Atemschutz Feuerwehr: Geräte, Anforderungen und Einsatzregeln
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Atemschutz Feuerwehr: Geräte, Einsatzregeln und Voraussetzungen

Atemschutz bei der Feuerwehr: Gerätearten, Einsatzgrundsätze und Überwachung nach FwDV 7, Gruppen nach AMR 14.2 und die ärztliche Eignung nach den DGUV-Empfehlungen.

8 Min Lesezeit · Aktualisiert: 23. September 2026

Atemschutz schützt Einsatzkräfte vor Sauerstoffmangel und Atemgiften – im Brandrauch ist er Pflicht. Welche Geräte es gibt, welche Regeln die FwDV 7 vorgibt und was die ärztliche Eignung (früher G 26.3) damit zu tun hat.

Wer im Innenangriff arbeitet, kommt am Thema Atemschutz nicht vorbei – egal ob bei der Freiwilligen Feuerwehr oder im Berufsdienst. Dieser Ratgeber richtet sich an Einsatzkräfte, die sich zum Atemschutzgeräteträger ausbilden lassen wollen, an aktive Träger, die ihr Wissen auffrischen möchten, und an alle, die verstehen wollen, warum Atemschutz im Feuerwehrdienst so streng geregelt ist. Du erfährst, welche Gerätearten es gibt, welche Einsatzgrundsätze gelten, welche gesundheitlichen Voraussetzungen zählen und wie die Atemschutzüberwachung abläuft. Grundlage ist vor allem die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ (Fassung 2002 mit Änderungen 2005, wie sie das Institut der Feuerwehr NRW bereitstellt), ergänzt um die AMR 14.2 und die DGUV-Empfehlungen. Für alle, die selbst den Weg zur Feuerwehr einschlagen möchten, ist Atemschutz ein fester Baustein der Ausbildung – mehr dazu unter Feuerwehrmann werden.

Warum Atemschutz?

Die FwDV 7 verlangt Atemschutz, wenn Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch das Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe – sogenannter Atemgifte – gefährdet werden können. Genau das ist im Brandrauch der Fall. Welches Gerät zum Einsatz kommt, hängt von der Lage ab: Die Vorschrift unterscheidet Geräte, die von der Umgebungsatmosphäre abhängig sind, und solche, die davon unabhängig arbeiten.

Atemschutzgeräte im Überblick

GeräteartWie es wirktEinordnung
Pressluftatmer (Behältergerät mit Druckluft)Isoliergerät: Atemluft aus dem Druckbehälter, unabhängig von der UmgebungsluftGruppe 3 nach AMR 14.2 (über 5 kg); die FwDV 7 enthält dafür einen Muster-Ausbildungsplan
RegenerationsgerätIsoliergerät, unabhängig von der UmgebungsluftGruppe 3 nach AMR 14.2 (über 5 kg)
Filtergerätreinigt die Einatemluft, abhängig von der Umgebungsluftnur bei ausreichend Sauerstoff und bekannten Atemgiften

Als Atemanschluss verwendet die Feuerwehr nach der FwDV 7 eine Vollmaske oder eine Masken-Helm-Kombination. Wie lange ein Gerät reicht, hängt von Behältergröße, Fülldruck und vor allem vom eigenen Atemluftverbrauch ab – die Daten stehen in der Gebrauchsanleitung des Herstellers, nach der sich auch die Handhabung richtet. Welche Geräte deine Wehr nutzt, entscheidet sie selbst; nach der FwDV 7 dürfen nur Geräte verwendet werden, die für die jeweiligen Einsatzaufgaben geeignet sind.

Atemschutztrupps – die Regeln

  • Immer als Trupp: ein Truppführer und mindestens ein Truppmann; der Trupp bleibt eine Einheit und tritt den Rückweg gemeinsam an
  • Sicherheitstrupp: an jeder Einsatzstelle mindestens einer (Mindeststärke 0/2/2), bei mehreren Angriffswegen in von außen nicht einsehbare Bereiche soll je Weg einer bereitstehen; verzichtbar nur, wenn eine Gefährdung weitestgehend auszuschließen ist oder die Rettung auch ohne Atemschutz möglich ist, etwa bei Bränden im Freien
  • Rückweg: in der Regel doppelt so viel Luft einplanen wie für den Hinweg
  • Einsatzbereitschaft: Zeigt der Behälter zu Beginn unter 90 Prozent des Nenn-Fülldrucks, gilt das Gerät grundsätzlich als nicht einsatzbereit
  • Notfall: Hilferuf über Funk mit dem Kennwort „Mayday“; ein Notsignalgeber für jede Einsatzkraft wird empfohlen

Diese Regeln greifen ineinander: Das truppweise Vorgehen stellt sicher, dass niemand allein im verrauchten Gebäude ist, der Sicherheitstrupp steht für den Notfall bereit, und die Rückweg-Regel sorgt dafür, dass die Luft auf dem Weg nach draußen nicht knapp wird. Die Einsatzdauer richtet sich dabei nach der Person im Trupp, die am meisten Luft verbraucht.

Beispiel (rechnerisch): Ein Trupp hat für den Weg zum Einsatzziel eine bestimmte Luftmenge verbraucht – nehmen wir an, 20 Prozent des Vorrats. Nach der Regel der FwDV 7 plant er für den Rückweg in der Regel das Doppelte ein, also 40 Prozent. Für die Arbeit am Einsatzziel bleiben damit höchstens die restlichen 40 Prozent. Maßgeblich ist immer der tatsächlich abgelesene Behälterdruck – und der Truppführer muss ihn vor und während des Einsatzes kontrollieren.

