Beihilfe Feuerwehr: Ansprüche, Erstattungen & Antrag erklärt
Absicherung & Recht · 8. Juni 2026

Beihilfe Feuerwehr: Ansprüche, Erstattungen & Antrag erklärt

Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn. Welche Kosten werden erstattet, wo wird der Antrag gestellt und was sind die Beihilfesätze 2026?

8 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Beamtenversorgung: Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten direkt — unabhängig von deiner Krankenversicherung.

Für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte ist das Thema besonders vielschichtig: Anders als viele andere Beamte erhält ein großer Teil des Einsatzdienstes während der aktiven Dienstzeit nicht Beihilfe, sondern freie Heilfürsorge — je nach Bundesland und teilweise sogar je nach Stadt. Wer sich im Ruhestand befindet oder in einem Beihilfe-Land arbeitet, ist dagegen auf die klassische Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung angewiesen.

Dieser Ratgeber erklärt dir in verständlicher Sprache, was Beihilfe überhaupt ist, wie hoch die Beihilfesätze für dich, deinen Ehepartner und deine Kinder ausfallen, welche Leistungen erstattet werden und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft. Ein Rechenbeispiel und die häufigsten Fragen am Ende helfen dir, deine eigene Situation besser einzuordnen. Alle Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Prüfung durch deine zuständige Beihilfestelle.

Was ist Beihilfe?

Beihilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung für Beamte. Sie ist kein Teil des Gehalts, sondern eine gesonderte Unterstützung bei Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten. Grundlage ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 78 BBG (Bund) bzw. den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Die Beihilfe deckt dabei bewusst nur einen Teil der Kosten ab — der Rest wird über eine ergänzende private Absicherung getragen.

Beihilfe oder Heilfürsorge? Für die Feuerwehr entscheidend

Bevor es um konkrete Beihilfesätze geht, lohnt ein Blick auf eine Besonderheit des feuerwehrtechnischen Dienstes. In mehreren Bundesländern erhalten Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst während der aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge — der Dienstherr trägt die Krankheitskosten dann weitgehend selbst, ähnlich wie bei der Polizei. In anderen Ländern gilt dagegen von Anfang an die Beihilfe, und in manchen ist die Regelung sogar kommunal unterschiedlich. Ob und in welcher Form du Heilfürsorge erhältst, hängt vom jeweiligen Landesrecht und teils von deiner Kommune ab — ein Blick in die Vorschriften deines Dienstherrn schafft hier Klarheit.

Wichtig ist: Die Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst. Spätestens im Ruhestand greift also auch für Feuerwehrbeamte die Beihilfe — die folgenden Beihilfesätze und Abläufe sind daher praktisch für jeden im feuerwehrtechnischen Dienst früher oder später relevant. Wie sich Heilfürsorge und Beihilfe für die Feuerwehr im Detail unterscheiden, vertiefen wir im Beitrag zur Beihilfe für Feuerwehrbeamte.

Beihilfesätze nach Bundesland

Wie viel die Beihilfe übernimmt, hängt vor allem von deiner familiären Situation ab — weniger vom konkreten Bundesland, denn die Grundsätze sind bundesweit weitgehend einheitlich. Der sogenannte Bemessungssatz legt fest, welchen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten der Dienstherr trägt. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Sätze und weist auf typische Abweichungen einzelner Länder hin. Lies die Werte so: Der Prozentsatz ist der Anteil, den die Beihilfe erstattet — den Rest deckst du über eine private Restkostenversicherung ab.

