Brandschutzbeauftragter: Ausbildung, Aufgaben & Verdienst 2026
Sonderthemen · 8. Juni 2026

Brandschutzbeauftragter: Ausbildung, Aufgaben & Verdienst 2026

Brandschutzbeauftragter werden: Ausbildung, gesetzliche Grundlagen (ASR A2.2), Aufgaben im Betrieb und was Feuerwehrleute mitbringen.

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist die zentrale Sicherheitsfachkraft für den vorbeugenden Brandschutz in Unternehmen und Einrichtungen. Er sorgt dafür, dass bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Alltag tatsächlich gelebt werden – von der Brandschutzordnung über regelmäßige Begehungen bis zur Unterweisung der Belegschaft. Für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Wechselschichtdienst ist diese Zusatzqualifikation besonders interessant: Das im Einsatzdienst erworbene Fachwissen zu Brandmeldeanlagen, Löschtechnik und Evakuierung lässt sich unmittelbar einbringen und wird von vielen Lehrgangsträgern anerkannt. So entsteht eine attraktive genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung oder – nach der Pensionierung – eine Anschlusskarriere als externer Brandschutzberater. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah, welche Rechtsgrundlagen eine Bestellpflicht auslösen, wie die Ausbildung nach vfdb-Richtlinie abläuft, welche Aufgaben im Betrieb anfallen und mit welchem Verdienst du rechnen kannst. Alle Angaben verstehen sich als Näherungswerte und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft im Einzelfall.

Rechtsgrundlagen

Eine gesetzliche Pflicht zum Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus mehreren Quellen:

  • § 10 ArbSchG — Arbeitgeber muss Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen
  • ASR A2.2 — Konkrete Pflicht zum BSB ab bestimmten Betriebsgrößen / -arten
  • Landesbauordnungen — bei Sonderbauten (Hochhäuser, Kliniken, Versammlungsstätten)
  • DGUV Information 205-003 — Ausbildungsstandard für Brandschutzbeauftragte

Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Bestellpflicht besteht, ergibt sich meist erst aus dem Zusammenspiel dieser Vorschriften. Vor allem die Landesbauordnungen und die Anforderungen an Sonderbauten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In vielen Betrieben wird ein Brandschutzbeauftragter zudem nicht per Gesetz, sondern durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch Auflagen von Versicherern und Aufsichtsbehörden erforderlich. Die vier genannten Grundlagen sollten daher immer gemeinsam gelesen werden – die eine „universelle“ Pflichtgrenze gibt es nicht.

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Anders als die eigentliche Feuerwehr-Ausbildung ist die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten ein kompakter Zertifikatslehrgang, der berufsbegleitend absolviert werden kann. Die folgende Übersicht fasst Dauer, Anbieter, Kosten und Voraussetzungen zusammen:

AspektDetails
Dauer64–72 Unterrichtseinheiten (Grundlehrgang) + 16 UE Wiederholung alle 3 Jahre
Anbietervfdb, TÜV, DEKRA, IHK, Feuerwehr-Akademien
Kostenca. 1.200–2.500 € (Arbeitgeber trägt i.d.R. die Kosten)
AbschlussZertifikat nach vfdb-Richtlinie 12-09/01
VoraussetzungenBerufliche Erfahrung im Brandschutz von Vorteil, keine gesetzlich vorgeschrieben

Der Grundlehrgang umfasst 64–72 Unterrichtseinheiten und verteilt sich in der Praxis meist auf mehrere Präsenztage. Wichtig ist die Wiederholungsfortbildung von 16 Unterrichtseinheiten alle drei Jahre – ohne sie verliert das Zertifikat seine Aktualität. Die Kosten von rund 1.200–2.500 € trägt üblicherweise der Arbeitgeber, da die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in seinem Interesse liegt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Vorbildung gibt es nicht; praktische Erfahrung im Brandschutz erleichtert den Einstieg jedoch spürbar.

