Feuerwehr Besoldung: Das Besoldungssystem der Berufsfeuerwehr erklärt
Besoldung · 8. Juni 2026

Feuerwehr Besoldung: Das Besoldungssystem der Berufsfeuerwehr erklärt

Beamtenbesoldung bei der Berufsfeuerwehr: Laufbahngruppen, A7 bis A16, Erfahrungsstufen und Sonderzahlungen im Überblick.

5 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Die Besoldung bei der Berufsfeuerwehr ist Beamtenrecht – kein Tarif, kein Lohn. Das Besoldungssystem unterscheidet zwei Laufbahngruppen mit klar definierten Besoldungsgruppen von A7 bis A16. Hinzu kommen Zulagen, Sonderzahlungen und Beihilfe.

Beamtenbesoldung – die Grundprinzipien

Feuerwehrbeamte werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) oder dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz besoldet. Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die meisten Länder die Besoldung selbst – daher gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Gehaltsniveaus.

  • Grundgehalt: Richtet sich nach Besoldungsgruppe (A7–A16) und Erfahrungsstufe (1–8)
  • Zulagen: Feuerwehrzulage, Atemschutz, Wechselschicht, Erschwerniszulagen
  • Sonderzahlungen: Jährliche Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“), in manchen Ländern Urlaubsgeld

Laufbahngruppe 1 – mittlerer Dienst

DienstgradBes.-GruppeGrundgehalt Stufe 3 (Bund, Stand 2026)
BrandmeisterA7ca. 3.260 €
OberbrandmeisterA8 / A9ca. 3.480–3.730 €
HauptbrandmeisterA9mca. 3.730 € + Amtszulage

Die Beträge in der Tabelle zeigen jeweils das monatliche Grundgehalt in der Erfahrungsstufe 3 nach der Bundesbesoldung – also die Werte, die für Beamtinnen und Beamte des Bundes gelten. Die meisten Feuerwehrleute sind jedoch bei einer Kommune und damit im Landesdienst beschäftigt, sodass das jeweilige Landesbesoldungsgesetz greift und die Zahlen nach oben oder unten abweichen können. Eine Einordnung aller Gehaltsbestandteile findest du im Ratgeber Feuerwehr-Gehalt.

Laufbahngruppe 2 – gehobener/höherer Dienst

DienstgradBes.-GruppeGrundgehalt Stufe 3 (Bund, Stand 2026)
BrandinspektorA9+Z / A10ca. 4.040 €
OberbrandinspektorA11ca. 4.623 €
BrandamtmannA12ca. 4.994 €
BrandratA13ca. 5.692 €
Brandoberrat / Branddirektor / Ltd. BranddirektorA14–A16ab ca. 5.800 €

Der Übergang in die Laufbahngruppe 2 ist an eine höhere Qualifikation gebunden und wird über die Besoldungsgruppen A9+Z beziehungsweise A10 aufwärts abgebildet. Maßgeblich für die Einstufung ist dabei immer das übertragene Amt, nicht allein die Zahl der Dienstjahre: Wer befördert wird, wechselt die Besoldungsgruppe, während das Gehalt innerhalb einer Gruppe zusätzlich über die Erfahrungsstufen steigt.

Erfahrungsstufen

Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es bis zu 8 Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Zeiträumen (2–5 Jahre je Stufe). Nach ca. 25 Dienstjahren hat man die höchste Stufe erreicht.

Beispiel (Näherungswert): Ein Brandmeister in A7 startet beim Bund in der Erfahrungsstufe 1 bei rund 3.053 € und erreicht in Stufe 3 etwa 3.260 € Grundgehalt im Monat. Bis zur höchsten Stufe 8 wächst das Grundgehalt in A7 auf rund 3.795 € – allein durch den Stufenaufstieg, also ohne Beförderung und ohne Zulagen. Die genauen Beträge richten sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Sonderzahlungen und Beihilfe

Beamte erhalten i.d.R. einmal jährlich eine Sonderzuwendung (Betrag variiert je Bundesland). Dazu kommt die Beihilfe – der Staat übernimmt 50–70 % der Krankheitskosten, weshalb die meisten Beamten eine ergänzende private Krankenversicherung (PKV) abschließen.

