Feuerwehr Besoldung Schleswig-Holstein 2026: Tabellen & Zulagen
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Feuerwehr Besoldung Schleswig-Holstein 2026: Tabellen & Zulagen

Feuerwehrbeamter in Schleswig-Holstein 2026: Grundgehalt A7–A13 nach SHBesG, Zulagen und Ländervergleich Nord.

9 Min Lesezeit · Aktualisiert: 25. September 2026

Feuerwehrbeamte in Schleswig-Holstein werden nach dem SHBesG besoldet – das Grundgehalt richtet sich nach Besoldungsgruppe (A7 bis A13) und Erfahrungsstufe, dazu kommen feuerwehrspezifische Zulagen und eine Jahressonderzahlung.

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer schleswig-holsteinischen Berufsfeuerwehr – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg oder Neumünster – anstreben oder bereits im Dienst sind und ihr Einkommen einordnen möchten. Du erfährst, wie hoch das monatliche Grundgehalt in den einzelnen Besoldungsgruppen ausfällt, welche Zulagen den Betrag erhöhen, wie die Jahressonderzahlung wirkt und worin sich Schleswig-Holstein von Bund und anderen Ländern unterscheidet. So kannst du deine Bezüge realistisch einschätzen, statt dich auf grobe Faustregeln zu verlassen. Wenn du zunächst das Gesamtbild über alle Laufbahnen hinweg suchst, hilft dir unser Überblick zum Feuerwehrgehalt; die konkreten Zahlen für Schleswig-Holstein findest du direkt in den folgenden Tabellen.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis der vom Landtag am 18.09.2026 beschlossenen Besoldungstabelle (rückwirkend ab 01.01.2026, +4,0 %). Die Verkündung steht noch aus; ausgezahlt wird die neue Tabelle samt Nachzahlung voraussichtlich mit den November-Bezügen 2026 — bis dahin steht auf dem Gehaltszettel noch die Tabelle vom 01.11.2024. Stand: September 2026.

Besoldungsgruppen Feuerwehr Schleswig-Holstein 2026

Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, noch ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe. Jede Zeile steht für eine Besoldungsgruppe von A7 (Einstieg im mittleren Dienst) bis A10 (gehobener Dienst); die Spalten bilden den Aufstieg innerhalb der Gruppe ab. Beim Berufseinstieg beginnst du in einer der unteren Stufen und rückst mit wachsender Dienstzeit automatisch auf – der Weg von der Eingangs- bis zur Höchststufe zieht sich über mehrere Jahre. Wichtig: Diese Werte gelten ausschließlich für Schleswig-Holstein; jedes Bundesland und der Bund führen eigene Tabellen. Wie stark die Länder auseinanderliegen, zeigt unser Bundesländer-Vergleich.

Worauf diese Tabelle beruht
Besoldungsordnung A Schleswig-Holstein in der Fassung des Anpassungsgesetzes 2025 bis 2027 (Landtags-Drucksache 20/4501), Grundgehaltstabelle ab 1. Januar 2026 — vom Landtag am 18. September 2026 beschlossen, noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Was sich ändert
Beschlossen, aber noch nicht ausgezahlt. Der Landtag hat am 18. September 2026 das Anpassungsgesetz unverändert beschlossen: +3,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2025 (mindestens rund 125 Euro), +4,0 Prozent zum 1. Januar 2026 und +3,8 Prozent zum 1. Januar 2027 (letzterer noch nicht in der Tabelle). Das Finanzministerium zahlt die neuen Beträge einschließlich der Nachzahlung für 2025 und 2026 voraussichtlich mit den November-Bezügen 2026 aus; bis dahin wird nach der Tabelle vom 1. November 2024 gezahlt (A7 Eingangsstufe: 3.039,98 €).

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

BesoldungsgruppeDienstgradEingangsstufe (Stufe 2) (€)Stufe 5 (€)Höchststufe (€)
A7Brandmeister3.292,393.510,873.857,97
A8Oberbrandmeister3.416,873.642,894.156,73
A9Hauptbrandmeister3.599,723.834,604.400,13
A10Brandoberinspektor3.836,674.164,494.890,41

Stand der Tabellenwerte: beschlossene Tabelle ab 01.01.2026 (Landtag 18.09.2026, Drucksache 20/4501), Verkündung ausstehend, Auszahlung mit Nachzahlung voraussichtlich November 2026 — Stand: September 2026. Bis zur Auszahlung gilt die Tabelle vom 01.11.2024 (A7: 3.039,98 bis 3.584,59 €).

