Die Pension ist einer der größten Vorteile des Beamtenstatus. Anders als gesetzlich Rentenversicherte zahlen Feuerwehrbeamte keine Rentenversicherungsbeiträge – der Staat sichert ihre Altersversorgung direkt zu.
Wie wird die Pension berechnet?
Die Höhe der Pension ergibt sich aus der letzten Besoldung × Ruhegehaltssatz. Der Ruhegehaltssatz wird durch die ruhegehaltsfähigen Dienstjahre bestimmt:
- Pro Dienstjahr: 1,79375 Prozentpunkte
- Mindestruhegehaltssatz: 35 % (nach mindestens 5 Dienstjahren)
- Maximaler Ruhegehaltssatz: 71,75 % (nach 40 Dienstjahren)
Früheres Pensionsalter für Feuerwehrbeamte
Ein besonderer Vorteil: In vielen Bundesländern können Feuerwehrbeamte im aktiven Einsatzdienst bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen – während andere Beamte bis 67 arbeiten müssen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Beamte die Altersgrenze für den Einsatzdienst erreicht hat.
Pension vs. Rente: Ein Vergleich
| Beamtenpension | Gesetzliche Rente | |
|---|---|---|
| Höhe | Bis 71,75 % des letzten Gehalts | Ca. 45–50 % (nach 45 Beitragsjahren) |
| Garantie | Staatlich garantiert | Beitragsabhängig, demografisch unsicher |
| Eigenbeitrag | Keiner (keine Rentenversicherung) | Ca. 18,6 % des Bruttolohns |
| Pensionsalter (Feuerwehr) | Ab 60 möglich | Ab 63 (mit Abzügen) |
Die Pension ist damit in der Regel deutlich höher als die gesetzliche Rente bei vergleichbarem Einkommen – einer der wichtigsten Gründe, warum der Beamtenstatus bei der Berufsfeuerwehr so attraktiv ist.
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