
Besoldungs-Nachzahlung für die Feuerwehr: Schleswig-Holstein zahlt, Brandenburg will folgen
Schleswig-Holstein zahlt Feuerwehrbeamten die Besoldung für 2025 und 2026 nach, Brandenburg will seine Tabellen rückwirkend ab Januar 2026 anheben. Wer profitiert, wer leer ausgeht und welche Beträge beim Grundgehalt realistisch sind.
Stand: 5. Oktober 2026. Schleswig-Holstein hat sein Gesetz verkündet, in Brandenburg liegt bisher nur ein Entwurf vor. Alle Beträge in diesem Beitrag sind Bruttowerte.
Schleswig-Holstein hebt die Besoldung rückwirkend für 2025 und 2026 an und zahlt die Differenz nach. Brandenburg will seine Tabellen rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festsetzen – dort muss der Landtag aber noch zustimmen. Hier liest du, was gilt, was geplant ist, wer bei der Feuerwehr profitiert und wer leer ausgeht.
Der Auslöser: ein Beschluss aus Karlsruhe
Auslöser ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u. a.), veröffentlicht am 19. November 2025 – ein Beschluss, kein Urteil. Danach hat Berlin seine Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A von 2008 bis 2020 zum allergrößten Teil verfassungswidrig niedrig bezahlt.
Folgenreicher sind die neuen Maßstäbe. Statt am Abstand zur Grundsicherung wird die Mindestbesoldung jetzt an der sogenannten Prekaritätsschwelle gemessen: 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens, gerechnet für eine vierköpfige Familie. Zusätzlich wird geprüft, ob die Besoldung mit Tariflöhnen, Nominallöhnen und Verbraucherpreisen mitgewachsen ist; Brandenburg rechnet dafür ab dem Basisjahr 1996.
Unmittelbar bindet der Beschluss nur Berlin, das bis zum 31. März 2027 nachbessern muss. Schleswig-Holstein und Brandenburg – das sich über Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz mittelbar betroffen sieht – übertragen die Maßstäbe auf ihr eigenes Besoldungsrecht.
Schleswig-Holstein: Das Gesetz gilt
Im Norden ist die Sache entschieden. Der Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2025 bis 2027 am 18. September 2026 in zweiter Lesung einstimmig angenommen. Verkündet wurde es im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Nr. 2026/92 vom 2. Oktober 2026. Damit gilt es – und zwar rückwirkend: Die Anpassung für 2025 wirkt ab dem 1. Januar 2025, die für 2026 ab dem 1. Januar 2026.
Die Erhöhung kommt in zwei Stufen. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 steigen die Grundgehälter der Gruppen A 6 bis A 15 um 3,2 Prozent, mindestens aber um 125 Euro im Monat; in einzelnen Stufen von A 7, in A 9 Stufe 2 und in A 10 kommen kleine Zusatzbeträge obendrauf. Zum 1. Januar 2026 legt das Land weitere 4 Prozent drauf. Beide Schritte erfassen auch den Familienzuschlag sowie die Amts- und Stellenzulagen nach Anlage 8 des Besoldungsgesetzes. Zum 1. Januar 2027 folgen nochmals 3,8 Prozent – dann als laufende Erhöhung, nicht mehr als Nachzahlung.
Für Landesbeamtinnen und -beamte will das Finanzministerium die höheren Bezüge samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026 auszahlen, automatisch zurückgerechnet. Einen Antrag für 2025 braucht es nicht, das hatte die Landesregierung schon im Dezember 2025 zugesagt; seit 2023 eingegangene, noch unbeschiedene Anträge auf amtsangemessene Alimentation ruhen. Weil so viele Monate zurückgerechnet werden – laut Landesregierung die größte Last, die das Abrechnungsverfahren KoPers je tragen musste –, können einzelne Abrechnungen Nachbesserungen von Hand brauchen.
Anwärterinnen und Anwärter bekommen für 2025 keine Nachzahlung. Ihr Anwärtergrundbetrag steigt stattdessen wie im Tarifbereich: um 60 Euro zum 1. April 2026, um weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und um 30 Euro zum 1. Januar 2028. Einen Überblick über die Tabellen findest du in unserem Ratgeber zur Feuerwehr-Besoldung in Schleswig-Holstein.
