
Feuerlöscher Wartung & Prüfung: Fristen und Kosten
Ob im eigenen Haus, im Treppenhaus einer Mietwohnung oder im Betrieb: Ein Feuerlöscher gehört zur Grundausstattung im Brandschutz — aber nur, wenn er im Ernstfall auch funktioniert. Genau das soll die regelmäßige Prüfung sicherstellen. Betroffen sind vor allem Betriebe und Arbeitgeber, die gesetzlich zur Prüfung verpflichtet sind, ebenso Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Löschern im gemeinschaftlichen Treppenhaus. Aber auch private Haushalte profitieren davon, ihren Löscher im Blick zu behalten, selbst wenn hier keine Behörde kontrolliert. Dieser Ratgeber erklärt, wie oft eine Prüfung fällig ist, wer sie durchführen darf, mit welchen Kosten über die Lebensdauer eines Löschers zu rechnen ist und woran Sie erkennen, ob Ihr Gerät noch einsatzbereit ist. Weitere Hintergründe und verwandte Themen rund um Brandschutz und Berufsfelder bei der Feuerwehr finden Sie im Feuerwehr-Ratgeber-Magazin.
Ein Feuerlöscher muss regelmäßig geprüft werden, sonst versagt er im Ernstfall — und der Versicherungsschutz kann entfallen. Wie oft die Prüfung fällig ist, wer sie durchführt und was sie kostet, klärt dieser Ratgeber.
Prüffrist: alle zwei Jahre
Nach DIN 14406-4 müssen Feuerlöscher alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Bei gewerblicher Nutzung schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 die Prüfung ausdrücklich vor; im Privathaushalt ist sie dringend empfohlen, aber nicht behördlich kontrolliert.
| Nutzung | Prüfung | Pflicht? |
|---|---|---|
| Gewerbe/Betrieb | alle 2 Jahre (Sachkundiger) | Ja (ASR A2.2) |
| Mehrfamilienhaus (Treppenhaus) | alle 2 Jahre | Ja (Eigentümer) |
| Privathaushalt | alle 2 Jahre empfohlen | Nein, aber sinnvoll |
| Kfz-Löscher | vor HU/Reise prüfen | Nein |
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfung kostet je nach Region und Löschertyp 15–30 € pro Gerät. Nach etwa 20–25 Jahren lohnt der Austausch mehr als die Wartung — dann übersteigen Prüf- und Nachfüllkosten den Neupreis.
Wie Sie die Tabelle richtig lesen
Die Tabelle zeigt, dass die Zwei-Jahres-Frist für die Prüfung weitgehend einheitlich gilt — der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Häufigkeit, sondern in der Verbindlichkeit. Im Betrieb ist die Prüfung über die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 verpflichtend, und der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass sie fristgerecht erfolgt. Im Mehrfamilienhaus liegt diese Pflicht beim Eigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung, da Löscher im Treppenhaus der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Im privaten Wohnbereich gibt es keine behördliche Kontrolle, dennoch ist die regelmäßige Prüfung sinnvoll, weil ein defekter oder drucklos gewordener Löscher im Ernstfall schlicht nicht funktioniert. Beim Kfz-Löscher empfiehlt sich ein Blick auf das Prüfsiegel vor größeren Fahrten oder im Rahmen der Hauptuntersuchung. Wie stark die tatsächlichen Prüfkosten je nach Region und Anbieter schwanken, ist ebenfalls zu berücksichtigen — hier lohnt sich ein Vergleich mehrerer Fachfirmen vor Ort.
Wer die Prüfung durchführt und worauf es ankommt
Die Prüfung darf ausschließlich von einer sachkundigen Person durchgeführt werden — üblicherweise Mitarbeitende von Fachfirmen, die auf Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern spezialisiert sind. Dabei werden unter anderem Druck, Zustand des Löschmittels, Gehäuse und Kennzeichnung kontrolliert. Wer sich generell für Aufgaben und Berufsbilder im Brandschutz interessiert, findet ergänzend Informationen etwa zu Gehalt und Aufgaben bei der Feuerwehr in unserem Portal. Für Betriebe empfiehlt es sich, die Prüftermine aller Löscher zentral zu erfassen, damit keine Frist übersehen wird — gerade bei mehreren Standorten oder Gebäuden kann das schnell unübersichtlich werden.
Beispiel: Prüfkosten über die Lebensdauer eines Löschers
Beispiel (Näherungswert): Ein Feuerlöscher wird über eine angenommene Lebensdauer von 20 Jahren genutzt und alle zwei Jahre geprüft. Das ergibt rund 10 Prüfungen im Lebenszyklus. Bei einem angenommenen Preis von 15–30 € pro Prüfung liegen die kumulierten Prüfkosten grob bei 150–300 € über die gesamte Nutzungsdauer. Nähert sich der Löscher dem Alter von 20–25 Jahren, ist laut Tabelle ohnehin der Austausch gegen ein neues Gerät zu prüfen, da dann Prüf- und Nachfüllkosten den Neupreis übersteigen können. Dieses Rechenbeispiel dient nur der groben Orientierung und ersetzt kein konkretes Angebot einer Fachfirma vor Ort.
Häufige Fragen zur Feuerlöscher-Wartung
Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?
Nach DIN 14406-4 ist ein Feuerlöscher alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. Das gilt für Betriebe, Mehrfamilienhäuser und auch für privat genutzte Löscher, wobei die Prüfung im Privathaushalt nicht behördlich kontrolliert wird.
Ist die Prüfung im Betrieb Pflicht?
Ja. Bei gewerblicher Nutzung schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 die regelmäßige Prüfung alle zwei Jahre ausdrücklich vor.
Wer muss den Feuerlöscher im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses prüfen lassen?
Diese Pflicht liegt beim Eigentümer. Auch hier gilt die Zwei-Jahres-Frist für die Prüfung durch eine sachkundige Person.
Was kostet die Prüfung eines Feuerlöschers?
Die Prüfung kostet je nach Region und Löschertyp etwa 15–30 € pro Gerät.
Wann lohnt sich der Austausch statt der Wartung?
Nach etwa 20–25 Jahren übersteigen die Prüf- und Nachfüllkosten häufig den Neupreis, sodass sich der Austausch gegen ein neues Gerät eher lohnt als die weitere Wartung.
Woran erkenne ich, ob mein Feuerlöscher noch einsatzbereit ist?
Auf dem Prüfsiegel steht das Datum der nächsten fälligen Prüfung. Fehlt das Siegel oder ist es abgelaufen, gilt der Löscher im Betrieb als nicht einsatzbereit.
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