Sehvermögen Berufsfeuerwehr: Anforderungen und Brillenregelung
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Sehvermögen Berufsfeuerwehr: Anforderungen und Brillenregelung

Sehvermögen bei der Berufsfeuerwehr: DGUV-Kriterien, Werte einzelner Wehren, Brille und Maskenbrille, Kontaktlinsen und Laser-OP.

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 24. September 2026

Das Sehvermögen ist ein zentrales Kriterium bei der G26.3-Einstellungsuntersuchung. Wer Brille oder Kontaktlinsen trägt, ist nicht ausgeschlossen – muss aber bestimmte korrigierte Sehschärfewerte erreichen.

Für angehende Berufsfeuerwehrleute gehört die Prüfung des Sehvermögens zu den Punkten der arbeitsmedizinischen Einstellungsuntersuchung nach dem Grundsatz G26.3, an denen viele Bewerberinnen und Bewerber besonders unsicher sind. Anders als bei manchen anderen körperlichen Voraussetzungen ist eine Brille oder Kontaktlinse hier kein automatischer Ausschlussgrund – entscheidend ist, welche Sehschärfe sich mit Korrektur erreichen lässt und wie es um Farbsehen, Tiefensehen und Gesichtsfeld bestellt ist. Wer sich vor dem Einstellungstest informieren möchte, sollte die Werte kennen, verstehen, wie sie in der Praxis geprüft werden, und wissen, welche Lösungen es für den Atemschutzeinsatz mit Brille gibt. Da die Feuerwehr in Deutschland Ländersache ist, können einzelne Bundesländer und Kommunen in Details strenger prüfen als der G26.3-Mindeststandard es vorschreibt – ein Blick in die Ausschreibung der jeweiligen Berufsfeuerwehr lohnt sich daher zusätzlich zu diesem Überblick. Wie das gesamte Bewerbungsverfahren und der Eignungstest ablaufen und was nach der Einstellung in der Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr folgt, erklären unsere weiteren Ratgeber.

Anforderungen an das Sehvermögen

Die folgende Tabelle zeigt, welche Werte belegt sind: die Kriterien der DGUV-Empfehlungen für Atemschutzgeräte (früher G 26.3) und Beispiele einzelner Wehren. Die Bewertung trifft die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall, und deine Wehr kann strengere Werte verlangen.

MerkmalAnforderung
Sehschärfe (korrigiert)Je Auge mind. 0,7 (G26.3; einzelne BFs fordern strengere Werte)
Sehschärfe (unkorrigiert)kein DGUV-Wert; Hamburg mind. 0,3/0,3, Berlin mind. 30 % je Auge
Farbsehvermögenkein DGUV-Wert; Hamburg lässt es augenärztlich prüfen
Tiefensehen / Stereosehenkein DGUV-Wert; Hamburg lässt es augenärztlich prüfen
GesichtsfeldHamburg (FwDV 300 HH): intaktes Gesichtsfeld beider Augen

Wichtig für das Verständnis der Tabelle: Der Wert „korrigiert“ bezieht sich auf die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen, der Wert „unkorrigiert“ auf das Sehvermögen ohne Hilfsmittel. Beide Werte werden erhoben, weil im Atemschutzeinsatz mit Vollmaske – dazu weiter unten mehr – nicht jede Sehhilfe getragen werden kann. Farbsehvermögen, Tiefensehen und Gesichtsfeld werden meist mit separaten Tests geprüft und sind unabhängig von der reinen Sehschärfe zu bewerten.

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Brille und Kontaktlinsen

Brillen und Kontaktlinsen sind im Grundsatz erlaubt. Wichtig: Beim Atemschutzeinsatz mit Vollmaske ist die Kombination Brille + Atemschutzmaske problematisch. Es gibt jedoch spezielle Innenbrillen für Atemschutzmasken – nach der FwDV 7 muss die Feuerwehr eine solche Maskenbrille bereitstellen und persönlich zuteilen.

