brutto ist nicht gleich Netto: Beihilfe, Heilfürsorge und private Krankenversicherung

Ob dir freie Heilfürsorge zusteht oder du dich über Beihilfe und eine private Krankenversicherung absichern musst, hängt vom Bundesland und teils sogar von der einzelnen Kommune ab – und beeinflusst dein Netto erheblich. In manchen Ländern wie Bremen erhalten Berufsfeuerwehr-Beamte im Einsatzdienst freie Heilfürsorge, bei der der Dienstherr die Krankheitskosten trägt. In anderen Ländern wie Bayern oder Berlin gilt das Beihilfeprinzip: Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Kosten, den Rest deckt eine ergänzende private Krankenversicherung ab. In Baden-Württemberg ist die Regelung uneinheitlich und je nach Stadt unterschiedlich. Weil die Netto-Schätzung des Rechners diese Beiträge nicht individuell abbildet, solltest du sie bei deiner Planung getrennt einkalkulieren.

Wenn du die einzelnen Gehaltsbestandteile und Aufstiegsmöglichkeiten noch genauer verstehen möchtest, lohnt sich ein Blick auf unseren ausführlichen Ratgeber zum Feuerwehr Gehalt. Weitere Beiträge rund um Beruf, Besoldung und Alltag bei der Feuerwehr findest du in unserem Magazin.

Häufige Fragen zum Feuerwehr-Gehaltsrechner

Wie genau ist der Feuerwehr-Gehaltsrechner?

Das Grundgehalt übernimmt der Rechner centgenau aus der amtlichen Besoldungstabelle deines Landes, in der amtlichen Erfahrungsstufe. Feuerwehrzulage sowie Schicht- und Wechselschichtzulage setzt er nach dem Landesrecht an, Familienzuschlag und Nettobetrag sind dagegen Richtwerte: Der Nettobetrag ist vereinfacht geschätzt und berücksichtigt keine individuellen Abzüge wie den Beitrag zur privaten Krankenversicherung, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Verbindliche Werte erhältst du ausschließlich von deiner Bezügestelle.

Warum verdiene ich in einem anderen Bundesland mehr oder weniger?

Beamtinnen und Beamte werden nach dem Recht ihres Bundeslandes besoldet, sodass sich die Tabellen im Lauf der Zeit auseinanderentwickelt haben. Hinzu kommt, dass die amtlichen Tabellen zu unterschiedlichen Stichtagen gelten. So liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A9 in der Erfahrungsstufe 4 in Mecklenburg-Vorpommern bei rund 3.449 Euro und in Bayern (Tabelle vom 1. Februar 2025, gültig bis 30. September 2026) bei rund 3.536 Euro, während in Berlin mit der zum 1. April 2026 verkündeten Tabelle rund 3.806 Euro erreicht werden.

Was bedeuten die Besoldungsgruppen A7 bis A16?

Die Besoldungsgruppen bilden Dienstgrad und Laufbahn ab. A7 entspricht dem Einstieg als Brandmeister im mittleren Dienst, A9 dem Hauptbrandmeister, und mit A13 beginnt der höhere Dienst bis hin zum Leitenden Branddirektor in A16. Je höher die Gruppe und je länger die Dienstzeit, desto höher fällt das Grundgehalt aus.

Bekomme ich als Feuerwehrbeamter eine Zulage?

Ja. Die Feuerwehrzulage beträgt je nach Land nach zwei Dienstjahren rund 130 bis 200 Euro im Monat; der Rechner setzt den amtlichen Betrag des gewählten Landes an. Für Schicht- und Wechselschichtdienst zahlen die meisten Länder zusätzlich eine Zulage, die neben der Feuerwehrzulage in der Regel nur zur Hälfte gewährt wird – in Nordrhein-Westfalen etwa 51,13 Euro. Bayern, Berlin, Sachsen, das Saarland, Thüringen und Schleswig-Holstein zahlen der Feuerwehr stattdessen Stundenzulagen, die der Rechner nicht einrechnet.

Zahle ich als Feuerwehrbeamter Krankenversicherung?

Das hängt vom Bundesland und teilweise sogar von der einzelnen Stadt ab. In manchen Ländern wie Bremen erhalten Berufsfeuerwehr-Beamte im Einsatzdienst freie Heilfürsorge, bei der der Dienstherr die Krankheitskosten trägt. In anderen Ländern wie Bayern oder Berlin gilt das Beihilfeprinzip, bei dem eine ergänzende private Krankenversicherung nötig ist. Diese Unterschiede wirken sich spürbar auf das verfügbare Netto aus.

Steigt das Gehalt mit der Zeit automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen an. In Bayern reicht die Spanne in der Gruppe A9 nach der Tabelle vom 1. Februar 2025 (gültig bis 30. September 2026) beispielsweise von 3.294,99 Euro in der Stufe 2 bis zu 4.108,12 Euro in der Stufe 10. Die Stufen beginnen nicht in jedem Land bei 1: In Bayern ist bei A9 die Stufe 2 die Eingangsstufe, in Nordrhein-Westfalen die Stufe 3. Der genaue Aufstiegsrhythmus richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: September 2026 (Links am 24.09.2026 geprüft). Bayern und Sachsen-Anhalt: Tabellenseiten der Landesämter am Prüftag nicht erreichbar – Werte siehe Länder-Ratgeber.

Kostenlose Erstinformation: Dein Ergebnis steht — aber ist dein Einkommen auch bei Dienstunfähigkeit abgesichert? Ein lizenzierter Versicherungsvermittler unterstützt dich — jetzt unverbindlich anfragen.
Nach oben scrollen