Beihilfe Feuerwehr: Ansprüche, Erstattungen & Antrag erklärt
Absicherung & Recht · 8. Juni 2026

Beihilfe Feuerwehr: Ansprüche, Erstattungen & Antrag erklärt

Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn. Welche Kosten werden erstattet, wo wird der Antrag gestellt und was sind die Beihilfesätze 2026?

3 Min Lesezeit · Aktualisiert: 6. Juli 2026

Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Beamtenversorgung: Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten direkt — unabhängig von deiner Krankenversicherung.

Was ist Beihilfe?

Beihilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung für Beamte. Sie ist kein Teil des Gehalts, sondern eine gesonderte Unterstützung bei Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten. Grundlage ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 78 BBG (Bund) bzw. den jeweiligen Landesbeamtengesetzen.

Beihilfesätze nach Bundesland

PersonengruppeBundesweit üblichAbweichungen möglich
Beamter selbst50 %Bayern: 50 %, BW: 50 %
Mit 2+ Kindern70 %Einige Länder: ab 1 Kind 70 %
Ehegatte/eingetr. Partner70 %NRW: 70 %, BY: 70 %
Kinder80 %Einheitlich 80 %
Im Ruhestand70 %In den meisten Ländern und beim Bund; Ausnahmen u. a. Hessen und Bremen (50 % + Zuschläge je Angehörigem)

Was wird erstattet?

Beihilfefähige Aufwendungen umfassen u.a.:

  • Arzt- und Zahnarztkosten (ambulant und stationär)
  • Krankenhauskosten (Regelleistungen)
  • Medikamente und Hilfsmittel
  • Psychotherapie (nach Genehmigung)
  • Pflegeleistungen (bei anerkanntem Pflegegrad)
  • Behandlungen nach Dienstunfall

Was wird NICHT erstattet?

  • Kieferorthopädie über Altersgrenzen hinaus
  • Schönheitsoperationen
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (mit Ausnahmen)
  • Eigenanteile unter einem bestimmten Schwellenwert

Beihilfeantrag: So läuft es ab

  1. Belege sammeln (Arztrechnungen, Rezepte)
  2. Beihilfeantrag ausfüllen (Formular der zuständigen Beihilfestelle)
  3. Einreichen bei der Beihilfestelle deines Dienstherrn
  4. Erstattung innerhalb von ca. 4–8 Wochen
Hinweis: Die Beihilfevorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Besonders bei teuren Behandlungen (Zahnersatz, Sehhilfen, Psychotherapie) lohnt es sich, vorher die Beihilfefähigkeit zu prüfen.

Beihilfe konkret: Was wird erstattet, was nicht?

Die Beihilfe erstattet nicht alles — und nicht immer sofort. Ein konkreter Überblick:

LeistungBeihilfefähig?Erstattungsquote
Arzthonorar (Facharzt)Ja50–80 % (je Status und Bundesland)
Zahnarzt (Regelversorgung)Ja50–80 %
Zahnarzt (Hochwertig, z.B. Implantat)BegrenztNur Regelversorgungsanteil beihilfefähig
Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen)Ja (mit Grenzen)Pauschalbeträge, nicht unbegrenzt
Kur / RehabilitationsmaßnahmenJa (nach Genehmigung)50–80 %
Alternative Medizin (Homöopathie)Nein (meist)

Den verbleibenden Anteil (20–50 %) übernimmt die private Krankenversicherung. Deshalb kauft man als Beamter mit Beihilfe eine „Restkostenversicherung“ — die deutlich günstiger ist als eine volle PKV ohne Beihilfe.

So läuft ein Beihilfeantrag ab

  1. Arztrechnung erhalten und kopieren
  2. Beihilfeantrag ausfüllen (Papierformular oder Online je nach Bundesland)
  3. Originalrechnung + Antrag an Beihilfestelle senden
  4. Bearbeitungsdauer: ca. 2–6 Wochen
  5. Erstattungsüberweisung auf Konto

Tipp: Rechnungen sammeln und quartalsweise einreichen — spart Postkosten und Bearbeitungsaufwand.

Häufige Fragen zur Beihilfe

Müssen Familienangehörige auch über Beihilfe versichert sein?
Berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner ohne eigenes Einkommen, Kinder) können in die Beihilfe aufgenommen werden — dann steigt der Beihilfesatz auf 70 % (Ehegatte) oder 80 % (Kinder). Das reduziert die PKV-Kosten erheblich.

Was passiert mit der Beihilfe bei Pensionierung?
Als Pensionär steigt der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern auf 70 %. Das reduziert den PKV-Restkostenanteil auf 30 % — Beiträge sinken im Alter etwas. Aber PKV-Beiträge steigen generell mit dem Alter — das ist der Nachteil gegenüber der NRW-Heilfürsorge.

Kann ich als Beamter freiwillig in die GKV?
Theoretisch ja — aber nur als freiwilliges Mitglied, wenn du die Vorversicherungszeit erfüllst (§ 9 SGB V), z. B. weil du vor der Verbeamtung gesetzlich versichert warst; die GKV-Pflichtgrenze spielt für Beamte keine Rolle (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Ohne Zuschuss zahlst du den vollen GKV-Beitrag allein — einige Länder bieten aber inzwischen eine pauschale Beihilfe (hälftiger GKV-Beitragszuschuss) an; ob dein Dienstherr dazugehört, ist landesabhängig. Heilfürsorge ist das beste System, Beihilfe + PKV das Zweitbeste.

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Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Versicherungsberatung dar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

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