
Aufgaben der Feuerwehr: Retten, Löschen, Bergen, Schützen im Überblick
Retten, Löschen, Bergen, Schützen – die vier Grundaufgaben der Feuerwehr verständlich erklärt. Dazu technische Hilfeleistung, Gefahrgut, Rettungsdienst sowie der Unterschied zwischen Berufs-, Freiwilliger und Werkfeuerwehr.
Wenn irgendwo der Notruf 112 eingeht, rückt die Feuerwehr aus – doch ihr Auftrag reicht weit über das Löschen von Bränden hinaus. Die Aufgaben der Feuerwehr lassen sich seit Generationen mit vier Worten zusammenfassen: Retten, Löschen, Bergen, Schützen. Diese vier Grundtätigkeiten sind so prägend, dass sie sinnbildlich im Feuerwehr-Signet auftauchen. In der Praxis kommen heute viele weitere Aufgaben hinzu – von der technischen Hilfeleistung bis zum Gefahrguteinsatz. Dieser Ratgeber erklärt die vier Grundaufgaben, ordnet die zusätzlichen Tätigkeiten ein und zeigt, wer sie überhaupt erfüllt.
Die vier Grundaufgaben: Retten, Löschen, Bergen, Schützen
Die klassische Merkformel „Retten – Löschen – Bergen – Schützen“ beschreibt den Kern des Feuerwehrauftrags. Jede der vier Aufgaben hat dabei eine klar umrissene Bedeutung, die im Fachjargon oft anders verwendet wird als in der Alltagssprache.
Retten steht an erster Stelle und hat immer Vorrang. Gemeint ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen – und in der Regel auch von Tieren – durch Sofortmaßnahmen. Dazu zählt die Befreiung aus einer Zwangslage, etwa aus einem verunfallten Fahrzeug oder einem verrauchten Gebäude. Solange ein Mensch lebt, spricht die Feuerwehr grundsätzlich vom Retten.
Löschen ist die älteste und bekannteste Aufgabe. Beim sogenannten abwehrenden Brandschutz bekämpfen die Einsatzkräfte Brände unterschiedlichster Art – vom Zimmerbrand bis zum Großbrand. Auch wenn das Löschen das Bild der Feuerwehr prägt, macht es heute vielerorts nur noch einen Teil der Einsätze aus.
Bergen wird in den Medien häufig missverständlich verwendet. In der Fachsprache bezieht sich das Bergen meist auf Sachwerte und Tiere sowie – nach verbreiteter Definition – auf bereits verstorbene Personen. Das Freisetzen eines lebenden Menschen ist dagegen eine Rettung. Zum Bergen zählt zum Beispiel das Sichern eines umgestürzten Lkw oder das Entfernen eines Baumes von der Fahrbahn.
Schützen umfasst vor allem den vorbeugenden Brandschutz und den Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor drohenden Gefahren. Dazu gehören das Abdichten auslaufender Betriebsstoffe ebenso wie beratende und vorbeugende Maßnahmen. Der Gesetzgeber formuliert diesen Auftrag sinngemäß so, dass die Feuerwehr bei Bränden und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen wie das Gemeinwesen vor Gefahren zu schützen hat.
Weitere Aufgaben (THL, Gefahrgut, Rettungsdienst)
Neben den vier Grundaufgaben ist das Aufgabenspektrum moderner Feuerwehren deutlich breiter. Welche Aufgaben im Detail verpflichtend sind, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland, da das Feuerwehrwesen in Deutschland Ländersache ist. Geregelt wird es in den Feuerwehr- beziehungsweise Brandschutzgesetzen der Länder sowie ergänzend in Katastrophenschutz- und Rettungsdienstgesetzen.
Die Technische Hilfeleistung (THL) hat in den vergangenen Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen und stellt in vielen Kommunen inzwischen einen großen Teil der Einsätze. Darunter fallen etwa die Rettung eingeklemmter Personen nach Verkehrsunfällen, Hilfe bei Unwettern und Überschwemmungen, das Beseitigen von Sturmschäden oder das Öffnen von Wohnungen in Notlagen.
Beim ABC- beziehungsweise Gefahrguteinsatz geht es um die Gefahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe. Grundsätzlich sollte jede Feuerwehr erste Maßnahmen selbst einleiten können – also erkunden, die Einsatzstelle absichern, Menschen retten und ausgetretene Stoffe eingrenzen. Für aufwändigere Lagen halten größere Feuerwehren oder Landkreise spezialisierte Gefahrgut-Einheiten vor.