Voraussetzungen für Atemschutzgeräteträger

Nach der FwDV 7 müssen Einsatzkräfte unter Atemschutz mindestens 18 Jahre alt und körperlich geeignet sein, die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger abgeschlossen haben, regelmäßig an Fortbildungen und Übungen teilnehmen und am Einsatztag gesund sein. Jährlich sind mindestens eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage und eine Einsatzübung vorgeschrieben. Die körperliche Eignung wird ärztlich festgestellt – früher nach dem Grundsatz G 26, heute nach den DGUV-Empfehlungen; bei Pressluftatmern spricht man oft noch von der G26.3-Untersuchung. Die Bewertung trifft die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall, die Nachuntersuchung erfolgt innerhalb der Frist, die der Arzt festlegt. Wer das Sehvermögen nur mit Brille erreicht, bekommt eine innenliegende Maskenbrille persönlich zugeteilt.

Übungen: Was jedes Jahr ansteht

Einmal ausgebildet heißt nicht dauerhaft einsatzfähig. Die FwDV 7 verlangt mindestens eine Belastungsübung pro Jahr in einer Atemschutz-Übungsanlage: Mit 1.600 Litern Atemluft ist dort eine Arbeit von 80 kJ zu leisten, ab dem 50. Lebensjahr 60 kJ – im Ablaufbeispiel der Vorschrift verteilt auf eine teils verdunkelte Orientierungsstrecke und Geräte wie Endlosleiter, Laufband oder Fahrradergometer. Dazu kommt eine Einsatzübung im Trupp, bei der zum Beispiel Personen gerettet, Türen geöffnet und Räume abgesucht werden. Wer die Übungen zwölf Monate lang nicht ableistet, darf grundsätzlich erst wieder unter Atemschutz arbeiten, wenn er sie nachgeholt hat. Mehr dazu liest du im Ratgeber zum Treppentest und zur Belastungsübung.

Atemschutzwerkstatt

Atemschutzgeräte müssen gewartet und geprüft werden. Die FwDV 7 nennt dafür den Atemschutzgerätewart, der Geräte prüft, wartet und instand setzt und bei der Aus- und Fortbildung mitwirkt. Das ist Präzisionsarbeit – von ihr hängt ab, ob das Gerät im Einsatz funktioniert.

Atemschutzüberwachung: Was im Hintergrund passiert

Sobald Isoliergeräte im Einsatz oder bei einer Übung getragen werden, ist grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung Pflicht. Verantwortlich ist der Einheitsführer der taktischen Einheit. Registriert werden:

  • wer unter Atemschutz vorgeht (Name, wenn vorhanden Funkrufname)
  • der Zeitpunkt, zu dem das Gerät angeschlossen wird
  • Uhrzeit bei einem und bei zwei Dritteln der zu erwartenden Einsatzzeit – zu diesen Zeitpunkten wird der Trupp auf die Behälterdrücke hingewiesen
  • Erreichen des Einsatzziels und Beginn des Rückzugs

Diese Überwachung ist keine Formsache, sondern die zweite Sicherungsebene neben dem Trupp selbst: Nur wer draußen weiß, wie lange ein Trupp schon drin ist, kann im Ernstfall rechtzeitig reagieren. Wer sich beruflich für diese Aufgaben interessiert, findet einen Überblick im Beitrag zum Feuerwehr-Gehalt.

Häufige Fragen zum Feuerwehr-Atemschutz

Wie schwer ist ein Atemschutzgerät?

Pressluftatmer und Regenerationsgeräte der Gruppe 3 wiegen nach der AMR 14.2 mehr als 5 kg. Für den Belastungswert beim Steigen in der Übung rechnet die FwDV 7 mit 100 kg – der Einsatzkraft samt Dienstkleidung, persönlicher Ausrüstung und Atemschutzgerät. Das genaue Gerätegewicht steht in der Gebrauchsanleitung des Herstellers.

Darf ich mit Bart Atemschutz tragen?

Nein, wenn Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie der Maske liegen. Die FwDV 7 erklärt solche Einsatzkräfte für ungeeignet, ebenso bei tiefen Narben oder einer Kopfform, die keinen dichten Sitz erlaubt, und bei Körperschmuck, der den Dichtsitz gefährdet.

Was sind die gesundheitlichen Voraussetzungen?

Du musst mindestens 18 Jahre alt und körperlich geeignet sein. Wie die Eignung beurteilt wird, beschreiben die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (früher G 26). Die Empfehlungen nennen Befunde, die gegen eine Eignung sprechen können; einen Automatismus gibt es aber nicht – die Bewertung trifft die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.

Wie viel Atemluft muss ich für den Rückweg einplanen?

Nach der FwDV 7 in der Regel doppelt so viel wie für den Hinweg. Die Einsatzdauer des Trupps richtet sich nach der Person mit dem größten Verbrauch. Die Atemschutzüberwachung weist den Trupp nach einem und nach zwei Dritteln der zu erwartenden Einsatzzeit auf die Behälterdrücke hin.

Wann ist ein Pressluftatmer nicht einsatzbereit?

Liegt der Behälterdruck zu Beginn unter 90 Prozent des Nenn-Fülldrucks, gilt das Gerät nach der FwDV 7 grundsätzlich als nicht einsatzbereit.

Wann darf ein Filtergerät eingesetzt werden?

Nur wenn ausreichend Luftsauerstoff vorhanden ist und Art und Eigenschaft der Atemgifte bekannt sind. Filtergeräte sind nach der FwDV 7 tabu, wenn die Gifte unbekannt sind, das Filter gegen sie nicht schützt oder starke Flocken- oder Staubbildung herrscht. Im Zweifel sind Isoliergeräte zu verwenden.

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