Brandenburg: Neue Tabellen sollen ab Januar 2026 gelten
In Brandenburg ist noch nichts entschieden. Es liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, Landtagsdrucksache 8/3322 vom 1. September 2026. Die erste Lesung war am 16. September 2026, die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 24. September; am 1. Oktober hat sich der Ausschuss abschließend mit dem Entwurf befasst. Zweite Lesung, Schlussabstimmung und Verkündung stehen noch aus. Laut einem dpa-Bericht im Tagesspiegel will der Landtag voraussichtlich noch im Oktober entscheiden. Alles Folgende ist daher geplant, nicht beschlossen.
Brandenburg geht anders vor als Schleswig-Holstein. Seit Juli 2024 wurde die Grundgehaltstabelle nicht mehr angepasst. Statt eines Prozentaufschlags sollen Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2026 vollständig neu festgesetzt werden, mit gleichmäßigeren Abständen zwischen den Erfahrungsstufen. Die erste Stufe des Tarifabschlusses der Länder, eigentlich für den 1. April 2026 vorgesehen, wird auf den 1. Januar 2026 vorgezogen. Das Finanzministerium beziffert den einmaligen Anpassungsbedarf in der A-Besoldung auf 7 bis 17 Prozent, in der B-Besoldung auf rund 18 Prozent. Anwärterinnen und Anwärter sollen rückwirkend ab Januar 2026 monatlich 60 Euro mehr erhalten.
Die Zentrale Bezügestelle des Landes (ZBB) strebt an, die neuen Beträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 mit den Dezember-Bezügen 2026 auszuzahlen – ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Landtagsbeschlusses. Einzelanfragen möchte die ZBB nicht beantworten; informiert wird über die personalaktenführenden Dienststellen. Mehr zur Ausgangslage findest du im Ratgeber zur Feuerwehr-Besoldung in Brandenburg.
Für 2004 bis 2025 gibt es nach den Plänen keine allgemeine Nachzahlung. Mögliche Korrekturen für diesen Zeitraum will die Landesregierung über ein eigenes Verfahren ab 2027 regeln – aus Haushaltsgründen nur für Beamtinnen und Beamte, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben. Über die Jahre 2004 bis November 2022 soll im dritten Quartal 2027 gesprochen werden.
Für den Einsatzdienst steckt im selben Paket ein zweiter Punkt. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten soll vom 1. März 2027 bis zum 31. Juli 2032 von 40 auf 41 Stunden steigen. Ausgenommen sein sollen unter anderem alle, die regelmäßig im Einsatzdienst nach der Arbeitszeitverordnung für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug stehen, sowie Disponentinnen und Disponenten in den Leitstellen.
Wer bei der Feuerwehr profitiert – und wer leer ausgeht
Für Berufsfeuerwehrleute ist eine Frage entscheidend: Gelten die Landesgesetze auch für Beamtinnen und Beamte der Städte? In Schleswig-Holstein lautet die Antwort ja, in Brandenburg soll es nach dem Entwurf ebenso sein.
- Berufsfeuerwehr in Schleswig-Holstein: Die Gesetzesbegründung rechnet ausdrücklich mit entsprechenden Mehrausgaben bei den kommunalen und sonstigen Dienstherren. Die Erhöhung kommt also auch bei den Beamtinnen und Beamten der Städte an.
- Berufsfeuerwehr in Brandenburg: Der Entwurf stellt klar, dass die Anpassung auch für Beamte und Versorgungsempfänger der Gemeinden und Gemeindeverbände gelten soll. Grundlage ist § 1 Absatz 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes, das Landes- und Kommunalbeamte gemeinsam regelt.
- Landesbeamte im Brandschutz: Wer als Feuerwehrbeamtin oder -beamter im Dienst des Landes steht, wird über die Landesbezügestellen abgerechnet – in Schleswig-Holstein über KoPers, in Brandenburg über die ZBB. Für diese Gruppe gelten die angestrebten Termine im November beziehungsweise Dezember.
- Pensionärinnen und Pensionäre: In beiden Ländern gilt die Anpassung auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, in Brandenburg ausdrücklich auch für Hinterbliebene.
Wichtig für alle bei einer Berufsfeuerwehr: Die Auszahlung organisiert dein Dienstherr, in der Regel also deine Stadt. Ob er den Landestermin übernimmt – November in Schleswig-Holstein, Dezember in Brandenburg –, ist offen; amtliche Angaben dazu haben wir nicht gefunden.
