Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln? Ratgeber für die Feuerwehr
Ratgeber ·

Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln? Ratgeber für die Feuerwehr

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 2. Oktober 2026

Ende 2025 gab es in Deutschland rund 14,7 Millionen Riester-Verträge. Zum 1. Januar 2027 endet das Neugeschäft, das Altersvorsorgedepot tritt an seine Stelle. Wer einen Vertrag besitzt, muss deshalb nichts überstürzen – aber irgendwann entscheiden. Und wer ins neue Förderrecht wechselt, kann nicht mehr zurück. Dieser Ratgeber zeigt, welche Zahlen sie tragen und worauf es im feuerwehrtechnischen Dienst besonders ankommt.

Der Ausgangspunkt: Bestandsschutz

Bestehende Riester-Verträge laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter. Wer bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen hat, genießt Bestandsschutz: keine Kündigung, keine Zwangsumstellung, keine Entwertung des angesparten Kapitals. Nichtstun ist damit eine vollwertige Option – und angesichts der Unumkehrbarkeit eines Wechsels oft die vernünftigere Ausgangshaltung.

Die eine Zahl, die entscheidet

Für die Frage „behalten oder wechseln?“ gibt es einen Wert, der mehr aussagt als jede Faustregel: die Effektivkosten Ihres Vertrags. Sie stehen in der jährlichen Standmitteilung und geben an, um wie viele Prozentpunkte die Rendite jedes Jahr durch Kosten gemindert wird.

Der Vergleichsmaßstab ist ab 2027 eindeutig: Für das Standarddepot erlaubt das Gesetz höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten – im Regierungsentwurf waren es noch 1,5 Prozent. Für andere zertifizierte Produkte gibt es keine feste Obergrenze; ihre Effektivkosten müssen aber im Produktinformationsblatt stehen. Liegt Ihr Altvertrag spürbar darüber, ist das ein handfestes Argument. Liegt er darunter oder gleichauf, verliert der Kostenvorteil sein Gewicht.

Wichtig ist dabei die Blickrichtung: Abschlusskosten, die in den ersten Vertragsjahren bereits abgetragen wurden, lassen sich durch einen Wechsel nicht zurückholen. Verbessern lässt sich nur, was künftig anfällt. Bei einem alten, längst „abbezahlten“ Vertrag fällt der Vorteil deshalb kleiner aus, als die reine Kostenquote vermuten lässt.

Was ein Wechsel kostet

Aspekt Regelung
Erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten
Kosten beim bisherigen Anbieter höchstens 150 Euro
Einmalige Verwaltungsgebühr beim neuen Anbieter höchstens 150 Euro
Umkehrbarkeit keine – der Wechsel ins neue Förderrecht ist unwiderruflich

Die Deckelung gilt unabhängig von der bisherigen Vertragsdauer. Finanziell ist ein Wechsel damit überschaubar – das Gewicht liegt auf der Unumkehrbarkeit, nicht auf den Gebühren.

Was im Einsatzdienst zusätzlich zählt

Zwei Punkte, die in allgemeinen Ratgebern fehlen:

Die Restlaufzeit ist kürzer als gedacht. Wegen der besonderen Altersgrenze – je nach Land und Laufbahn regelmäßig zwischen 60 und 62 Jahren – endet die Dienstzeit im Einsatzdienst früher als in Verwaltungslaufbahnen. Wer den Anlagehorizont nach der Regelaltersgrenze berechnet, rechnet mit Jahren, die es nicht gibt. Da die Restlaufzeit das wichtigste Argument für einen Wechsel in ein renditeorientiertes Depot ist, verschiebt dieser Irrtum die ganze Abwägung.

Das Risiko der vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Im feuerwehrtechnischen Dienst endet die Laufbahn häufiger vorzeitig als anderswo. Geförderte Altersvorsorgeverträge – Riester wie Altersvorsorgedepot – sind aber auf das Rentenalter ausgerichtet; das Kapital steht bei Dienstunfähigkeit nicht ohne Weiteres zur Verfügung. Für diesen Fall braucht es eine eigene Absicherung, siehe Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Am Wechsel selbst ändert das nichts – wohl aber daran, wie viel Vermögen man daneben flexibel halten sollte.

Wofür der Wechsel spricht

Vor allem die Anlagestruktur: Riester-Verträge unterliegen einer vollständigen Beitragsgarantie, die Anbieter zu überwiegend sicheren, niedrig verzinsten Anlagen zwingt. Über zwanzig oder dreißig Jahre kostet das erheblich Rendite. Das Altersvorsorgedepot kennt diesen Zwang in der freien Variante nicht.