So liest du die Tabelle: Ein Brandmeister der Gruppe A7 verdient nach der beschlossenen Tabelle in der Eingangsstufe rund 3.292 € brutto und in der Höchststufe 3.857,97. Mit jeder Beförderung – etwa zum Oberbrandmeister (A8) oder Hauptbrandmeister (A9) – steigt nicht nur die Besoldungsgruppe, sondern in der Regel auch das erreichbare Endgehalt. Die Beträge sind Bruttowerte vor Steuern und Krankenversicherung; was am Ende netto übrig bleibt, hängt zusätzlich vom Familienstand und vom Krankenversicherungssystem ab, das für Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst besonders günstig ausfällt.

Feuerwehrspezifische Zulagen in Schleswig-Holstein

Das Grundgehalt ist nur ein Teil der Bezüge. Für den belastenden Einsatzdienst kommen mehrere Zulagen hinzu, die das Monatsbrutto spürbar erhöhen. Die beiden wichtigsten sind die Feuerwehrzulage und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, die Feuerwehrbeamte in Schleswig-Holstein zu einem erhöhten Stundensatz bekommen:

ZulageMonatsbetrag (ca.)Voraussetzung
Feuerwehrzulage171,45 € (beschlossen ab 01.01.2026: 184,02 €)Aktiver Feuerwehrdienst (voller Satz nach 2 Dienstjahren; § 50 SHBesG)
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten5,21 € je Stunde (beschlossen ab 01.01.2026: 5,60 €)Dienst zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (samstags 13–20 Uhr: 1,44 € je Stunde); erhöhter Satz für Feuerwehrbeamte mit Feuerwehrzulage (§ 4 Abs. 2 EzulVO). Eine Wechselschichtzulage steht ihnen nicht zu (§ 16 Abs. 6 EzulVO)

Die Feuerwehrzulage wird für den aktiven Feuerwehrdienst gezahlt und erreicht ihren vollen Satz erst nach zwei Dienstjahren. Eine Wechselschichtzulage bekommen Feuerwehrbeamte mit Feuerwehrzulage in Schleswig-Holstein nicht. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste zahlt das Land stattdessen je Stunde den erhöhten Satz der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; wer nur werktags im Tagesdienst arbeitet, erhält sie nicht. Die Beträge ohne Zusatz gelten derzeit; die Werte ab 01.01.2026 hat der Landtag am 18.09.2026 unverändert nach der Drucksache 20/4501 beschlossen, verkündet ist das Gesetz noch nicht – sie werden danach rückwirkend nachgezahlt. In der Praxis entscheidet also das konkrete Schichtmodell darüber, welche Zulagen tatsächlich auf dem Gehaltszettel stehen.

Rechenbeispiel: monatliche Bruttobezüge

Beispiel (Näherungswert): Ein Brandmeister der Besoldungsgruppe A7 in Stufe 6 kommt nach der beschlossenen Tabelle ab 01.01.2026 (3.570,80 €) zusammen mit der ebenfalls beschlossenen Feuerwehrzulage (184,02 €) auf rund 3.755 € Bruttobezüge im Monat; bis zur Auszahlung der Anpassung werden nach der geltenden Tabelle vom 01.11.2024 3.308,46 € plus 171,45 € Feuerwehrzulage, also rund 3.480 €, gezahlt – noch vor Familienzuschlag, Kinderzulage und der Zulage für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste, die nach geleisteten Stunden abgerechnet wird. Die tatsächliche Höhe hängt von der Erfahrungsstufe, dem Schichtmodell und der familiären Situation ab. Es handelt sich um einen gerundeten Näherungswert, nicht um eine verbindliche Gehaltszusage.

Sonderzahlung und weitere Bestandteile

Einmal im Jahr kommt die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) hinzu: ein Festbetrag von 660 € für Beamte bis A10, ergänzt um 400 € je Kind. Zusammen mit dem Familienzuschlag für verheiratete Beamte und Kinder erhöht sie das Jahresbrutto zusätzlich zu den zwölf Monatsgehältern. Für die persönliche Planung lohnt es sich, Grundgehalt, Zulagen und Sonderzahlung immer gemeinsam zu betrachten – erst aus dieser Summe ergibt sich ein realistisches Jahreseinkommen.

Einordnung: Schleswig-Holstein im Ländervergleich

Schleswig-Holstein ist geprägt von hauptamtlichen Feuerwehren in den größeren Städten und einer starken Freiwilligen Feuerwehr auf dem Land. Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt das Land beim A7-Einstiegsgehalt (Eingangsstufe) mit rund 3.292 € nach der beschlossenen Tabelle ab 01.01.2026 an der Spitze; nach der bis November 2026 noch gezahlten Tabelle von 2024 sind es rund 3.040 €. Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim Grundgehalt meist nur im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat. Für einen echten Nettovergleich sind zusätzlich die Zulagen, das Krankenversicherungssystem (Heilfürsorge oder Beihilfe) und die Sonderzahlungen entscheidend – nicht allein das Grundgehalt.