PersonengruppeBundesweit üblichAbweichungen möglich
Beamter selbst50 %Bayern: 50 %, BW: 50 %
Mit 2+ Kindern70 %Einige Länder: ab 1 Kind 70 %
Ehegatte/eingetr. Partner70 %NRW: 70 %, BY: 70 %
Kinder80 %Einheitlich 80 %
Im Ruhestand70 %In den meisten Ländern und beim Bund; Ausnahmen u. a. Hessen und Bremen (50 % + Zuschläge je Angehörigem)

Ein höherer Bemessungssatz bedeutet einen geringeren Eigenanteil. Sobald du zwei oder mehr Kinder hast, steigt dein eigener Satz in der Regel von 50 auf 70 Prozent; für den nicht erwerbstätigen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner gelten 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Regionale Unterschiede betreffen vor allem den Ruhestand: Während die meisten Länder und der Bund Pensionären 70 Prozent gewähren, bleiben einzelne Länder wie Hessen und Bremen beim niedrigeren Satz und gleichen dies über Zuschläge je Angehörigem aus. Prüfe im Zweifel immer die aktuelle Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.

Beispiel: So teilt sich eine Rechnung auf

Beispiel (Näherungswert): Ein Feuerwehrbeamter mit zwei Kindern hat laut Tabelle einen Beihilfesatz von 70 Prozent. Reicht er eine beihilfefähige Arztrechnung ein, übernimmt die Beihilfe 70 Prozent der Kosten; die verbleibenden 30 Prozent trägt seine private Restkostenversicherung. Für die Rechnungen seiner Kinder liegt der Bemessungssatz sogar bei 80 Prozent — hier bleiben nur 20 Prozent für die Restkostenversicherung. Die tatsächlichen Beträge hängen von der einzelnen Rechnung und der Beihilfefähigkeit der jeweiligen Leistung ab; die Prozentsätze sind daher als Näherungswerte zu verstehen.

Was wird erstattet?

Nicht jede Rechnung ist automatisch beihilfefähig. Der Dienstherr erstattet nur Aufwendungen, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Beihilfefähige Aufwendungen umfassen unter anderem:

  • Arzt- und Zahnarztkosten (ambulant und stationär)
  • Krankenhauskosten (Regelleistungen)
  • Medikamente und Hilfsmittel
  • Psychotherapie (nach Genehmigung)
  • Pflegeleistungen (bei anerkanntem Pflegegrad)
  • Behandlungen nach Dienstunfall

Was wird NICHT erstattet?

Ebenso wichtig ist, die Grenzen der Beihilfe zu kennen, damit du bei größeren Behandlungen keine böse Überraschung erlebst. In der Regel nicht oder nur eingeschränkt erstattet werden:

  • Kieferorthopädie über Altersgrenzen hinaus
  • Schönheitsoperationen
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (mit Ausnahmen)
  • Eigenanteile unter einem bestimmten Schwellenwert

Beihilfe konkret: Was wird erstattet, was nicht?

Die Beihilfe erstattet nicht alles — und nicht immer sofort. Ein konkreter Überblick:

LeistungBeihilfefähig?Erstattungsquote
Arzthonorar (Facharzt)Ja50–80 % (je Status und Bundesland)
Zahnarzt (Regelversorgung)Ja50–80 %
Zahnarzt (Hochwertig, z.B. Implantat)BegrenztNur Regelversorgungsanteil beihilfefähig
Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen)Ja (mit Grenzen)Pauschalbeträge, nicht unbegrenzt
Kur / RehabilitationsmaßnahmenJa (nach Genehmigung)50–80 %
Alternative Medizin (Homöopathie)Nein (meist)

Den verbleibenden Anteil (20–50 %) übernimmt die private Krankenversicherung. Deshalb kauft man als Beamter mit Beihilfe eine „Restkostenversicherung“ — die deutlich günstiger ist als eine volle PKV ohne Beihilfe.

Genau auf diese Restkostenabsicherung sind beihilfeberechtigte Beamte angewiesen: Die private Krankenversicherung muss zum Bemessungssatz passen, damit keine Deckungslücke entsteht. Worauf du bei der Tarifwahl achten solltest und wie sich die Beiträge im Feuerwehrdienst entwickeln, erklären wir ausführlich im Ratgeber zur PKV für die Feuerwehr.

