Feuerwehr Pension: Wann gehen Feuerwehrbeamte in Rente?
Absicherung & Recht · 8. Juni 2026

Feuerwehr Pension: Wann gehen Feuerwehrbeamte in Rente?

Feuerwehrbeamte können früher in Pension als andere Beamte. Wann ist das möglich, wie hoch ist die Pension und was ändert sich 2026?

6 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im aktiven Einsatzdienst tragen über viele Jahre eine hohe körperliche Belastung. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung und räumt ihnen in fast allen Bundesländern eine besondere Altersgrenze ein: Sie dürfen deutlich früher in den Ruhestand treten als andere Beamtengruppen, für die inzwischen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Dieser Ratgeber richtet sich an Angehörige der Berufsfeuerwehr, die wissen möchten, wann sie in Pension gehen können, wie sich ihre Versorgung zusammensetzt und worauf sie bei einem vorzeitigen Ruhestand achten sollten. Sie erfahren, welche Altersgrenzen in den einzelnen Ländern gelten, wie sich Ruhegehaltssatz und ruhegehaltsfähige Bezüge auf die Pensionshöhe auswirken und welche Abschläge bei einem früheren Eintritt anfallen. Einen breiteren Gesamtüberblick bietet unser Ratgeber zur Feuerwehr-Pension; die konkreten Alters- und Berechnungsfragen klärt die folgende Übersicht.

Regelaltersgrenze für Feuerwehrbeamte

Die allgemeine Altersgrenze für Beamte liegt bei 67 Jahren (nach Anhebung durch Bundesrecht und Länder). Für Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gilt in vielen Bundesländern eine besondere Altersgrenze:

Weil das Beamtenrecht der Feuerwehr Ländersache ist, legt jedes Bundesland die besondere Altersgrenze in seinem eigenen Landesbeamtengesetz fest. Die folgende Übersicht zeigt, ab welchem Alter Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst regulär in den Ruhestand treten. Lesen Sie die Tabelle so: Die genannte Grenze ist der reguläre Zeitpunkt; ein früherer Antragsruhestand ist in mehreren Ländern zusätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen.

BundeslandBesondere Altersgrenze Feuerwehr
Bayern62 Jahre (Antragsruhestand ab 60)
NRW61 Jahre (Übergang 60–61 für Jahrgänge vor 1971)
Baden-Württemberg60 Jahre
Berlin60 Jahre
Hamburg60 Jahre
Hessen60 Jahre
Alle anderen60–62 Jahre (je nach LBG)

Wie die Tabelle zeigt, liegt die besondere Altersgrenze für den Einsatzdienst je nach Bundesland zwischen 60 und 62 Jahren. In den übrigen, nicht einzeln aufgeführten Ländern bewegt sie sich im selben Rahmen und ergibt sich aus dem jeweiligen Landesbeamtengesetz. Wer nicht im aktiven Einsatzdienst, sondern etwa im Innendienst oder im gehobenen und höheren Dienst tätig ist, kann abweichenden Grenzen unterliegen – hier lohnt der Blick in die konkrete landesrechtliche Regelung.

Wie früh gehen Feuerwehrbeamte in Rente?

Das Pensionsalter für Feuerwehrbeamte ist deutlich niedriger als das allgemeine Renteneintrittsalter — wegen der körperlichen Belastung des Berufs:

Die nächste Tabelle vertieft die Übersicht und nennt zusätzlich die jeweilige landesrechtliche Grundlage. So können Sie die für Ihr Bundesland maßgebliche Vorschrift gezielt nachschlagen. Beachten Sie, dass Übergangsregelungen für bestimmte Geburtsjahrgänge gelten können, sodass die tatsächliche Grenze im Einzelfall geringfügig abweicht.

BundeslandRuhestandsalter (Berufsfeuerwehr)Hinweis
Bayern62 JahreAntragsruhestand ab 60 (Art. 132 i.V.m. Art. 129 BayBG)
NRW61 Jahre§ 116 LBG NRW (Übergang 60–61 für Jahrgänge vor 1971)
Hamburg60 Jahre§§ 108, 114 HmbBG
Baden-Württemberg60 Jahre§ 36 LBG BW
Sachsen60 Jahre§ 46 SächsBG

Zum Vergleich: Allgemeine Bundesbeamte und Angestellte gehen mit 67 in Rente. Feuerwehrbeamte mit 60–62 — 5–7 Jahre früher. Das entspricht einem erheblichen geldwerten Vorteil, den man mitkalkulieren sollte. Gleichzeitig bedeutet ein früherer Ausstieg weniger anrechenbare Dienstjahre, was sich unmittelbar auf die Höhe der Versorgung auswirkt – wie genau, zeigt der nächste Abschnitt.

