
Einsatz & Taktik · 12. Juni 2026
Gaffer & Behinderung der Feuerwehr: Die Rechtslage
Gaffer behindern Rettungskräfte, gefährden Verletzte und verletzen deren Würde. Seit der Reform des § 323c StGB drohen Schaulustigen empfindliche Strafen. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage rund um Gaffer und Behinderung der Feuerwehr.
Was ist strafbar?
| Verhalten | Mögliche Folge |
|---|---|
| Behindern von Einsatzkräften | § 323c Abs. 2 StGB: bis 1 Jahr Haft / Geldstrafe |
| Fotos/Videos von Verletzten oder Toten | § 201a StGB: bis 2 Jahre Haft |
| Bilder von Toten verbreiten | § 168 / § 201a StGB |
| Nicht-Bilden der Rettungsgasse | bis 320 € Bußgeld + 2 Punkte |
| Unterlassene Hilfeleistung | § 323c Abs. 1 StGB |
Warum Gaffen so gefährlich ist
Schaulustige blockieren Rettungswege, lenken die Kräfte ab und verzögern die Versorgung Verletzter. Filmende Gaffer verletzen zusätzlich das Persönlichkeitsrecht der Opfer — selbst wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden.
💡 Sichtschutzwände: Viele Feuerwehren führen mittlerweile mobile Sichtschutzsysteme mit, um Unfallstellen vor Blicken und Kameras abzuschirmen. Das schützt Opfer und entlastet die Einsatzkräfte.
Richtig verhalten als Passant
- Rettungsgasse bilden und Platz machen.
- Nicht filmen oder fotografieren.
- Nur helfen, wenn man dazu aufgefordert wird oder Erste Hilfe leisten kann.
- Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen.
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