Der Rettungsdienst gehört nicht überall zu den Feuerwehraufgaben. In einigen Städten – vor allem dort, wo eine Berufsfeuerwehr besteht – betreibt die Feuerwehr den Rettungsdienst mit, in anderen Regionen übernehmen ihn Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Hinzu kommen der Katastrophenschutz und der Umweltschutz, bei denen die Feuerwehr ein zentraler Baustein der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ist.
Wer erfüllt die Aufgaben? (BF/FF/WF)
Die genannten Aufgaben werden von verschiedenen Feuerwehrarten getragen, die sich vor allem in ihrer Organisation unterscheiden.
Die Freiwillige Feuerwehr (FF) bildet das Fundament des deutschen Feuerwehrwesens. Ihre Mitglieder leisten ihren Dienst ehrenamtlich neben dem Beruf. Nach Angaben der Verbände sind rund 95 Prozent aller Feuerwehrangehörigen ehrenamtlich organisiert; gerade in ländlichen Gemeinden sichern die Freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz und die Hilfeleistung.
Die Berufsfeuerwehr (BF) besteht aus hauptberuflich angestellten Einsatzkräften und ist rund um die Uhr besetzt. In Deutschland gibt es über 100 Berufsfeuerwehren. Größere Städte – in vielen Bundesländern ab etwa 100.000 Einwohnern – sind in der Regel verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr aufzustellen, wobei es einzelne Ausnahmen gibt.
Die Werkfeuerwehr (WF) wird von Unternehmen unterhalten und sichert vorrangig den Brandschutz in Industriebetrieben mit besonderem Gefahrenpotenzial, etwa in der Chemie- oder Automobilbranche. Sie ist auf die betriebsspezifischen Gefahren spezialisiert und muss in Ausbildung und Ausrüstung den Anforderungen ähnlich einer öffentlichen Feuerwehr genügen. Findet eine Gemeinde nicht genügend Freiwillige, kann als Sonderform zudem eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden.
Praxisbeispiel: Ein Verkehrsunfall auf einer Landstraße zeigt das Zusammenspiel der Aufgaben besonders anschaulich. Nach dem Alarm rückt die örtliche Freiwillige Feuerwehr aus, sichert die Einsatzstelle und stellt den Brandschutz sicher (Schützen). Eine eingeklemmte Person wird mit hydraulischem Rettungsgerät aus dem Fahrzeug befreit (Retten) und dem Rettungsdienst übergeben. Anschließend werden auslaufende Betriebsstoffe gebunden und das Wrack gesichert, bevor die Fahrbahn wieder freigegeben wird (Bergen). Ein Löscheinsatz ist dabei gar nicht nötig – ein gutes Beispiel dafür, wie vielfältig der Auftrag der Feuerwehr heute ist.
Lesetipp: Geschichte der Feuerwehr Deutschland: Von Löschpumpen bis Berufsfeuerwehr
Häufige Fragen
Was sind die vier Grundaufgaben der Feuerwehr?
Die vier Grundaufgaben lauten Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Retten meint die Abwendung von Lebensgefahr, Löschen den abwehrenden Brandschutz, Bergen das Sichern von Sachwerten und Tieren, und Schützen den vorbeugenden Schutz vor Gefahren.
Ist die Feuerwehr nur zum Löschen da?
Nein. Das Löschen ist nur eine von mehreren Aufgaben. Die technische Hilfeleistung, etwa nach Verkehrsunfällen oder Unwettern, macht in vielen Kommunen inzwischen einen großen Teil der Einsätze aus. Hinzu kommen Gefahrgut-, Umwelt- und Katastrophenschutzaufgaben.
Wer legt die Aufgaben der Feuerwehr fest?
Das Feuerwehrwesen ist in Deutschland Ländersache. Die Aufgaben werden in den Feuerwehr- beziehungsweise Brandschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, ergänzt durch Katastrophenschutz- und Rettungsdienstgesetze. Details können sich daher von Land zu Land unterscheiden.
Worin unterscheiden sich Berufs- und Freiwillige Feuerwehr?
Bei der Berufsfeuerwehr sind die Kräfte hauptberuflich angestellt und rund um die Uhr im Dienst, während die Freiwillige Feuerwehr ehrenamtlich arbeitet. Rund 95 Prozent aller Feuerwehrangehörigen in Deutschland sind ehrenamtlich tätig – die Aufgaben selbst sind jedoch weitgehend dieselben.