Feuerwehr-Vorkenntnisse als Vorteil

Anrechnung: Viele Ausbildungsträger erkennen Feuerwehrfachwissen an. Brandmeldeanlagen, Löschsysteme, Evakuierungsplanung — das alles bringen aktive Feuerwehrbeamte aus dem Dienstalltag mit.

Gerade Brandmeldeanlagen, Löschsysteme und Evakuierungsplanung gehören für Berufsfeuerwehrleute zum Dienstalltag – Wissen, das andere Teilnehmende im Lehrgang erst neu erarbeiten müssen. Manche Träger rechnen einschlägige Feuerwehr-Qualifikationen sogar teilweise auf den Lehrgangsumfang an. Ein Selbstläufer ist die Bestellung damit aber nicht: Das Zertifikat nach vfdb-Richtlinie bleibt Voraussetzung, und die betrieblichen Aufgaben unterscheiden sich deutlich vom operativen Einsatzdienst.

Aufgaben im Betrieb

Der Aufgabenkatalog eines Brandschutzbeauftragten ist breit und verbindet Organisation, Dokumentation und Kommunikation. Im Kern geht es darum, den vorbeugenden Brandschutz im Betrieb dauerhaft funktionsfähig zu halten:

  • Brandschutzordnung (Teil A, B, C) erstellen und aktualisieren
  • Begehungen und Mängelberichte
  • Brandschutzunterweisung der Belegschaft
  • Evakuierungsübungen planen und leiten
  • Ansprechpartner für Behörden und Versicherer
  • Koordination mit Brandschutzbehörde und Feuerwehr

In der Praxis ist der Brandschutzbeauftragte damit weniger „Kontrolleur“ als vielmehr Koordinator: Er verzahnt die Anforderungen von Geschäftsführung, Belegschaft, Behörden und Versicherern und dokumentiert alles nachvollziehbar. Genau diese Schnittstellenrolle liegt vielen Feuerwehrleuten, die den vorbeugenden Brandschutz ohnehin von der Einsatzseite her kennen.

Verdienst / Nebentätigkeit

Was ein Brandschutzbeauftragter verdient, hängt stark davon ab, ob die Funktion intern (als Zusatzaufgabe oder Vollzeitstelle) oder extern (als Beratungsauftrag) ausgeübt wird. Die folgenden Werte sind Orientierungsgrößen und variieren je nach Branche, Betriebsgröße und Verantwortungsumfang:

TätigkeitVergütung (ca.)
Festanstellung (Vollzeit-BSB)3.500–5.500 € brutto/Monat
Externer BSB (Beratungsauftrag)80–150 € netto/Stunde
Nebentätigkeit für BF-Beamtegenehmigungspflichtig nach Nebentätigkeitsrecht (LBG)

Feste Monatsgehälter bewegen sich laut Tabelle im Bereich von 3.500 bis 5.500 € brutto, während externe Beauftragte meist auf Stundenbasis abrechnen (ca. 80–150 € netto). Für aktive Feuerwehrbeamtinnen und -beamte ist die entscheidende Hürde nicht das Honorar, sondern das Nebentätigkeitsrecht: Jede bezahlte Nebenbeschäftigung ist nach dem jeweiligen Landesbeamtengesetz (LBG) genehmigungspflichtig. Wie viel eine solche Zusatztätigkeit im Verhältnis zum regulären Einkommen ausmacht, lässt sich gut anhand der Feuerwehr-Besoldung einordnen, die sich zudem je nach Bundesland unterscheidet.

Rechenbeispiel (Näherungswert): Eine fest angestellte BSB-Fachkraft mit 3.500 € brutto im Monat kommt bei zwölf Monatsgehältern auf rund 42.000 € Jahresbrutto; am oberen Ende der Tabelle (5.500 € brutto/Monat) sind es rund 66.000 €. Die tatsächliche Höhe hängt von Branche, Betriebsgröße und Verantwortungsumfang ab – die Werte sind Näherungswerte und keine Zusicherung.

