Sehvermögen Berufsfeuerwehr: Anforderungen und Brillenregelung
Bewerbung · 8. Juni 2026

Sehvermögen Berufsfeuerwehr: Anforderungen und Brillenregelung

Sehvermögen bei der Berufsfeuerwehr: Mindestanforderungen, Brille/Kontaktlinsen erlaubt, Laser-OP und G26.3-Untersuchung.

6 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Das Sehvermögen ist ein zentrales Kriterium bei der G26.3-Einstellungsuntersuchung. Wer Brille oder Kontaktlinsen trägt, ist nicht ausgeschlossen – muss aber bestimmte korrigierte Sehschärfewerte erreichen.

Für angehende Berufsfeuerwehrleute gehört die Prüfung des Sehvermögens zu den Punkten der arbeitsmedizinischen Einstellungsuntersuchung nach dem Grundsatz G26.3, an denen viele Bewerberinnen und Bewerber besonders unsicher sind. Anders als bei manchen anderen körperlichen Voraussetzungen ist eine Brille oder Kontaktlinse hier kein automatischer Ausschlussgrund – entscheidend ist, welche Sehschärfe sich mit Korrektur erreichen lässt und wie es um Farbsehen, Tiefensehen und Gesichtsfeld bestellt ist. Wer sich vor dem Einstellungstest informieren möchte, sollte die Werte kennen, verstehen, wie sie in der Praxis geprüft werden, und wissen, welche Lösungen es für den Atemschutzeinsatz mit Brille gibt. Da die Feuerwehr in Deutschland Ländersache ist, können einzelne Bundesländer und Kommunen in Details strenger prüfen als der G26.3-Mindeststandard es vorschreibt – ein Blick in die Ausschreibung der jeweiligen Berufsfeuerwehr lohnt sich daher zusätzlich zu diesem Überblick.

Anforderungen an das Sehvermögen

Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Sehanforderungen, wie sie im Rahmen der G26.3-Untersuchung geprüft werden. Sie bildet den bundesweiten Mindeststandard ab; einzelne Berufsfeuerwehren können in ihren Ausschreibungen strengere Werte verlangen, weichen davon aber selten grundlegend ab.

MerkmalAnforderung
Sehschärfe (korrigiert)Je Auge mind. 0,7 (G26.3; einzelne BFs fordern strengere Werte)
Sehschärfe (unkorrigiert)Je Auge mind. 0,5 / 0,5
FarbsehvermögenFarbtüchtig (kein relevanter Defekt)
Tiefensehen / StereosehenNormal
GesichtsfeldNormales Gesichtsfeld beidseits

Wichtig für das Verständnis der Tabelle: Der Wert „korrigiert“ bezieht sich auf die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen, der Wert „unkorrigiert“ auf das Sehvermögen ohne Hilfsmittel. Beide Werte werden erhoben, weil im Atemschutzeinsatz mit Vollmaske – dazu weiter unten mehr – nicht jede Sehhilfe getragen werden kann. Farbsehvermögen, Tiefensehen und Gesichtsfeld werden meist mit separaten Tests geprüft und sind unabhängig von der reinen Sehschärfe zu bewerten.

Brille und Kontaktlinsen

Brillen und Kontaktlinsen sind im Grundsatz erlaubt. Wichtig: Beim Atemschutzeinsatz mit Vollmaske ist die Kombination Brille + Atemschutzmaske problematisch. Es gibt jedoch spezielle Innenbrillen für Atemschutzmasken – diese werden von den BFs in der Regel gestellt oder finanziert.

Laser-OP

Nach einer Laserkorrektur (LASIK, LASEK) wird die Sehschärfe wie korrigiertes Sehen gewertet. Manche BFs verlangen eine Wartezeit von 12 Monaten nach der OP. Im Vorfeld mit dem BF-Arzt abklären.

Was bedeuten die Sehschärfe-Werte in der Praxis?

Der G26.3-Mindestwert von 0,7 (korrigiert) entspricht rund 70 % Sehleistung nach internationaler Norm. Was das für Brillenträger bedeutet:

SituationAnforderung erfüllt?
Kurzsichtig −2 dpt, mit Brille korrigiert auf 1,0/1,0✓ Ja
Kurzsichtig −6 dpt, korrigiert auf 0,8/1,0✓ Ja (beide Augen ≥ 0,7)
Hornhautverkrümmung, Kontaktlinsen auf 1,0/1,0✓ Ja
LASIK vor 6 Monaten, jetzt 1,0/1,0 unkorrigiert✓ Ja (Wartezeit prüfen)
Einseitige Sehschwäche (amblyopes Auge 0,3)✗ In der Regel nein

Unkorrigierter Mindestwert von 0,5/0,5 ist wichtig für Atemschutzträgertauglichkeit ohne Brille — in einer Vollmaske kann man keine Brille tragen (außer Innenbrille).

