Freiwillige Feuerwehr Ausrüstung: Was wird gestellt, was brauche ich selbst?
Freiwillige Feuerwehr · 8. Juni 2026

Freiwillige Feuerwehr Ausrüstung: Was wird gestellt, was brauche ich selbst?

Welche Ausrüstung stellt die FFw kostenlos? PSA, Normen und was du selbst mitbringen musst.

6 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bekommst du deine persönliche Schutzausrüstung vollständig gestellt – kostenlos. Was genau geliefert wird, welche Normen gelten und was du selbst mitbringen musst, ist für viele Interessierte vor dem Eintritt die wichtigste Frage – schließlich soll niemand aus finanziellen Gründen zögern, sich zu engagieren. Betroffen sind alle, die neu in eine Freiwillige Feuerwehr eintreten möchten, aber auch aktive Mitglieder, die ihre Zusatzausstattung sinnvoll ergänzen wollen. In diesem Ratgeber bekommst du einen vollständigen Überblick über die persönliche Schutzausrüstung (PSA), die zugrunde liegenden europäischen Normen, die Atemschutzausrüstung sowie darüber, was du im Alltag selbst organisieren solltest. Wer sich grundsätzlich noch nicht sicher ist, ob die Freiwillige Feuerwehr das Richtige ist, findet ergänzend einen Überblick über die Voraussetzungen für den Beitritt.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – gestellt von der Gemeinde

Die persönliche Schutzausrüstung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird deshalb grundsätzlich von der Trägerkommune gestellt – für dich als Mitglied entstehen dafür keine Kosten. Jedes Ausrüstungsteil ist an eine europäische Norm gebunden, die Mindestanforderungen an Schutzwirkung, Verarbeitung und Prüfung festlegt. In der folgenden Tabelle findest du die wichtigsten Bestandteile mit der jeweils zugehörigen Norm.

AusrüstungsgegenstandNormHinweis
Schutzjacke (Überjacke)EN 469Hitze- und Flammenschutz
SchutzhoseEN 469Passend zur Jacke
FeuerwehrhelmEN 443Mit Nackenschutz und Visier
FeuerwehrstiefelEN 15090Durchtrittschutz, Hitzeresistenz
FeuerwehrhandschuheEN 659Einsatzhandschuhe
Sicherheitsgurt / FeuerwehrleineDIN 14920Für Absturzsicherung
Feuerwehrbeil oder MultifunktionswerkzeugJe nach Wehr

Die Ausstattung im Detail kann sich von Wehr zu Wehr leicht unterscheiden, weil Kommunen und Landkreise innerhalb der Normvorgaben eigene Beschaffungsentscheidungen treffen – etwa bei Modellen, Herstellern oder Zusatzausstattung wie Beil oder Multifunktionswerkzeug. Wichtig für dich als Einsteiger: Egal welches Modell konkret ausgegeben wird, die Schutzwirkung ist durch die jeweilige EN-Norm immer verbindlich abgesichert. Bei Fragen zur konkreten Ausstattung deiner Wehr hilft ein Gespräch mit dem Gerätewart oder der Jugendfeuerwehrleitung vor Ort am meisten.

Atemschutzausrüstung

Pressluftatmer (PA) und Atemschutzmaske gehören zum Fahrzeug der Wehr – du nutzt sie bei Bedarf. Voraussetzung ist die G26.3-Tauglichkeit.

Anders als die persönliche Schutzausrüstung ist die Atemschutzausrüstung also nicht dir persönlich, sondern dem Fahrzeug beziehungsweise der Wehr zugeordnet. Das bedeutet: Du musst sie nicht kaufen, unterliegst aber einer gesundheitlichen Eignungsprüfung, bevor du sie im Einsatz tragen darfst. Die G26.3-Untersuchung wird meist vom Wehrarzt oder einer betriebsärztlich beauftragten Stelle durchgeführt und regelmäßig wiederholt. Wer eine Karriere im Feuerwehrwesen anstrebt und wissen möchte, wie sich Engagement und Qualifikationen später auch finanziell auswirken, findet dazu Hintergründe im Beitrag zum Feuerwehr Gehalt.

Was musst du selbst mitbringen?

Eigentlich nichts Feuerwehr-spezifisches. Empfohlen wird für die Freizeit-/Trainingsphase:

  • Sportkleidung für Fitness-Übungen
  • Festes Schuhwerk für Übungsabende (bis PSA ausgegeben wird)
Wichtig: Die PSA gehört der Gemeinde – nicht dir. Bei Austritt oder Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit muss sie zurückgegeben bzw. erstattet werden.