Laser-OP

Nach einer Laserkorrektur (LASIK, LASEK) zählt die dann erreichte Sehschärfe. Hamburg verlangt dazu einen eigenen Bogen der Augenärztin oder des Augenarztes mit OP-Datum und Verfahren. Eine feste Wartezeit nennen die von uns geprüften Quellen nicht – kläre das vorab mit dem ärztlichen Dienst deiner Wehr.

Was bedeuten die Sehschärfe-Werte in der Praxis?

Der G26.3-Mindestwert von 0,7 (korrigiert) entspricht rund 70 % Sehleistung nach internationaler Norm. Was das für Brillenträger bedeutet:

SituationAnforderung erfüllt?
Kurzsichtig −2 dpt, mit Brille korrigiert auf 1,0/1,0✓ Ja
Kurzsichtig −6 dpt, korrigiert auf 0,8/1,0✓ Ja (beide Augen ≥ 0,7)
Hornhautverkrümmung, Kontaktlinsen auf 1,0/1,0✓ Ja
LASIK, jetzt 1,0/1,0 unkorrigiert✓ Ja nach DGUV-Kriterium (Unterlagen zur OP bereithalten)
Einseitige Sehschwäche (amblyopes Auge 0,3)✗ unter dem DGUV-Kriterium von 0,7 auf beiden Augen – Einzelfallprüfung durch den Arzt

Den unkorrigierten Wert legen einzelne Wehren fest – Hamburg etwa 0,3/0,3, Berlin 30 Prozent je Auge. Er ist wichtig, weil in einer Vollmaske keine normale Brille getragen werden kann, sondern nur eine Innenbrille.

Beispiel (Näherungswert): Eine Bewerberin ist an einem Auge −6 Dioptrien kurzsichtig und erreicht mit Brille eine korrigierte Sehschärfe von 0,8 auf diesem Auge sowie 1,0 auf dem anderen Auge. Da beide Werte über dem G26.3-Mindestwert von 0,7 je Auge liegen, erfüllt sie laut Tabelle die Sehschärfe-Anforderung – wie beim zweiten Beispiel der Übersicht oben. Ob die konkrete Berufsfeuerwehr, bei der sie sich bewirbt, zusätzlich strengere Werte verlangt, sollte sie dennoch vor dem Einstellungstest bei der jeweiligen Dienststelle abklären.

Atemschutzmaske und Brille — die Lösung

Das häufigste praktische Problem: Wer eine Brille trägt, kann die Vollmaske (Atemschutzgerät) nicht dicht aufsetzen. Die Lösung ist die Maskenschutzbrille (Innenbrille):

  • Spezielle Rahmen, die direkt in der Vollmaske befestigt werden
  • Werden beim Augenarzt verschrieben, dann in die Maske eingebaut
  • Nach der FwDV 7 muss die Feuerwehr die Maskenbrille bereitstellen und persönlich zuteilen; sie ist im Einsatz und bei Übungen zu tragen
  • Wichtig: Innenbrille muss zur aktuellen Maskengeneration passen (MSA, Dräger etc.)

Farbsehen — was ist eine „relevante“ Einschränkung?

Einen festen Grenzwert für das Farbsehen nennen die DGUV-Empfehlungen zum Atemschutz nicht. Hamburg lässt die Farbtüchtigkeit augenärztlich prüfen, etwa mit Anomaloskop oder Farbtafeln. Die folgenden Punkte sind allgemeine Orientierung, keine Grenzwerte – die Bewertung trifft die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall:

  • Leichte Rot-Grün-Schwäche: oft unkritisch, wenn andere Sehfunktionen normal sind
  • Mittelgradige Schwäche: Einzelfallentscheidung durch den untersuchenden Arzt
  • Starke Schwäche: kann Ausschlussgrund sein, da Rauchfarbinterpretation und Signallichter betroffen

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Kontaktlinsen und Brille im Feuerwehrdienst

