Freiwillige Feuerwehr Ausrüstung: Was wird gestellt, was brauche ich selbst?

Als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bekommst du deine persönliche Schutzausrüstung vollständig gestellt – kostenlos. Was genau geliefert wird, welche Normen gelten und was du selbst mitbringen musst.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – gestellt von der Gemeinde

AusrüstungsgegenstandNormHinweis
Schutzjacke (Überjacke)EN 469Hitze- und Flammenschutz
SchutzhoseEN 469Passend zur Jacke
FeuerwehrhelmEN 443Mit Nackenschutz und Visier
FeuerwehrstiefelEN 15090Durchtrittschutz, Hitzeresistenz
FeuerwehrhandschuheEN 659Einsatzhandschuhe
Sicherheitsgurt / FeuerwehrleineDIN 14920Für Absturzsicherung
Feuerwehrbeil oder MultifunktionswerkzeugJe nach Wehr

Atemschutzausrüstung

Pressluftatmer (PA) und Atemschutzmaske gehören zum Fahrzeug der Wehr – du nutzt sie bei Bedarf. Voraussetzung ist die G26.3-Tauglichkeit.

Was musst du selbst mitbringen?

Eigentlich nichts Feuerwehr-spezifisches. Empfohlen wird für die Freizeit-/Trainingsphase:

  • Sportkleidung für Fitness-Übungen
  • Festes Schuhwerk für Übungsabende (bis PSA ausgegeben wird)
Wichtig: Die PSA gehört der Gemeinde – nicht dir. Bei Austritt oder Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit muss sie zurückgegeben bzw. erstattet werden.

Was wird dir gestellt — vollständige Liste

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht und wird grundsätzlich von der Gemeinde gestellt. Was du bei deinem ersten Dienst erhältst:

AusrüstungsgegenstandGestellt vonNorm
Feuerwehrschutzjacke (HuPF Teil 1)GemeindeEN 469
Feuerwehrschutzhose (HuPF Teil 3)GemeindeEN 469
Feuerwehrhelm mit NackenschutzGemeindeEN 443
FeuerwehrstiefelGemeindeEN 15090
FeuerwehrhandschuheGemeindeEN 659
Kapuze / SturmhaubeGemeindeEN 13911
Atemschutzmaske (nach AGT-Lehrgang)GemeindeEN 136

Was du selbst mitbringen oder kaufen musst

Einige Dinge werden nicht gestellt — was die meisten Feuerwehrleute auf eigene Kosten beschaffen:

  • Unterwäsche (schwer entflammbar): Merino-Wolle oder Nomex-Unterzeug — nicht Pflicht, aber stark empfohlen für Atemschutzträger
  • Funktionsunterwäsche für den Winter: Die gestelle PSA bietet keinen Kälteschutz darunter
  • Einsatztasche / Notfalltasche: Persönliche Kleinausstattung (Handlampe, Handschuhe spare, Brille)
  • Stiefelzubehör: Einlegesohlen, Wollsocken — die gestellen Stiefel haben kaum Polsterung

Viele Feuerwehren haben Fördervereine oder Feuerwehrkameradschaften, die Zuschüsse für persönliche Zusatzausrüstung gewähren.

Häufige Fragen zur FF-Ausrüstung

Was kostet die Feuerwehrausrüstung insgesamt für die Gemeinde?
Pro Person ca. 1.000–2.500 € für die Erstausstattung (Schutzkleidung, Helm, Stiefel, Handschuhe). Atemschutzgeräte und persönliche Masken kommen noch dazu. Das ist der Hauptgrund, warum Gemeinden bei vorzeitigem Austritt manchmal anteilige Rückerstattung verlangen.

Darf ich meine Ausrüstung auch für andere Zwecke nutzen?
Nein — die dienstliche Schutzausrüstung ist ausschließlich für den Feuerwehrdienst bestimmt. Privat tragen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Manche Wehren erlauben das Tragen des Feuerwehrhemds oder der Fleece-Jacke bei offiziellen Veranstaltungen.

Was passiert, wenn meine Ausrüstung im Einsatz beschädigt wird?
Schäden durch Einsatzeinsatz (Hitze, Löschmittel, normale Beanspruchung) werden von der Gemeinde ohne Eigenanteil ersetzt. Mutwillige Beschädigung ist ein anderer Fall — aber das kommt praktisch nicht vor.

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