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Absicherung & Recht

Der Feuerwehrdienst ist körperlich riskant – und das Beamtenrecht hält dafür ein eigenes Absicherungssystem bereit, das sich deutlich von dem für Angestellte unterscheidet. Diese Rubrik erklärt es Schritt für Schritt: Wer während der aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge erhält und wer Beihilfe plus private Krankenversicherung braucht, wie sich PKV und freiwillige GKV im Beitrag unterscheiden, welche Leistungen nach einem anerkannten Dienstunfall greifen und was passiert, wenn ein Feuerwehrbeamter dienstunfähig wird. Dazu kommen die Fragen nach dem Pensionsalter im Einsatzdienst, der Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung und der persönlichen Haftung im Dienst. Die Beiträge nennen die einschlägigen Vorschriften – Beamtenversorgungsgesetz, Beihilfeverordnungen, Landesrecht – und sind eine allgemeine Erstinformation, keine individuelle Beratung. Wer ein konkretes Angebot zur Restkosten- oder Anwartschaftsversicherung möchte, kann es über das Portal bei einem lizenzierten Vermittler anfordern. Starte mit dem Überblick zur Krankenversicherung bei der Feuerwehr.

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