Höhe der Feuerwehr-Pension

Die Pension errechnet sich aus: Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

  • Ruhegehaltssatz: 1,79375 % × ruhegehaltsfähige Dienstjahre, maximal 71,75 %
  • Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Letzte Besoldungsgruppe + Familienzuschlag (Stufe 1)
  • Mindestversorgung: Je nach Land ca. 1.800–2.100 € brutto/Monat

Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem ruhegehaltsfähigen Dienstjahr um 1,79375 % und ist bei 71,75 % gedeckelt; dieser Höchstsatz wird nach 40 anrechenbaren Dienstjahren erreicht. Wer die volle Dienstzeit erreicht, sichert sich also den maximalen Prozentsatz – jedes Jahr weniger senkt die Pension spürbar.

Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge entsprechen im Kern dem Grundgehalt der zuletzt erreichten Besoldungsgruppe. Weil die Länder eigene Besoldungstabellen führen, fällt dieser Ausgangswert regional unterschiedlich aus: In der Endstufe der Besoldungsgruppe A9 beträgt das monatliche Grundgehalt beispielsweise rund 4.156 € in Nordrhein-Westfalen und rund 4.330 € in Sachsen (Stand laut den hinterlegten Besoldungstabellen; Näherungswerte). Wie sich Ihr aktives Einkommen zusammensetzt, erläutert der Ratgeber zum Feuerwehr-Gehalt. Je höher das letzte Grundgehalt und je mehr ruhegehaltsfähige Dienstjahre, desto höher fällt die spätere Pension aus.

Beispiel (Näherungswert): Ein Feuerwehrbeamter der Besoldungsgruppe A9 in der Endstufe in Nordrhein-Westfalen mit 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 %. Bei einem Grundgehalt von rund 4.156 € ergibt sich daraus ein Ruhegehalt von etwa 71,75 % × 4.156 € ≈ 2.982 € brutto im Monat. Der tatsächliche Betrag hängt von Familienzuschlag, möglichen Abschlägen und der Besteuerung ab – die Zahl ist ein gerundeter Näherungswert.

Vorzeitiger Ruhestand: Antrag und Abschläge

Der Ruhestandsantritt muss rechtzeitig beantragt werden — in der Regel 3–6 Monate vor dem gewünschten Datum. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, erhält ggf. Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr des vorzeitigen Eintritts.

Dieser Abschlag ist kein einmaliger Abzug, sondern mindert die Pension dauerhaft für die gesamte Bezugszeit. Bei der Planung des Ausstiegs lohnt es sich daher, den früheren Ruhestand und die dafür fälligen Abschläge gegen die zusätzlichen freien Jahre abzuwägen. Weitere Ratgeber rund um Besoldung und Versorgung finden Sie in unserem Magazin.

Häufige Fragen zur Feuerwehr-Pension

Ab welchem Alter können Feuerwehrbeamte in Pension gehen?

Im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr gilt in den meisten Bundesländern eine besondere Altersgrenze zwischen 60 und 62 Jahren – etwa 62 Jahre in Bayern und 61 Jahre in Nordrhein-Westfalen, in vielen anderen Ländern 60 Jahre. Für allgemeine Beamte liegt die Regelaltersgrenze dagegen bei 67 Jahren.

Kann ich vorzeitig auf eigenen Antrag in Pension gehen?

Bei den meisten Berufsfeuerwehren ist ein Antragsruhestand ab 60 Jahren möglich, allerdings mit Versorgungsabschlägen. Ein noch früherer Eintritt kommt in der Regel nur bei Dienstunfähigkeit in Betracht (Invaliditätsversorgung).

Wie hoch sind die Abschläge bei einem vorzeitigen Ruhestand?

Für jedes Jahr, das Sie vor der maßgeblichen Altersgrenze in den Ruhestand treten, wird ein Versorgungsabschlag von 3,6 % fällig; insgesamt ist der Abschlag auf höchstens 10,8 % begrenzt. Er gilt dauerhaft für die gesamte Bezugszeit der Pension.

Wie berechnet sich die Höhe der Feuerwehr-Pension?

Die Pension ergibt sich aus dem Ruhegehaltssatz multipliziert mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr und ist auf höchstens 71,75 % begrenzt. Die ruhegehaltsfähigen Bezüge entsprechen dem Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe zuzüglich Familienzuschlag der Stufe 1.

Gibt es eine Mindestpension?

Ja. Fällt die errechnete Versorgung sehr niedrig aus, greift eine amtsunabhängige Mindestversorgung, die je nach Land bei etwa 1.800 bis 2.100 € brutto im Monat liegt.

Wird die Feuerwehr-Pension später angepasst?

Ja. Versorgungsbezüge werden parallel zu den Bezügen der aktiven Beamten angepasst: Steigen die Aktivbezüge, erhöht sich auch die Pension entsprechend.

Weiterführende Artikel:

Kostenlose Erstinformation: Wie hoch ist deine persönliche Pension — und wie kannst du sie ergänzen? Ein lizenzierter Versicherungsvermittler rechnet es für dich durch — jetzt anfragen.
Nach oben scrollen