Karrierepfad für Feuerwehrbeamte

Viele Feuerwehrbeamte erwerben die BSB-Qualifikation während des aktiven Dienstes und starten nach der Pensionierung als externe Brandschutzberater. Das Netzwerk aus Feuerwehr, Versicherungen und Behörden ist dabei ein unschätzbarer Vorteil.

Wer muss einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet — aber viele:

Unternehmen / EinrichtungPflicht?Grundlage
Krankenhäuser und PflegeheimeJaLandesbauordnungen
Versammlungsstätten (>200 Pers.)JaVersammlungsstättenverordnung
Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko (Chemie, Holz)JaBerufsgenossenschaftliche Vorschriften
Bürogebäude (Standard)Empfohlen, nicht PflichtASiG
Öffentliche GebäudeJe nach BundeslandLandesrecht

Die Tabelle zeigt: Eine Pflicht trifft vor allem Einrichtungen mit hohem Personenaufkommen oder erhöhtem Brandrisiko. Für ein normales Bürogebäude ist der Brandschutzbeauftragte in der Regel empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Im Zweifel gibt die zuständige Bauaufsichts- oder Brandschutzbehörde Auskunft, ob und in welchem Umfang eine Bestellung gefordert ist.

Was kostet die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Anbieter: TÜV, DEKRA, vfdb, Feuerwehrschulen. Preise:

  • Grundlehrgang (5 Tage): ca. 1.200–2.000 € (inkl. Zertifikat)
  • Fortbildung (alle 3 Jahre, 2 Tage): ca. 400–700 €
  • Kostentragung: Arbeitgeber muss Ausbildung bezahlen — keine Eigenkosten für den Beschäftigten

Häufige Fragen zum Brandschutzbeauftragten

Kann ich als Feuerwehrmann automatisch Brandschutzbeauftragter werden?

Nicht automatisch — Feuerwehrerfahrung wird anerkannt und teils auf den Lehrgang angerechnet, aber ein separates Zertifikat ist notwendig. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 ist der anerkannte Standard.

Wie viel verdient ein Brandschutzbeauftragter?

Interne BSB: Gehaltszulage von ca. 150–400 €/Monat zusätzlich zur Grundposition. Externe BSB-Dienstleister: 400–800 €/Tag als Tageshonorar. Festangestellt in der Industrie: BSB als Haupttätigkeit kommt auf 45.000–65.000 €/Jahr brutto.

Unterscheidet sich der Brandschutzbeauftragte vom Brandschutzingenieur?

Ja — der Brandschutzbeauftragte operiert operativ im Unternehmen (Kontrollen, Unterweisungen, Notfallplanung). Der Brandschutzingenieur plant und konzipiert (Brandschutzkonzept für Gebäude, Gutachten). Beide können sich ergänzen — in großen Unternehmen gibt es teils beide Funktionen.

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt keine generelle Pflicht für jedes Unternehmen. Eine Bestellpflicht kann sich aus § 10 ArbSchG, der ASR A2.2, den Landesbauordnungen bei Sonderbauten (Hochhäuser, Kliniken, Versammlungsstätten) sowie aus berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ergeben. Krankenhäuser, Pflegeheime und Versammlungsstätten über 200 Personen benötigen in der Regel einen Brandschutzbeauftragten, für Standard-Bürogebäude ist er dagegen nur empfohlen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Der Grundlehrgang umfasst 64–72 Unterrichtseinheiten. Danach ist alle drei Jahre eine Fortbildung von 16 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Anbieter sind unter anderem vfdb, TÜV, DEKRA, IHK und Feuerwehr-Akademien; der Abschluss erfolgt als Zertifikat nach vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Wer trägt die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten. Für den Grundlehrgang fallen ca. 1.200–2.500 € an, für die Fortbildung alle drei Jahre ca. 400–700 €. Für Beschäftigte entstehen dadurch üblicherweise keine Eigenkosten.

Tipp: Als Feuerwehrbeamter hast du Anspruch auf Beihilfe — eine private Krankenversicherung (PKV) kann deine Absicherung optimal ergänzen. Mehr zur PKV für Feuerwehrbeamte →
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