
Feuerwehrbeamte in NRW genießen die Heilfürsorge — eine umfassende Krankenversorgung, die ohne eigene PKV auskommt. Dieser Überblick fasst zusammen, wie die freie Heilfürsorge für Feuerwehrbeamte in NRW 2026 geregelt ist.
Was ist die Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge ist eine beamtenrechtliche Krankenversorgung, die für Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst u. a. in NRW, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt. Sie ersetzt für die Berechtigten die private Krankenversicherung — der Dienstherr übernimmt die Arztkosten direkt.
Rechtsgrundlage und Umfang
Rechtsgrundlage der freien Heilfürsorge in NRW ist § 113 i.V.m. § 112 LBG NRW: Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, deren Kosten der jeweilige Dienstherr trägt. Der Anspruch besteht nur während der aktiven Dienstzeit — im Ruhestand wechseln Feuerwehrbeamte in die Beihilfe. Eine rechtzeitige Anwartschaftsversicherung für die Zeit nach dem aktiven Dienst ist daher sinnvoll.
Was bleibt gleich
Der Grundanspruch auf kostenfreie Behandlung bleibt unverändert. Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorge brauchen keine eigene PKV — und profitieren damit im Vergleich zu Beamten mit Beihilfe von weniger Verwaltungsaufwand.