Heilfürsorge NRW 2026: Warum Feuerwehrbeamte in NRW Beihilfe erhalten

Weißer Feuerwehrhelm mit gelbem Streifen auf einem roten Einsatzfahrzeug in der Fahrzeughalle einer Feuerwache

Immer wieder heißt es, Feuerwehrbeamte in Nordrhein-Westfalen bekämen freie Heilfürsorge. Das stimmt nicht: Das Landesbeamtengesetz NRW sieht die Heilfürsorge nur für den Polizeivollzugsdienst vor. Feuerwehrbeamtinnen und -beamte der Berufsfeuerwehren erhalten Beihilfe – und brauchen deshalb von Anfang an eine beihilfekonforme Restkostenversicherung. Dieser Überblick erklärt die Rechtslage 2026 und was daraus für die eigene Absicherung folgt.

Die Rechtslage: § 112 und § 116 LBG NRW

§ 112 Absatz 2 LBG NRW gibt Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten einen Anspruch auf freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes und der Gemeinden gilt nach § 116 Absatz 1 LBG NRW das allgemeine Beamtenrecht; § 116 Absatz 2 erklärt nur § 112 Absatz 1 Satz 1 (Dienstkleidung und Ausrüstung) und § 113 für anwendbar – nicht den Heilfürsorgeanspruch aus § 112 Absatz 2. Eine eigene Heilfürsorgeverordnung für die Feuerwehr gibt es in NRW nicht; die Verordnung über die freie Heilfürsorge gilt ausdrücklich nur für die Polizei. Für kommunale Feuerwehrbeamte gilt damit § 75 LBG NRW: Beihilfe nach der Beihilfenverordnung NRW.

Was Beihilfe für Feuerwehrbeamte in NRW bedeutet

Der Dienstherr – in der Regel die Stadt – erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Der Beihilfesatz liegt für aktive Beamte bei 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern bei 70 %; im Ruhestand gelten 70 %. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (Restkostentarif) ab. Deren Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab und ist beim Berufseinstieg meist am günstigsten. Anders als bei der Heilfürsorge gilt das System von der Ernennung an – auch für Anwärterinnen und Anwärter.

Angehörige und Ruhestand

Berücksichtigungsfähige Angehörige – Ehe- oder Lebenspartner mit geringen eigenen Einkünften und Kinder – sind ebenfalls beihilfeberechtigt (Kinder mit 80 %) und werden über eigene Restkostentarife abgesichert. Mit dem Ruhestand ändert sich das Modell nicht: Der Beihilfesatz steigt auf 70 %, der Restkostentarif läuft weiter. Wer den Wechsel zu einem Dienstherrn in einem Heilfürsorge-Land wie Hamburg oder Niedersachsen plant, kann die private Absicherung dort während der aktiven Zeit als Anwartschaft ruhen lassen – umgekehrt braucht, wer aus einem Heilfürsorge-Land nach NRW wechselt, sofort eine Restkostenversicherung.

In welchen Ländern gibt es Heilfürsorge für die Feuerwehr?

Freie Heilfürsorge für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr gibt es in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie als gesetzlichen Regelfall in Niedersachsen; in Baden-Württemberg entscheidet die Stadt. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen setzen auf Beihilfe. Die Übersicht aller 16 Länder mit Rechtsgrundlagen und amtlichen Links steht auf unserer Seite zur Beihilfe für Feuerwehrbeamte.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Erstinformation und ersetzt keine Prüfung deiner persönlichen Situation; maßgeblich sind die Vorschriften deines Dienstherrn.

Beihilfe statt Heilfürsorge: Restkosten von Anfang an absichern

In NRW sicherst du den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, über einen beihilfekonformen Restkostentarif ab – sein Beitrag ist beim Berufseinstieg meist am günstigsten. Welcher Tarif zu deinem Beihilfesatz passt, klärt eine kostenlose Erstinformation:

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Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: September 2026. Frühere Fassungen dieses Beitrags gingen von einer Heilfürsorge für NRW-Feuerwehrbeamte aus; das wurde am 24. September 2026 anhand des Normtextes korrigiert.

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