Gaffer & Behinderung der Feuerwehr: Die Rechtslage
Einsatz & Taktik · 12. Juni 2026

Gaffer & Behinderung der Feuerwehr: Die Rechtslage

Andreas
1 Min Lesezeit

Gaffer behindern Rettungskräfte, gefährden Verletzte und verletzen deren Würde. Seit der Reform des § 323c StGB drohen Schaulustigen empfindliche Strafen. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage rund um Gaffer und Behinderung der Feuerwehr.

Was ist strafbar?

VerhaltenMögliche Folge
Behindern von Einsatzkräften§ 323c Abs. 2 StGB: bis 1 Jahr Haft / Geldstrafe
Fotos/Videos von Verletzten oder Toten§ 201a StGB: bis 2 Jahre Haft
Bilder von Toten verbreiten§ 168 / § 201a StGB
Nicht-Bilden der Rettungsgassebis 320 € Bußgeld + 2 Punkte
Unterlassene Hilfeleistung§ 323c Abs. 1 StGB

Warum Gaffen so gefährlich ist

Schaulustige blockieren Rettungswege, lenken die Kräfte ab und verzögern die Versorgung Verletzter. Filmende Gaffer verletzen zusätzlich das Persönlichkeitsrecht der Opfer — selbst wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden.

💡 Sichtschutzwände: Viele Feuerwehren führen mittlerweile mobile Sichtschutzsysteme mit, um Unfallstellen vor Blicken und Kameras abzuschirmen. Das schützt Opfer und entlastet die Einsatzkräfte.

Richtig verhalten als Passant

  • Rettungsgasse bilden und Platz machen.
  • Nicht filmen oder fotografieren.
  • Nur helfen, wenn man dazu aufgefordert wird oder Erste Hilfe leisten kann.
  • Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen.
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