Freiwillige Feuerwehr 2026: Mitgliederzahlen, Nachwuchs-Rekord und was gegen den Schwund hilft

Die Freiwillige Feuerwehr ist das Rückgrat des Brandschutzes in Deutschland: Nach der Jahresstatistik des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV) stellen die Ehrenamtlichen mit Abstand den größten Teil aller Einsatzkräfte – auf einen Berufsfeuerwehrmann kommen rechnerisch rund 26 Freiwillige. Zugleich klagen viele Wehren über Nachwuchssorgen. Was sagen die Zahlen wirklich, und was tun Feuerwehren dagegen?

Die aktuellen Zahlen: über eine Million Aktive

Die jüngste veröffentlichte DFV-Jahresstatistik (Stichtag 31.12.2023) zählt bundesweit 1.458.560 Feuerwehrangehörige. Der Löwenanteil entfällt auf die Freiwilligen Feuerwehren:

Bereich Mitglieder Einheiten
Freiwillige Feuerwehren 1.028.021 Aktive 23.760 Wehren
Berufsfeuerwehren 39.501 114
Jugendfeuerwehren 356.896 24.254
Werkfeuerwehren 34.142 728
Gesamt 1.458.560

Quelle: Jahresstatistik des Deutschen Feuerwehrverbands, Stand 31.12.2023 (als Text zitiert, keine Gewähr für spätere Aktualisierungen).

Damit sind mehr als 90 Prozent aller Einsatzkräfte ehrenamtlich aktiv. Auch der Frauenanteil wächst langsam: Zum Stichtag 31.12.2022 zählte der DFV 122.624 Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren – rund 11,9 Prozent der Aktiven.

Nachwuchs auf Rekordniveau – aber ungleich verteilt

Von einem flächendeckenden „Sterben“ der Feuerwehr kann laut Statistik keine Rede sein – besonders beim Nachwuchs. Die Deutsche Jugendfeuerwehr meldete für 2024 insgesamt 372.334 Kinder und Jugendliche in Jugendfeuerwehren und Kindergruppen, ein Plus von 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein neuer Höchststand. 272.745 Jugendliche waren in 18.446 Jugendfeuerwehren aktiv, dazu 99.589 Kinder in 6.341 Kindergruppen – gerade der Kinderbereich wuchs um mehr als zehn Prozent, und der Mädchen- und Frauenanteil im Nachwuchs liegt inzwischen bei über 25 Prozent.

Das eigentliche Problem liegt woanders: Die Entwicklung ist regional sehr unterschiedlich, und entscheidend ist nicht nur die Mitgliederzahl auf dem Papier, sondern wer werktags tagsüber tatsächlich zum Gerätehaus kommen kann. Wo viele Mitglieder auspendeln, wird die Tageseinsatzbereitschaft zur Dauerbaustelle – unabhängig davon, wie voll die Mitgliederliste ist.

Was Wehren gegen den Mitgliederschwund tun

Früh binden: Kinder- und Jugendfeuerwehr

Kindergruppen ab dem Grundschulalter und die klassische Jugendfeuerwehr sind der wichtigste Nachwuchskanal – die Rekordzahlen von 2024 zeigen, dass genau dieser Weg funktioniert. Wer früh dabei ist, bleibt oft jahrzehntelang.

Quereinstieg für Erwachsene öffnen

Der Einstieg ist keineswegs Jugendlichen vorbehalten: Auch mit 30, 40 oder 50 Jahren kannst du einsteigen – die Ausbildung übernimmt die Wehr. Viele Feuerwehren werben gezielt um Erwachsene, etwa Neuzugezogene oder Menschen mit Migrationsgeschichte. Wie der Wechsel aus dem Berufsleben gelingt, zeigt der Ratgeber Feuerwehr-Quereinstieg.

Tagesverfügbarkeit organisieren

Gegen die Lücke am Werktag setzen Wehren auf Doppelmitgliedschaften: Wer in einer anderen Gemeinde arbeitet, kann dort tagsüber mit ausrücken und bleibt abends in der Heimatwehr aktiv. Auch gemeinsame Alarmierung mehrerer Ortswehren gehört vielerorts zum Standard.

Arbeitgeber ins Boot holen

Die Freistellung für Einsätze ist in den Brandschutz- und Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt – trotzdem lebt das System vom Wohlwollen der Betriebe. Viele Feuerwehrverbände zeichnen deshalb feuerwehrfreundliche Arbeitgeber öffentlich aus und werben aktiv für Kooperationen, von flexibler Schichtplanung bis zur Unterstützung bei Lehrgängen.

Mitmachen: einfacher, als viele denken

Vorkenntnisse brauchst du nicht, die Grundausbildung läuft berufsbegleitend in der Wehr. Wie der Beitritt konkret abläuft, erklärt der Ratgeber Freiwillige Feuerwehr beitreten; welche Bedingungen gelten, steht unter Voraussetzungen.

Gut zu wissen: Wer sich in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, ist bei Einsätzen, Übungen und Lehrgängen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und genießt Freistellungsschutz gegenüber dem Arbeitgeber – die Details regelt das Feuerwehrgesetz deines Bundeslands.
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