Leer gehen zwei Gruppen aus, die zum Feuerwehralltag dazugehören:
- Freiwillige Feuerwehr: Wer ehrenamtlich Dienst tut, bezieht keine Besoldung und bekommt deshalb auch keine Nachzahlung. Die Gesetze erfassen nur Beamte, Richter und Pensionäre; der Brandenburger Entwurf nimmt Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte zusätzlich ausdrücklich aus. Was Ehrenamtliche als Ausgleich erhalten, erklärt unser Beitrag zur Entschädigung in der Freiwilligen Feuerwehr.
- Tarifbeschäftigte: Angestellte – etwa im Rettungsdienst oder in der Verwaltung einer Feuerwehr – fallen nicht unter die Besoldungsgesetze. Für sie gilt ihr Tarifvertrag; aus den neuen Gesetzen erhalten sie nichts.
Beispielrechnung: Was beim Grundgehalt zusammenkommt
Wie viel bei dir ankommt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand, Zulagen und Teilzeit ab. Damit du eine Größenordnung hast, haben wir zwei typische Ämter im Einsatzdienst durchgerechnet: A 7, das Einstiegsamt für Brandmeisterinnen und Brandmeister, und A 9. Welche Gruppe zu welchem Dienstgrad gehört, zeigt unser Überblick zum Gehalt von Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister.
| Land und Amt | Plus beim Grundgehalt je Monat | Nachgezahlte Monate | Nachzahlung rund |
|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein, A 7 Stufe 2 | 2025: 125,78 Euro 2026: 252,41 Euro |
Januar 2025 bis Oktober 2026 (22) | 4.033 Euro |
| Schleswig-Holstein, A 9 Stufe 11 (Endstufe) | 2025: 131,19 Euro 2026: 300,43 Euro |
Januar 2025 bis Oktober 2026 (22) | 4.579 Euro |
| Brandenburg (Entwurf), A 7 Stufe 2 | 449,61 Euro | Januar bis November 2026 (11) | 4.946 Euro |
| Brandenburg (Entwurf), A 9 Stufe 3 | 524,89 Euro | Januar bis November 2026 (11) | 5.774 Euro |
| Brandenburg (Entwurf), A 9 Stufe 11 (Endstufe) | 663,78 Euro | Januar bis November 2026 (11) | 7.302 Euro |
Eigene Beispielrechnung auf Basis der amtlichen Tabellen, nur Grundgehalt, gerundet. Annahmen: Vollzeit, ganzer Zeitraum in derselben Stufe, ohne Zulagen und Familienzuschlag. Schleswig-Holstein: neue Werte aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt 2026/92, bisherige Werte über die gesetzliche Formel zurückgerechnet; 22 Monate, falls ab November laufend nach den neuen Sätzen gezahlt wird. Brandenburg: Entwurfswerte aus Drucksache 8/3322 gegen die seit 1. Juli 2024 geltende Tabelle. Sie gelten nur, wenn der Landtag unverändert beschließt; die 11 Monate setzen voraus, dass der Dezember schon zum neuen Satz läuft.
In Brandenburg ist der Sprung pro Monat größer: In A 7 Stufe 2 soll das Grundgehalt von 2.891,11 auf 3.340,72 Euro steigen (plus 15,6 Prozent), in der A-9-Endstufe von 4.099,95 auf 4.763,73 Euro (plus 16,2 Prozent). Dafür reicht die Nachzahlung nur bis Januar 2026 zurück. In Schleswig-Holstein wächst A 7 Stufe 2 in zwei kleineren Schritten von rund 3.040 auf 3.292,39 Euro, nachgezahlt wird dafür über 22 Monate.
Zur Steuer: Die Beträge sind brutto. Eine amtliche Aussage der beiden Länder dazu, wie die Nachzahlungen steuerlich behandelt werden, haben wir nicht gefunden.
Zwei Beispiele aus dem Dienstalltag
Sven Jacobs, Berufsfeuerwehr Kiel. Sven ist Oberbrandmeister, verheiratet, zwei Kinder, und Beamter der Landeshauptstadt. Einen Antrag hat er nie gestellt – das muss er für 2025 und 2026 auch nicht. Weil das Plus 2025 in A 6 bis A 15 mindestens 125 Euro im Monat beträgt, weiß er schon jetzt: Allein für 2025 kommen beim Grundgehalt mindestens 1.500 Euro brutto zusammen, sofern er das ganze Jahr Vollzeit gearbeitet hat. Für Januar bis Oktober 2026 kommen 4 Prozent auf das bereits erhöhte Grundgehalt hinzu, außerdem steigen Familienzuschlag und etwaige Amts- oder Stellenzulagen.
