Feuerwehr Urlaub: Wie viele Tage haben Beamte?
Karriere & Weiterbildung · 8. Juni 2026

Feuerwehr Urlaub: Wie viele Tage haben Beamte?

6 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Wie viel Urlaub haben Feuerwehrbeamte? Die Antwort hängt vom Dienstalter, Bundesland und der Schichtstruktur ab. Im Schichtdienst gelten Sonderregelungen, die den regulären Jahresurlaub deutlich beeinflussen.

Die Frage nach dem Urlaubsanspruch stellt sich für angehende Feuerwehrbeamte ebenso wie für alteingesessene Kolleginnen und Kollegen im Wachbetrieb: Wer sich für die Laufbahn Feuerwehrmann werden interessiert oder bereits mitten im 24/48h-Schichtmodell steckt, fragt sich früher oder später, wie sich der auf dem Papier einheitliche Urlaubsanspruch tatsächlich in freie Diensttage übersetzt. Anders als im klassischen Büroalltag mit 8-Stunden-Tagen wird Urlaub bei der Feuerwehr nicht in Werktagen, sondern in ganzen 24-Stunden-Diensten gerechnet. Das verändert die Wahrnehmung des Anspruchs erheblich, obwohl die formale Tagezahl bundesweit weitgehend vergleichbar ist. Wer die Zusammenhänge zwischen Besoldungsgruppe, Dienstplanmodell und Zusatzurlaub versteht, kann Urlaubsplanung, Fortbildung und private Vorhaben deutlich realistischer aufeinander abstimmen – ein Thema, das eng mit Fragen rund um Gehalt und Besoldung zusammenhängt, weil beides zur Gesamtattraktivität des Dienstverhältnisses zählt. Im Folgenden werden der Grundanspruch, die Besonderheiten des Schichtdienstes, Sonderurlaubstatbestände und ein Rechenbeispiel eingeordnet.

Urlaubsanspruch im Überblick

Bevor die Besonderheiten des Schichtdienstes betrachtet werden, lohnt sich der Blick auf den Grundanspruch, wie er formal im Beamtenrecht verankert ist. Die folgende Tabelle zeigt den Ausgangswert, von dem alle weiteren Berechnungen für Schichtdienst und Zusatzurlaub ausgehen.

AltersgruppeJahresurlaub (Standard)
Alle Altersgruppen30 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)

Die früher altersabhängige Staffelung (26/29/30 Tage) wurde nach der EuGH/BAG-Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung abgeschafft; seit 2013/2014 gilt für alle Beamten einheitlich 30 Tage. Werte können je nach Bundesland (Beamtenrecht des jeweiligen Landes) geringfügig abweichen.

Wichtig für das Verständnis: Die Tabelle bildet den formalen Anspruch nach dem Beamtenrecht ab, so wie er bei einer regulären 5-Tage-Woche gelten würde. Für Feuerwehrbeamte im Wachbetrieb ist diese Zahl aber nur der Ausgangspunkt – die eigentliche Umrechnung in Diensttage erfolgt erst im nächsten Abschnitt, weil der Schichtdienst ein völlig anderes Zeitraster hat als eine klassische Büro- oder Verwaltungstätigkeit.

Besonderheiten im Feuerwehr-Schichtdienst

Feuerwehrbeamte leisten Schichtdienst mit 24-Stunden-Schichten. Urlaub wird daher in Schichten oder Diensttagen gerechnet — nicht in Werktagen. Typisch:

  • 1 Schicht (24h) = 2 bis 3 Urlaubstage (je nach Vereinbarung)
  • Viele Städte haben Stadtdienstvereinbarungen, die exakt regeln, wie Urlaub im Wachbetrieb gewährt wird
  • Urlaubsplanung erfolgt meist im Jahresvoraus durch den Wachabteilungsführer

Für die praktische Urlaubsplanung im Wachbetrieb bedeutet das: Wer einen ganzen 24-Stunden-Dienst frei nehmen möchte, verbraucht dafür je nach örtlicher Dienstvereinbarung mehrere reguläre Urlaubstage auf einmal. Deshalb lohnt sich für neue Kolleginnen und Kollegen im Wachalltag ein frühzeitiges Gespräch mit dem Wachabteilungsführer, um die persönliche Jahresplanung – etwa für Familienurlaub, Fortbildungen oder Arzttermine – frühzeitig mit dem Schichtplan abzugleichen.

Sonderurlaub und Zusatzurlaub

Über den regulären Jahresurlaub hinaus kennt das Beamtenrecht mehrere Zusatz- und Sonderurlaubstatbestände, die je nach Bundesland und persönlicher Situation zusätzlich zum Grundanspruch gewährt werden können:

  • Zusatzurlaub Schichtdienst: 1–3 Tage zusätzlich in vielen Ländern
  • Schwerbehinderung: +5 Tage Zusatzurlaub
  • Bildungsurlaub: Je nach Landesrecht 5 Tage/Jahr
  • Sonderurlaub: Hochzeit, Geburt Kind, Todesfall Angehörige
  • Kur / Reha: Gesonderte Regelung, ärztlich verordnet

Urlaubsanspruch im Schichtdienst: Was ist anders?