Beihilfeantrag: So läuft es ab

Der Weg zur Erstattung ist unkompliziert, erfordert aber Sorgfalt bei den Belegen. In der Praxis läuft ein Beihilfeantrag in wenigen Schritten ab:

  1. Arztrechnung erhalten und kopieren (Belege wie Rezepte sammeln)
  2. Beihilfeantrag ausfüllen (Papierformular oder Online je nach Bundesland)
  3. Originalrechnung und Antrag an die Beihilfestelle deines Dienstherrn senden
  4. Bearbeitungsdauer: ca. 2–6 Wochen
  5. Erstattungsüberweisung auf dein Konto

Tipp: Rechnungen sammeln und quartalsweise einreichen — das spart Postkosten und Bearbeitungsaufwand. Achte außerdem auf die Fristen deiner Beihilfestelle, denn Aufwendungen müssen in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Rechnungsdatum eingereicht werden.

Hinweis: Die Beihilfevorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Besonders bei teuren Behandlungen (Zahnersatz, Sehhilfen, Psychotherapie) lohnt es sich, vorher die Beihilfefähigkeit zu prüfen.

Häufige Fragen zur Beihilfe für Feuerwehrbeamte

Bekommen Feuerwehrbeamte Beihilfe oder Heilfürsorge?

Das hängt vom Bundesland und teils von der Stadt ab. In einigen Ländern erhalten Beamte im Einsatzdienst während der aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge, in anderen gilt von Anfang an die Beihilfe; teilweise ist die Regelung sogar kommunal unterschiedlich. Ob Heilfürsorge oder Beihilfe für dich gilt, regelt das jeweilige Landesrecht — prüfe daher die Vorschriften deines Dienstherrn. Spätestens im Ruhestand wechseln aber alle in die Beihilfe.

Wie hoch ist mein Beihilfesatz?

Für dich selbst beträgt der Bemessungssatz üblicherweise 50 Prozent. Mit zwei oder mehr Kindern steigt er auf 70 Prozent. Für den berücksichtigungsfähigen Ehe- oder Lebenspartner gelten 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Im Ruhestand erhalten Pensionäre in den meisten Ländern und beim Bund 70 Prozent; einzelne Länder wie Hessen und Bremen bleiben bei 50 Prozent und gleichen dies über Zuschläge je Angehörigem aus.

Müssen Familienangehörige über die Beihilfe abgesichert sein?

Berücksichtigungsfähige Angehörige — der Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen sowie Kinder — können in die Beihilfe einbezogen werden. Dadurch steigt der Bemessungssatz auf 70 Prozent für den Ehegatten und 80 Prozent für Kinder, was die Kosten der privaten Restkostenversicherung spürbar senkt.

Was passiert mit der Beihilfe bei der Pensionierung?

Als Pensionär steigt der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern und beim Bund auf 70 Prozent, sodass für die private Restkostenversicherung nur noch 30 Prozent verbleiben. Ausnahmen bilden Länder wie Hessen und Bremen, die beim Satz von 50 Prozent bleiben und stattdessen Zuschläge je Angehörigem gewähren.

Brauche ich zusätzlich eine private Krankenversicherung?

Ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten; den verbleibenden Anteil von 20 bis 50 Prozent übernimmt eine private Restkostenversicherung. Diese ist deutlich günstiger als eine vollständige private Krankenversicherung ohne Beihilfe, weil sie nur die verbleibende Lücke schließt.

Kann ich als Beamter freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich nur als freiwilliges Mitglied, wenn du die Vorversicherungszeit erfüllst — etwa weil du vor der Verbeamtung gesetzlich versichert warst. Ohne Zuschuss trägst du den vollen Beitrag allein. Einige Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung; ob dein Dienstherr dazugehört, ist landesabhängig.

Weiterführende Artikel:

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Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Versicherungsberatung dar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

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