Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Krankenversorgung für Feuerwehrbeamte. Der Dienstherr beteiligt sich damit an den Krankheitskosten seiner Beamten – anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenkasse.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine staatliche Leistung, die Beamten (und ihren Familienangehörigen) einen festen prozentualen Anteil der angemessenen Krankheitskosten erstattet. Sie ist kein Versicherungsvertrag, sondern ein Rechtsanspruch aus dem Beamtenverhältnis.
Typische Leistungen, die die Beihilfe erstattet:
- Arztkosten (nach GOÄ / GOZ)
- Krankenhausaufenthalte
- Arzneimittel (ohne Selbstbehalt)
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz (teilweise)
- Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie)
- Sehhilfen (nach Beihilfevorschriften)
- Psychotherapie
Beihilfesätze im Überblick
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte (ledig) | 50 % |
| Aktive Beamte (verheiratet / mit 1 Kind) | 50 % |
| Aktive Beamte (mit 2+ Kindern) | 70 % |
| Ruhestandsbeamte (Pension) | 70 % |
| Ehegatte / eingetragener Partner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Beihilfe nach Bundesland
Die genauen Regelungen weichen zwischen Bund und Ländern ab. Feuerwehrbeamte der Berufsfeuerwehren sind Landesbeamte – welche Beihilfeverordnung gilt, richtet sich also nach dem jeweiligen Bundesland.
Einige Bundesländer haben für bestimmte Beamtengruppen (v.a. Polizei) eine Heilfürsorge eingeführt, die die Beihilfe vollständig ersetzt. Für Feuerwehrbeamte gilt in den meisten Bundesländern jedoch weiterhin die klassische Beihilfe. Prüfe die genauen Regelungen für dein Bundesland.
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