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Besoldung nach Bundesland

Alle Details für dein Bundesland findest du in unseren Länder-Ratgebern:

Lesetipp: Gewerkschaften für Feuerwehrleute: DFeuG, ver.di & komba im Überblick

Häufige Fragen

Warum gibt es so große Gehaltsunterschiede zwischen den Bundesländern?

Seit der Föderalismusreform 2006 legen die Länder ihre Besoldung eigenständig fest. Bayern hat die Tabellen stärker angehoben als Ostdeutsche Länder – daher klafft der Unterschied bei A7 inzwischen bei über 100 € pro Monat.

Gibt es auch Tarifbeschäftigte bei der Berufsfeuerwehr?

Ja, in einigen Positionen (z.B. Verwaltung, Werkstatt, Leitstelle). Diese werden nach TVöD entlohnt, haben aber keine Beamtenrechte wie Pension oder Unkündbarkeit.

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Das Besoldungssystem verstehen: LBesG, Stufen, Erfahrungszeiten

Die Feuerwehrbesoldung basiert auf dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) — jedes Bundesland hat ein eigenes. Das Grundprinzip ist überall gleich:

  • Besoldungsgruppe (A7, A8 usw.): Hängt vom Amt (Dienstgrad) ab — nicht von der Leistung
  • Erfahrungsstufe (1–8): Steigt automatisch mit der Dienstzeit — Leistungsstufen sind möglich, aber selten
  • Zulagen: Kommen on-top — Wechselschicht, Atemschutz, Feuerwehr-Funktionszulage
  • Familienzuschlag: Extra für Verheiratete und Kinder — ca. 140–250 €/Monat je Kind (Bundesland)

Warum unterscheiden sich die Bundesländer so stark?

Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer für ihr Beamtenrecht vollständig selbst zuständig. Das führt zu:

AbstandFaktor
Zwischen den höchsten und niedrigsten Landesbesoldungen bei A7mehrere hundert Euro im Monat möglich
Gleiche Qualifikation, 20 km Entfernung (Grenzregion)Kann 200+ € Monatsunterschied bedeuten
Heilfürsorge-Vorteil (NRW) vs. Beihilfe (Bayern)Effektiv ca. 150–250 €/Monat

Die Unterschiede zwischen den Ländern betreffen nicht nur die reinen Tabellenwerte, sondern auch die Krankenversicherung: Während einige Länder für den Einsatzdienst Heilfürsorge gewähren, gilt anderswo die klassische Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung. Welche Regelungen und Zahlen in deinem Bundesland gelten, zeigt die Übersicht Feuerwehr nach Bundesländern. Weitere Ratgeber rund um Beruf, Gehalt und Ausbildung bündelt unser Magazin.

Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung

Wird die Besoldung regelmäßig erhöht?
Ja — Besoldungserhöhungen werden typisch alle 1–2 Jahre tarifverhandelt und gesetzlich festgelegt. 2024 und 2025 gab es in vielen Bundesländern Erhöhungen von 4–8 %. Gleichzeitig steigen auch Pensionen mit — das dynamisiert die Altersversorgung.

Kann ich mit dem Feuerwehrgehalt ein Haus bauen oder kaufen?
In bestimmten Regionen ja — außerhalb der Ballungszentren ist eine BF-Besoldung ausreichend für Finanzierung, besonders ab A9m. In München oder Hamburg ist das schwieriger — viele Beamten wohnen im Umland und pendeln.

Gibt es Erfolgsprämien oder Bonuszahlungen?
Im Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht — keine Boni wie in der Privatwirtschaft. Was es gibt: Leistungsstufen (einmalige Gehaltserhöhung bei besonderer Leistung, selten), Leistungsprämien (einmalige Zahlung) — aber das sind Ausnahmen, keine Regel.

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