Beispiel (Näherungswert): Eine Bewerberin ist an einem Auge −6 Dioptrien kurzsichtig und erreicht mit Brille eine korrigierte Sehschärfe von 0,8 auf diesem Auge sowie 1,0 auf dem anderen Auge. Da beide Werte über dem G26.3-Mindestwert von 0,7 je Auge liegen, erfüllt sie laut Tabelle die Sehschärfe-Anforderung – wie beim zweiten Beispiel der Übersicht oben. Ob die konkrete Berufsfeuerwehr, bei der sie sich bewirbt, zusätzlich strengere Werte verlangt, sollte sie dennoch vor dem Einstellungstest bei der jeweiligen Dienststelle abklären.

Atemschutzmaske und Brille — die Lösung

Das häufigste praktische Problem: Wer eine Brille trägt, kann die Vollmaske (Atemschutzgerät) nicht dicht aufsetzen. Die Lösung ist die Maskenschutzbrille (Innenbrille):

  • Spezielle Rahmen, die direkt in der Vollmaske befestigt werden
  • Werden beim Augenarzt verschrieben, dann in die Maske eingebaut
  • BFs stellen diese Innenbrillen in der Regel oder bezuschussen sie
  • Wichtig: Innenbrille muss zur aktuellen Maskengeneration passen (MSA, Dräger etc.)

Farbsehen — was ist eine „relevante“ Einschränkung?

Totale Farbenblindheit (Achromatopsie) schließt grundsätzlich aus. Rot-Grün-Schwäche dagegen ist häufig und wird individuell bewertet:

  • Leichte Rot-Grün-Schwäche: oft unkritisch, wenn andere Sehfunktionen normal sind
  • Mittelgradige Schwäche: Prüfung durch Amtsarzt — Einzelfallentscheidung
  • Starke Schwäche: kann Ausschlussgrund sein, da Rauchfarbinterpretation und Signallichter betroffen

Kontaktlinsen und Brille im Feuerwehrdienst

Wichtige praktische Einschränkung: Im Atemschutzeinsatz ist Kontaktlinsentragen verboten (Gefahr durch Rauchgase und Hitze). Brillenträger mit korrigierbarer Sehschwäche brauchen eine spezielle Maskenadapterbrille (sogenannte „Sehscheibe“ oder Korrektionsgläser in der Maske). Diese wird durch den Dienstherrn gestellt. Wer eine Sehkorrektur braucht, muss das bei der G26.3-Untersuchung angeben — bei korrigierbaren Werten bis zur Grenzangabe ist volle Eignung möglich.

Diese Regelung betrifft nicht nur die Sehschärfe, sondern hängt auch mit anderen Einstellungskriterien zusammen: Wer sich umfassend auf den Einstellungsprozess vorbereiten möchte, findet im Magazin weitere Ratgeber rund um Ausbildung, Auswahlverfahren und Laufbahn. Und weil Besoldung und Zulagen je nach Bundesland variieren, lohnt sich parallel zur medizinischen Vorbereitung auch ein Blick auf die Übersicht zum Feuerwehr-Gehalt.

Häufige Fragen zum Sehvermögen

Kann ich mit Kontaktlinsen zum Einstellungstest erscheinen?

Ja — Kontaktlinsen zählen als Sehhilfe gleichwertig zur Brille. Im Dienst sind Kontaktlinsen im Atemschutzeinsatz jedoch problematisch (Rauch, Hitzestrahlung). Im Test werden die korrigierten Werte geprüft — mit welcher Sehhilfe, ist in der Regel egal.

Verbessert LASIK meine Chancen?

Wenn die LASIK zu 1,0/1,0 korrigiert, ist das Ergebnis dasselbe wie eine Brille. Der unkorrigierte Wert nach LASIK ist dann besser — das kann bei der G26.3 hilfreich sein. Viele BFs verlangen nach LASIK eine Wartezeit von 6–12 Monaten; vorab beim jeweiligen Personalärztlichen Dienst anfragen.

Was passiert, wenn mein Sehvermögen im Laufe der Dienstzeit schlechter wird?

G26.3-Wiederholungsuntersuchungen sind periodisch verpflichtend. Wer die Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt, kann von der Atemschutztauglichkeit ausgeschlossen werden. Die BF ist dann in der Fürsorge verpflichtet, alternative Dienstverwendungen zu prüfen.

Brauche ich für den Atemschutzeinsatz immer eine Innenbrille?

Nur dann, wenn eine Sehkorrektur überhaupt notwendig ist. Wer die unkorrigierten Mindestwerte von 0,5/0,5 erreicht, kann grundsätzlich auch ohne Brille eingesetzt werden. Wer korrigiert werden muss, benötigt für die Vollmaske eine Innenbrille, da eine normale Brille unter der Maske nicht dicht sitzt.

Ist eine leichte Rot-Grün-Schwäche ein automatischer Ausschlussgrund?

Nein. Eine leichte Rot-Grün-Schwäche gilt oft als unkritisch, solange die übrigen Sehfunktionen normal sind. Mittelgradige Formen werden vom Amtsarzt im Einzelfall geprüft, starke Ausprägungen können hingegen zum Ausschluss führen, weil Rauchfarben und Signallichter im Einsatz sicher erkannt werden müssen.

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