Der Brandschutzbeauftragte ist die zentrale Sicherheitsfachkraft für vorbeugenden Brandschutz in Unternehmen. Für Feuerwehrbeamte im Wechselschichtdienst kann diese Zusatzqualifikation eine attraktive Nebenbeschäftigung oder Anschlusskarriere sein.
Rechtsgrundlagen
Eine gesetzliche Pflicht zum Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus mehreren Quellen:
- § 23 ArbSchG — Arbeitgeber muss ausreichende Brandschutzmaßnahmen sicherstellen
- ASR A2.2 — Konkrete Pflicht zum BSB ab bestimmten Betriebsgrößen / -arten
- Landesbauordnungen — bei Sonderbauten (Hochhäuser, Kliniken, Versammlungsstätten)
- DGUV Regel 205-003 — Ausbildungsstandard für Brandschutzbeauftragte
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Dauer | 64–72 Unterrichtseinheiten (Grundlehrgang) + 16 UE Wiederholung alle 3 Jahre |
| Anbieter | vfdb, TÜV, DEKRA, IHK, Feuerwehr-Akademien |
| Kosten | ca. 1.200–2.500 € (Arbeitgeber trägt i.d.R. die Kosten) |
| Abschluss | Zertifikat nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 |
| Voraussetzungen | Berufliche Erfahrung im Brandschutz von Vorteil, keine gesetzlich vorgeschrieben |
Feuerwehr-Vorkenntnisse als Vorteil
Aufgaben im Betrieb
- Brandschutzordnung (Teil A, B, C) erstellen und aktualisieren
- Begehungen und Mängelberichte
- Brandschutzunterweisung der Belegschaft
- Evakuierungsübungen planen und leiten
- Ansprechpartner für Behörden und Versicherer
- Koordination mit Brandschutzbehörde und Feuerwehr
Verdienst / Nebentätigkeit
| Tätigkeit | Vergütung (ca.) |
|---|---|
| Festanstellung (Vollzeit-BSB) | 3.500–5.500 € brutto/Monat |
| Externer BSB (Beratungsauftrag) | 80–150 € netto/Stunde |
| Nebentätigkeit für BF-Beamte | genehmigungspflichtig nach Nebentätigkeitsrecht (LBG) |
Karrierepfad für Feuerwehrbeamte
Viele Feuerwehrbeamte erwerben die BSB-Qualifikation während des aktiven Dienstes und starten nach der Pensionierung als externe Brandschutzberater. Das Netzwerk aus Feuerwehr, Versicherungen und Behörden ist dabei ein unschätzbarer Vorteil.
Wer muss einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet — aber viele:
| Unternehmen / Einrichtung | Pflicht? | Grundlage |
|---|---|---|
| Krankenhäuser und Pflegeheime | Ja | Landesbauordnungen |
| Versammlungsstätten (>200 Pers.) | Ja | Versammlungsstättenverordnung |
| Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko (Chemie, Holz) | Ja | Berufsgenossenschaftliche Vorschriften |
| Bürogebäude (Standard) | Empfohlen, nicht Pflicht | ASiG |
| Öffentliche Gebäude | Je nach Bundesland | Landesrecht |
Was kostet die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Anbieter: TÜV, DEKRA, vfdb, Feuerwehrschulen. Preise:
- Grundlehrgang (5 Tage): ca. 1.200–2.000 € (inkl. Zertifikat)
- Fortbildung (alle 3 Jahre, 2 Tage): ca. 400–700 €
- Kostentragung: Arbeitgeber muss Ausbildung bezahlen — keine Eigenkosten für den Beschäftigten
Häufige Fragen zum Brandschutzbeauftragten
Kann ich als Feuerwehrmann automatisch Brandschutzbeauftragter werden?
Nicht automatisch — Feuerwehrerfahrung wird anerkannt und teils auf den Lehrgang angerechnet, aber ein separates Zertifikat ist notwendig. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 ist der anerkannte Standard.
Wie viel verdient ein Brandschutzbeauftragter?
Interne BSB: Gehaltszulage von ca. 150–400 €/Monat zusätzlich zur Grundposition. Externe BSB-Dienstleister: 400–800 €/Tag als Tageshonorar. Festangestellt in der Industrie: BSB als Haupttätigkeit kommt auf 45.000–65.000 €/Jahr brutto.
Unterscheidet sich der Brandschutzbeauftragte vom Brandschutzingenieur?
Ja — der Brandschutzbeauftragte operiert operativ im Unternehmen (Kontrollen, Unterweisungen, Notfallplanung). Der Brandschutzingenieur plant und konzipiert (Brandschutzkonzept für Gebäude, Gutachten). Beide können sich ergänzen — in großen Unternehmen gibt es teils beide Funktionen.