Offen ist für Sven nur der Termin. Die Auszahlung organisiert sein Dienstherr, die Stadt Kiel; ob sie den Landestermin im November übernimmt, ist bisher nicht bekannt. Sven fragt in der Personalabteilung nach und legt seine Bezügemitteilungen ab Januar 2025 bereit, um die Rückrechnung nachvollziehen zu können. Mehr über seine Wache steht in unserem Porträt der Berufsfeuerwehr Kiel.
Maria Wolf, Berufsfeuerwehr Brandenburg an der Havel. Maria ist Brandmeisterin in A 7, Erfahrungsstufe 2, und seit 2024 im Dienst. Beschließt der Landtag die Tabelle wie im Entwurf, steigt ihr Grundgehalt rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 449,61 Euro im Monat – für Januar bis November rund 4.946 Euro brutto, ab Dezember laufend. Einen Widerspruch braucht sie dafür nicht, die neue Tabelle soll für alle gelten; so beschreibt es auch die Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg.
Für 2024 und 2025 hat Maria keinen Widerspruch eingelegt. Nach den Plänen der Landesregierung bekommt sie für diese Jahre deshalb nichts, denn Nachzahlungen für frühere Jahre sollen nur an Widerspruchsführer und Kläger gehen. Und auch bei ihr ist offen, ob die Stadt den Dezember-Termin der ZBB übernimmt.
Was du jetzt tun kannst
- Abrechnung prüfen: Wenn die Nachzahlung kommt, vergleiche die Monate einzeln mit deinen alten Bezügemitteilungen. Bei so vielen Rückrechnungsmonaten sind Fehler nicht ausgeschlossen.
- Beim eigenen Dienstherrn nachfragen: Bei einer Berufsfeuerwehr rechnet die Stadt ab, nicht das Land – Personalabteilung oder Personalrat kennen den Termin am ehesten. Landesbeamte in Brandenburg informiert ihre personalaktenführende Dienststelle.
- Weitergehende Ansprüche im Blick behalten (Schleswig-Holstein): Das Finanzministerium betont, dass für Ansprüche über das Gesetz hinaus weiter zählt, ob man sich zeitnah mit Rechtsbehelfen gegen die Höhe der Besoldung gewehrt hat. Laut DGB-Stellungnahme an den Landtag können solche Ansprüche für 2025 und 2026 noch im Jahr 2026 geltend gemacht werden; ein amtliches Rundschreiben dazu haben wir nicht gefunden. Gewerkschaft oder Personalrat helfen bei der Einordnung.
- Unterlagen aufheben (Brandenburg): Wer für frühere Jahre Widerspruch eingelegt oder geklagt hat, sollte alle Schreiben griffbereit halten. Das Korrekturverfahren soll ab 2027 laufen.
Grundlagen zu Rechten und Pflichten im Beamtenverhältnis findest du in unserem Beitrag zum Beamtenrecht bei der Feuerwehr.
Häufige Fragen
Muss ich in Schleswig-Holstein einen Antrag stellen?
Nein. Die Erhöhungen für 2025 und 2026 stehen im Gesetz und werden automatisch zurückgerechnet; für 2025 hatte die Landesregierung das schon im Dezember 2025 zugesagt. Selbst aktiv werden muss nur, wer Ansprüche über das Gesetz hinaus verfolgen will.
Bekomme ich als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr etwas?
Nein. Ehrenamtliche Kräfte erhalten keine Besoldung, also auch keine Nachzahlung. Wer hauptberuflich verbeamtet ist und zusätzlich in einer Freiwilligen Feuerwehr mitmacht, profitiert nur über sein Beamtenverhältnis.
Gilt das auch für mich als Beamter einer städtischen Berufsfeuerwehr?
In Schleswig-Holstein ja, in Brandenburg soll es so kommen – beide Länder beziehen die Kommunalbeamten ein. Die Auszahlung organisiert dein Dienstherr; ob er den Landestermin übernimmt, ist offen.
Ist das Geld in Brandenburg schon sicher?
Nein. Erst wenn der Landtag zugestimmt hat und das Gesetz verkündet ist, gelten die neuen Tabellen; bis dahin können sich auch die Beträge noch ändern. Die ZBB strebt die Auszahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 an – unter genau diesem Vorbehalt.
Bekomme ich in Brandenburg Geld für die Jahre vor 2026?
Nach den bisherigen Plänen nur, wenn du Widerspruch eingelegt oder geklagt hast. Für diese Fälle soll es ab 2027 ein Korrekturverfahren geben.