Beförderung und Aufstiegswege

In Schleswig-Holstein gilt – wie bundesweit – das Laufbahnprinzip. Der Aufstieg erfolgt über Erfahrungsstufen, die mit der Dienstzeit automatisch durchlaufen werden, und über Beförderungen in höhere Besoldungsgruppen, die an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft sind:

  • Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
  • Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
  • Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht

Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und damit auch die spätere Pension. Wer seine Laufbahn plant, sollte deshalb nicht nur auf das Einstiegsgehalt schauen, sondern auf den gesamten möglichen Verlauf über die aktive Dienstzeit hinweg.

Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Schleswig-Holstein

Bekomme ich in Schleswig-Holstein Heilfürsorge oder Beihilfe?

Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst (Einsatzdienst) haben in Schleswig-Holstein Anspruch auf Heilfürsorge (§ 113 Abs. 4 LBG SH in entsprechender Anwendung von § 112); dafür wird monatlich 1 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet. Das gilt auch für die kommunalen Berufsfeuerwehren in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster. Für die Zeit nach dem aktiven Dienst greift die Beihilfe – eine frühzeitige Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung ist daher sinnvoll.

Nach welcher Tabelle werden Feuerwehrbeamte in Schleswig-Holstein bezahlt?

Grundlage ist das Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG). Der Landtag hat am 18.09.2026 das Anpassungsgesetz für 2025 bis 2027 beschlossen (+3,2 % rückwirkend ab 01.01.2025, +4,0 % ab 01.01.2026, +3,8 % ab 01.01.2027); die Verkündung steht noch aus. Ausgezahlt wird die neue Tabelle samt Nachzahlung voraussichtlich mit den November-Bezügen 2026 — bis dahin gilt auf dem Gehaltszettel die Tabelle vom 01.11.2024.

Wie viel verdient ein Brandmeister (A7) in Schleswig-Holstein?

Das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A7 liegt in Schleswig-Holstein nach der beschlossenen Tabelle ab 01.01.2026 zwischen 3.292,39 € in der Eingangsstufe (Stufe 2) und 3.857,97 € in der Höchststufe (Stufe 10); bis zur Nachzahlung im November 2026 werden noch 3.039,98 € bis 3.584,59 € nach der Tabelle von 2024 ausgezahlt. Hinzu kommen die Feuerwehrzulage (derzeit 171,45 €, beschlossen ab 01.01.2026: 184,02 €), für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (derzeit 5,21 € je Stunde, beschlossen: 5,60 €) sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Kinderzulage.

Welche Zulagen kommen zum Grundgehalt hinzu?

Die wichtigsten feuerwehrspezifischen Zulagen sind die Feuerwehrzulage (derzeit 171,45 € für den aktiven Feuerwehrdienst, voller Satz nach zwei Dienstjahren; beschlossen ab 01.01.2026: 184,02 €) und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, die Feuerwehrbeamte für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste mit einem erhöhten Satz von derzeit 5,21 € je Stunde erhalten (beschlossen: 5,60 €); eine Wechselschichtzulage steht ihnen nicht zu. Dazu können der Familienzuschlag und die jährliche Sonderzahlung kommen. Alle Bestandteile zusammen erhöhen das Einkommen spürbar über das reine Grundgehalt hinaus.

Wie unterscheidet sich Schleswig-Holstein von Bund und anderen Ländern?

Jedes Bundesland und der Bund besolden nach eigenen Tabellen. Beim A7-Einstiegsgehalt liegt Schleswig-Holstein im oberen Mittelfeld; die Unterschiede zwischen den Ländern betragen beim Grundgehalt meist nur wenige Hundert Euro im Monat. Entscheidender für den Nettovergleich sind das Krankenversicherungssystem (Heilfürsorge oder Beihilfe), die Zulagen und die Sonderzahlungen. Weitere Ratgeber rund um Beruf und Besoldung findest du in unserem Magazin.

Gelten die 2026er-Werte schon?

Beschlossen ja, ausgezahlt noch nicht: Der Landtag hat die Tabelle ab 01.01.2026 am 18.09.2026 beschlossen, die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt steht noch aus. Die Auszahlung einschließlich der Nachzahlung ist mit den November-Bezügen 2026 geplant; bis dahin wird nach der Tabelle vom 01.11.2024 gezahlt. Für verbindliche Beträge zählt die verkündete Fassung.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Zulagen: Rechtsstand September 2026 (Normtexte am 25.09.2026 abgerufen).

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