Was wird dir gestellt — vollständige Liste

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht und wird grundsätzlich von der Gemeinde gestellt. Was du bei deinem ersten Dienst erhältst:

AusrüstungsgegenstandGestellt vonNorm
Feuerwehrschutzjacke (HuPF Teil 1)GemeindeEN 469
Feuerwehrschutzhose (HuPF Teil 3)GemeindeEN 469
Feuerwehrhelm mit NackenschutzGemeindeEN 443
FeuerwehrstiefelGemeindeEN 15090
FeuerwehrhandschuheGemeindeEN 659
Kapuze / SturmhaubeGemeindeEN 13911
Atemschutzmaske (nach AGT-Lehrgang)GemeindeEN 136

Diese ausführlichere Liste ergänzt die erste Tabelle um die HuPF-Bezeichnungen (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung), unter denen Jacke und Hose in der Beschaffung offiziell geführt werden, sowie um die Kapuze/Sturmhaube und die Atemschutzmaske, die du erst nach dem AGT-Lehrgang (Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger) persönlich zugewiesen bekommst. Kurz gesagt: Zu Beginn deiner Mitgliedschaft erhältst du die Grundausstattung, weitere Teile kommen mit zusätzlichen Lehrgängen und Aufgaben dazu.

Was du selbst mitbringen oder kaufen musst

Einige Dinge werden nicht gestellt — was die meisten Feuerwehrleute auf eigene Kosten beschaffen:

  • Unterwäsche (schwer entflammbar): Merino-Wolle oder Nomex-Unterzeug — nicht Pflicht, aber stark empfohlen für Atemschutzträger
  • Funktionsunterwäsche für den Winter: Die gestelle PSA bietet keinen Kälteschutz darunter
  • Einsatztasche / Notfalltasche: Persönliche Kleinausstattung (Handlampe, Handschuhe spare, Brille)
  • Stiefelzubehör: Einlegesohlen, Wollsocken — die gestellen Stiefel haben kaum Polsterung

Viele Feuerwehren haben Fördervereine oder Feuerwehrkameradschaften, die Zuschüsse für persönliche Zusatzausrüstung gewähren.

Diese Zusatzausstattung ist reine Komfort- und Ergänzungsware – sie ersetzt nicht die gestellte PSA, macht den Dienst aber angenehmer, besonders bei Wintereinsätzen oder langen Übungsabenden. Wer unsicher ist, was wirklich sinnvoll ist, sollte vor dem Kauf erfahrene Kameradinnen und Kameraden oder den Gerätewart fragen, bevor Geld für unnötige Ausrüstung ausgegeben wird. Ein Blick ins Feuerwehr-Magazin gibt zusätzliche Orientierung zu angrenzenden Themen rund um Ausbildung und Dienstalltag.

Beispiel (Näherungswert): Tritt eine neue Kameradin oder ein neuer Kamerad einer Freiwilligen Feuerwehr bei, muss die Gemeinde die komplette persönliche Grundausstattung – Schutzjacke, Schutzhose, Helm, Stiefel und Handschuhe – aus eigenem Budget finanzieren. Laut den Angaben weiter unten in diesem Ratgeber liegt diese Erstausstattung pro Person bei rund 1.000 bis 2.500 Euro, ohne Atemschutzgeräte und persönliche Maske. Für dich als Mitglied fallen dabei keine eigenen Kosten an – lediglich freiwillige Zusatzausstattung wie Funktionsunterwäsche oder Stiefelzubehör kaufst du in der Regel selbst.

Häufige Fragen zu Feuerwehrausrüstung

Was kostet die Feuerwehrausrüstung insgesamt für die Gemeinde?

Pro Person ca. 1.000–2.500 € für die Erstausstattung (Schutzkleidung, Helm, Stiefel, Handschuhe). Atemschutzgeräte und persönliche Masken kommen noch dazu. Das ist der Hauptgrund, warum Gemeinden bei vorzeitigem Austritt manchmal anteilige Rückerstattung verlangen.

Darf ich meine Ausrüstung auch für andere Zwecke nutzen?

Nein — die dienstliche Schutzausrüstung ist ausschließlich für den Feuerwehrdienst bestimmt. Privat tragen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Manche Wehren erlauben das Tragen des Feuerwehrhemds oder der Fleece-Jacke bei offiziellen Veranstaltungen.

Was passiert, wenn meine Ausrüstung im Einsatz beschädigt wird?

Schäden durch Einsatzeinsatz (Hitze, Löschmittel, normale Beanspruchung) werden von der Gemeinde ohne Eigenanteil ersetzt. Mutwillige Beschädigung ist ein anderer Fall — aber das kommt praktisch nicht vor.

Muss ich für meine Erstausstattung selbst bezahlen?

Nein. Die komplette persönliche Schutzausrüstung wird von der Gemeinde gestellt und gehört auch weiterhin der Gemeinde. Nur ergänzende Komfortausstattung wie Funktionsunterwäsche, Stiefelzubehör oder eine eigene Einsatztasche beschaffen viele Mitglieder freiwillig selbst – teils bezuschusst durch den Förderverein oder die Feuerwehrkameradschaft.

Welche Voraussetzung brauche ich, um Atemschutzausrüstung zu tragen?

Du benötigst die G26.3-Tauglichkeit, eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung, sowie die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (AGT-Lehrgang). Erst danach wird dir eine persönliche Atemschutzmaske zugewiesen.

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