Der Schichtdienst macht Urlaubsabrechnung komplizierter als im Normalbüro. Feuerwehrbeamte im 24/48h-Modell haben ca. 10 Dienste pro Monat — ein „Urlaubstag“ entspricht einem Diensttag:

AspektRegelung
Urlaubsanspruch A7 (Einstieg)30 Tage/Jahr (= 30 Diensttage = ca. 10 Dienste × 3 Monate)
Urlaubsanspruch ab 50 JahreTeils 35 Tage in bestimmten Bundesländern
Gleichwert 1 Urlaubs-„Tag“= 1 vollständiger 24h-Dienst
Kurzurlaub (1–2 Tage)Nicht sinnvoll bei 24h-Diensten — min. 1 Dienst als Einheit

30 Urlaubstage im Schichtdienst klingen weniger als im Büro, wo 30 Tage × 8 Stunden = 240 Stunden Urlaub bedeuten. Im Schichtdienst: 30 Tage × 24 Stunden = 720 Stunden Urlaubsanspruch — deutlich mehr Freizeitstunden.

Beispiel (Näherungswert): Eine Feuerwehrbeamtin oder ein Feuerwehrbeamter in Besoldungsgruppe A7 mit dem Grundanspruch von 30 Urlaubstagen kann im 24-Stunden-Schichtmodell rein rechnerisch 30 volle Diensttage freinehmen. Da 1 Urlaubstag hier einem vollständigen 24-Stunden-Dienst entspricht, ergibt das 30 × 24 Stunden = 720 Stunden Urlaub im Jahr. Zum Vergleich: Bei einer klassischen 8-Stunden-Woche wären es mit derselben Tagezahl nur 240 Stunden. Dieses Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung der Umrechnungslogik und ersetzt keine individuelle Berechnung durch die zuständige Dienststelle, da örtliche Dienstvereinbarungen die konkrete Anrechnung von Schichten auf Urlaubstage im Detail regeln.

Sonderurlaub und zusätzliche Freistellungen

Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es weitere Freistellungsmöglichkeiten für Feuerwehrbeamte:

  • Bildungsurlaub: 5 Arbeitstage/Jahr für Weiterbildung (je nach Bundesland)
  • Sonderurlaub aus besonderem Anlass: Heirat (2–3 Tage), Geburt eines Kindes (1–2 Tage), Todesfall Angehöriger (1–3 Tage) — geregelt im LBesG oder Dienstvereinbarungen
  • Kur/Reha: Bei gesundheitlicher Notwendigkeit auf Anordnung
  • Mutterschutz/Elternzeit: Wie im Regelarbeitsrecht; Beamte haben keinen grundsätzlich abweichenden Anspruch

Diese Sonder- und Zusatzurlaubstatbestände werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen in aller Regel formlos oder mit Nachweis (z. B. Heiratsurkunde, ärztliche Verordnung) beim Dienstherrn beantragt werden. Wer plant, Bildungsurlaub oder Sonderurlaub zu nutzen, sollte dies frühzeitig mit der Wachleitung abstimmen, da auch hier die Schichtbesetzung gesichert bleiben muss. Weitere Grundlagen zur Laufbahn und den damit verbundenen Rahmenbedingungen finden sich im Feuerwehr-Magazin.

Häufige Fragen zu Feuerwehr-Urlaub

Kann ich Urlaub kurzfristig nehmen?

Grundsätzlich ja — aber der Dienstherr kann Urlaubsanträge aus dienstlichen Gründen verschieben. Bei Großlagen (z.B. Waldbrand-Alarm, Katastrophenschutz) kann genehmigter Urlaub in Ausnahmefällen widerrufen werden. Im normalen Betrieb wird Urlaub innerhalb weniger Tage genehmigt, wenn die Schichtbesetzung gesichert ist.

Verfällt Urlaub am Jahresende?

Restlicher Urlaub aus dem laufenden Jahr muss bis Ende März des Folgejahres genommen werden (Übertragungsfrist). Was bis dahin nicht genommen wurde, verfällt — es sei denn, der Beamte konnte aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht Urlaub nehmen (dann gibt es Ausnahmen).

Wie viel Urlaub haben Berufsfeuerwehrleute im Vergleich zu Angestellten?

Formal vergleichbar (30 Tage). Aber im Schichtdienst sind die 30 Tage 24-Stunden-Einheiten — das entspricht ca. 720 Urlaubsstunden vs. 240 Urlaubsstunden eines Büroangestellten mit 8-Stunden-Tag. Dazu kommen die langen Freizeitblöcke durch das 24/48h-Schichtmodell (48 Stunden frei nach jedem Dienst).

Gibt es zusätzlichen Urlaub für Schichtdienst oder Schwerbehinderung?

Ja. In vielen Bundesländern kommen 1 bis 3 Tage Zusatzurlaub für den Schichtdienst hinzu. Schwerbehinderte Feuerwehrbeamte erhalten zusätzlich 5 Tage Zusatzurlaub. Ab dem 50. Lebensjahr sehen manche Bundesländer sogar einen erhöhten Grundanspruch von bis zu 35 Tagen vor.

Was gilt beim Bildungsurlaub für Feuerwehrbeamte?

Je nach Landesrecht stehen Feuerwehrbeamten in der Regel 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen zu. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub und muss ebenfalls rechtzeitig mit der Wachleitung abgestimmt werden.

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