Dazu die erwähnte Kostengrenze – und der Umstand, dass nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel aller Riester-Verträge gar nicht mehr aktiv bespart wird. Bei einem ruhenden Vertrag lohnt die Prüfung besonders.

Wofür das Behalten spricht

Ein garantierter Rentenfaktor aus älteren Vertragsjahrgängen ist das stärkste Gegenargument: Diese Zusage bestimmt, wie viel monatliche Rente je angespartem Kapital fließt, sie ist heute so meist nicht mehr erhältlich – und mit dem Wechsel verfällt sie. Ebenso wiegt die Nähe zur Altersgrenze: Wer nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand hat, kann Kursrückgänge nicht mehr aussitzen. Und wer bei Schwankungen zu vorschnellen Umschichtungen neigt, ist mit einer garantierten Lösung realistisch besser bedient.

Die Einwilligung nicht vergessen

Als Beamtin oder Beamter sind Sie unmittelbar zulageberechtigt – aber Ihre Besoldungsdaten fließen nicht automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Dafür braucht es eine ausdrückliche, fristgebundene Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle. Klären Sie beim Wechsel, ob die für den Altvertrag erteilte Einwilligung fortgilt oder neu erteilt werden muss. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot für Feuerwehrbeamte.

Und der Zeitpunkt?

Vor dem 1. Januar 2027 gibt es keine zertifizierten Altersvorsorgedepots, deren Konditionen sich vergleichen ließen. Eine unumkehrbare Entscheidung ohne Vergleichsmöglichkeit zu treffen, ergibt keinen Sinn. Bis dahin: Standmitteilung heraussuchen, Effektivkosten notieren, Restlaufzeit nach der für Sie geltenden Altersgrenze bestimmen und prüfen, ob der Vertrag Altzusagen enthält. Mit diesen vier Angaben ist die Entscheidung 2027 in wenigen Minuten getroffen.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung. Er enthält keine Empfehlung für oder gegen ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Bedingungen Ihres Vertrags; die besondere Altersgrenze richtet sich nach Landesrecht. Amtliche Informationen: Bundesfinanzministerium.

Riester und Altersvorsorgedepot ersetzen keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

Beide Verträge sind auf das Rentenalter ausgerichtet: Endet Ihre Laufbahn im Einsatzdienst vorzeitig durch Dienstunfähigkeit, steht das angesparte Kapital nicht ohne Weiteres zur Verfügung. Welche Absicherung für diesen Fall zu Ihrer Situation passt, klärt eine kostenlose Erstinformation:

Erstinformation anfordern →

Häufige Fragen

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?

Nein. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine Umstellungspflicht. Nur neue Riester-Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich.

Woran erkenne ich, ob sich ein Wechsel lohnt?

Die aussagekräftigste Zahl sind die Effektivkosten aus der jährlichen Standmitteilung. Für das Standarddepot sind ab 2027 höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten erlaubt; andere zertifizierte Produkte müssen ihre Effektivkosten im Produktinformationsblatt ausweisen. Liegt Ihr Altvertrag deutlich darüber und haben Sie noch viele Jahre bis zum Ruhestand, spricht das für einen Wechsel.

Was kostet der Wechsel?

Beim bisherigen Anbieter höchstens 150 Euro, unabhängig von der Vertragsdauer, und beim neuen Anbieter einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungsgebühr. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.

Warum ist die Restlaufzeit im Einsatzdienst kürzer?

Wegen der besonderen Altersgrenze endet die Dienstzeit im feuerwehrtechnischen Dienst je nach Land und Laufbahn regelmäßig zwischen 60 und 62 Jahren. Wer den Anlagehorizont nach der Regelaltersgrenze berechnet, überschätzt ihn deutlich – und damit auch den Nutzen eines renditeorientierten Depots.

Kann ich den Wechsel rückgängig machen?

Nein. Die Erklärung, ins neue Förderrecht zu wechseln, ist unwiderruflich; auch ein neuer Vertrag ab 2027 zieht alle Verträge ins neue Recht. Deshalb sollte er erst vollzogen werden, wenn zertifizierte Produkte am Markt und vergleichbar sind – also frühestens ab dem 1. Januar 2027.

Hilft mir das Altersvorsorgedepot bei Dienstunfähigkeit?

Nur eingeschränkt. Geförderte Altersvorsorgeverträge sind auf das Rentenalter ausgerichtet, das Kapital steht bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit nicht ohne Weiteres zur Verfügung. Für dieses Risiko ist eine eigene Absicherung nötig; das Depot ersetzt sie nicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: September 2026 (Links am 25.09.2026 geprüft). Die neuen Förderregeln gelten ab 1. Januar 2027.

Nach oben scrollen