Wichtige praktische Einschränkung: Kontaktlinsen sind nicht überall erlaubt: München verbietet sie im Einsatzdienst aus Gründen der Unfallverhütung, und die DGUV Regel 112-190 zum Atemschutz weist auf zusätzliche Risiken hin. Brillenträger mit korrigierbarer Sehschwäche brauchen eine Maskenbrille mit Korrektionsgläsern in der Maske; nach der FwDV 7 stellt die Feuerwehr sie bereit. Wer eine Sehkorrektur braucht, muss das bei der G26.3-Untersuchung angeben — bei korrigierbaren Werten bis zur Grenzangabe ist volle Eignung möglich.

Diese Regelung betrifft nicht nur die Sehschärfe, sondern hängt auch mit anderen Einstellungskriterien zusammen: Wer sich umfassend auf den Einstellungsprozess vorbereiten möchte, findet im Magazin weitere Ratgeber rund um Ausbildung, Auswahlverfahren und Laufbahn. Und weil Besoldung und Zulagen je nach Bundesland variieren, lohnt sich parallel zur medizinischen Vorbereitung auch ein Blick auf die Übersicht zum Feuerwehr-Gehalt.

Häufige Fragen zum Sehvermögen

Kann ich mit Kontaktlinsen zum Einstellungstest erscheinen?

Das hängt von der Wehr ab. München lässt Kontaktlinsen weder im Auswahlverfahren noch bei der amtsärztlichen Untersuchung zu, weil sie im Einsatzdienst aus Gründen der Unfallverhütung verboten sind. Hamburg verlangt, Kontaktlinsen 24 Stunden vor dem Sehtest nicht zu tragen. Die DGUV Regel 112-190 zum Atemschutz weist darauf hin, dass Kontaktlinsen zusätzliche Risiken bergen. Frag vorher bei deiner Wehr nach.

Verbessert LASIK meine Chancen?

Nach einer Laserkorrektur zählt die dann erreichte Sehschärfe. Hamburg verlangt dafür einen eigenen Bogen, den eine nicht operierende Augenärztin oder ein nicht operierender Augenarzt ausfüllt – mit OP-Datum, Verfahren und Medikamenten. Eine feste Wartezeit nennen die von uns geprüften Quellen nicht; frag beim ärztlichen Dienst deiner Wehr nach.

Was passiert, wenn mein Sehvermögen im Laufe der Dienstzeit schlechter wird?

G26.3-Wiederholungsuntersuchungen sind periodisch verpflichtend. Wer die Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt, kann von der Atemschutztauglichkeit ausgeschlossen werden. Die BF ist dann in der Fürsorge verpflichtet, alternative Dienstverwendungen zu prüfen.

Brauche ich für den Atemschutzeinsatz immer eine Innenbrille?

Nur, wenn du die geforderte Sehschärfe ohne Brille nicht erreichst. Dann muss dir die Feuerwehr nach der FwDV 7 eine innenliegende Maskenbrille bereitstellen und persönlich zuteilen, denn eine normale Brille stört den Dichtsitz der Vollmaske. Als unkorrigierte Mindestwerte nennen zum Beispiel Hamburg 0,3/0,3 und Berlin 30 Prozent je Auge.

Ist eine leichte Rot-Grün-Schwäche ein automatischer Ausschlussgrund?

Einen festen Grenzwert dafür nennen die DGUV-Empfehlungen zum Atemschutz nicht. Hamburg lässt die Farbtüchtigkeit vom Augenarzt prüfen (Anomaloskop oder Farbtafeln). Wie eine Farbsinnstörung bewertet wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.

In den ersten fünf Dienstjahren meist kein Ruhegehalt

Wirst du als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig, bekommst du vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit in der Regel kein Ruhegehalt – es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall oder eine im Dienst erlittene Schädigung zurück – dann greift die Unfallfürsorge. Kostenlose Erstinformation anfordern:

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