Feuerwehr Gehalt NRW 2026: Besoldung nach LBesG NW
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Feuerwehr Gehalt NRW 2026: Besoldung nach LBesG NW

Feuerwehrgehalt in Nordrhein-Westfalen 2026: A7 bis A13 nach LBesG NW, alle großen BFs in NRW im Überblick.

6 Min Lesezeit · Aktualisiert: 24. September 2026

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands – und unterhält entsprechend viele große Berufsfeuerwehren, von Köln über Dortmund bis Duisburg. Wer sich hier für den feuerwehrtechnischen Dienst bewirbt, fragt zuerst: Was bleibt am Monatsende übrig? Das Gehalt der Feuerwehrbeamtinnen und -beamten richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NW). Ein Brandmeister in A7/Stufe 5 kommt 2026 auf ein Grundgehalt von rund 3.404 € brutto.

Dieser Ratgeber ordnet die aktuellen Besoldungszahlen ein, erklärt, warum Feuerwehrbeamte in NRW Beihilfe statt Heilfürsorge erhalten, und zeigt, welche Zulagen im Einsatzdienst dazukommen. Außerdem finden Sie ein Rechenbeispiel und Antworten auf die häufigsten Fragen. Alle Beträge sind Grundgehälter ohne individuelle Zu- und Abschläge; sie dienen der Orientierung und ersetzen keine verbindliche Bezügeauskunft Ihres Dienstherrn. Wie sich NRW im bundesweiten Vergleich einordnet, zeigt unsere Übersicht zum Feuerwehr-Gehalt sowie der Vergleich der Feuerwehr-Besoldung nach Bundesländern.

NRW: A-Besoldung 2026 für Feuerwehrbeamte

Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Grundgehälter für die vier Besoldungsgruppen, die im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst am häufigsten vorkommen. In NRW beginnt die amtliche Stufenzählung nicht bei 1: Berufseinsteiger starten in der Regel in einer der unteren ausgewiesenen Erfahrungsstufen und rücken mit den Dienstjahren automatisch auf. Lesen Sie die Werte deshalb nicht als Endgehalt, sondern als Momentaufnahme innerhalb einer Laufbahn, in der das Grundgehalt allein durch Zeitablauf steigt – zusätzlich zu Beförderungen und allgemeinen Besoldungsrunden.

Bes.-GruppeDienstgradStufe 3Stufe 5
A7Brandmeister3.216 €3.404 €
A8Oberbrandmeister3.297 €3.538 €
A9Hauptbrandmeister3.438 €3.692 €
A10Brandoberinspektor3.694 €4.019 €

Grundgehälter Stand September 2026 (NRW-Besoldungstabelle gültig ab 01.04.2026).

Konkret heißt das: Ein Brandmeister (A7) verdient je nach Erfahrungsstufe zwischen den ausgewiesenen Werten, ein Hauptbrandmeister (A9) liegt bereits spürbar darüber. Der Aufstieg von A7 über A8 bis A9 ist die typische Karrierelinie im mittleren Dienst und macht sich beim Grundgehalt deutlich bemerkbar.

Die großen BFs in NRW

NRW hat über 30 Berufsfeuerwehren, darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg und Bochum. Die Besoldung ist überall gleich (LBesG NW), aber Schichtzulagen und Stellenpläne unterscheiden sich je nach Kommune.

Anders als bei Bundesbeamten, deren Bezüge das Bundesbesoldungsgesetz regelt, fällt die Feuerwehr in die Zuständigkeit der Länder. Deshalb kann dieselbe Besoldungsgruppe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen – innerhalb von NRW gilt für die kommunalen Berufsfeuerwehren jedoch einheitlich das LBesG NW. Unterschiede zwischen Köln, Essen oder Bochum entstehen daher nicht beim Grundgehalt, sondern bei örtlichen Zulagen, Schichtmodellen und Stellenplänen. Mehr Hintergründe zu Beruf, Bewerbung und Ausbildung sammeln wir fortlaufend im Magazin.

NRW-Stellenzulage: NRW zahlt in manchen Kommunen zusätzliche kommunale Zulagen. Diese sind nicht im LBesG geregelt und variieren je nach Stadthaushalt.

Krankenversicherung in NRW: Beihilfe statt Heilfürsorge

Anders als oft angenommen erhalten Feuerwehrbeamtinnen und -beamte in NRW keine freie Heilfürsorge. Das Landesbeamtengesetz sieht sie nur für Polizeivollzugsbeamte vor (§ 112 Abs. 2 LBG NRW); für den feuerwehrtechnischen Dienst verweist § 116 Abs. 2 LBG NRW nicht auf diese Vorschrift. Es gilt deshalb – wie in Bayern – die Beihilfe nach § 75 LBG NRW: Der Dienstherr erstattet einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten (Beihilfesatz in der Regel 50 %, mit zwei oder mehr Kindern 70 %), den Rest deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung ab. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, was das für den Vergleich mit Bayern bedeutet.

AspektNRW (Beihilfe)Bayern (Beihilfe)
KrankenversorgungBeihilfe (§ 75 LBG NRW) + RestkostenversicherungBeihilfe (Art. 96 BayBG) + Restkostenversicherung
Beihilfesatz aktiv (ohne / mit zwei oder mehr Kindern)50 % / 70 %50 % / 70 %
Beitrag Restkostenversicherungindividuell (Alter, Gesundheit, Tarif)individuell (Alter, Gesundheit, Tarif)
Grundgehalt A7 Stufe 53.404 € brutto3.338 € brutto

Beim Krankenversicherungsmodell gibt es zwischen NRW und Bayern also keinen Unterschied; der Vergleich entscheidet sich über Grundgehalt, Zulagen und Lebenshaltungskosten. Wichtig für die Planung: Der Beitrag zur Restkostenversicherung steigt typischerweise mit dem Eintrittsalter – ein früher Abschluss ist deshalb günstiger als ein später.

Zulagen in NRW: Was kommt oben drauf?

Das Grundgehalt ist nicht das Einzige, was aufs Konto geht. NRW-Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erhalten zusätzlich mehrere Zulagen, die den effektiven Verdienst spürbar erhöhen:

ZulageBetrag/MonatVoraussetzung
Feuerwehrzulage (§ 50 LBesG NRW)66,08 € / 132,16 €nach 1 bzw. 2 Jahren Einsatzdienst der Feuerwehr
Wechselschichtzulage102,26 € (neben Feuerwehrzulage hälftig: 51,13 €)24/7-Wechselschichtdienst
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (EZulV NRW)StundenzulageNacht-, Sonn- und Feiertagsdienst

Beispiel (Näherungswert): Ein Brandmeister in A7, Stufe 5, kommt laut Tabelle auf 3.404 € Grundgehalt. Kommt nach zwei Jahren im Einsatzdienst die volle Feuerwehrzulage von 132,16 € hinzu, ergeben sich rund 3.536 € brutto im Monat – noch ohne Wechselschicht- und Nachtzulagen. Der Betrag ist ausdrücklich ein Näherungswert; die tatsächliche Auszahlung hängt von Steuerklasse, Familienstand und den konkret geleisteten Schichtstunden ab.

Gerade die Zulagen für Wechselschicht- und Nachtdienst machen im Einsatzdienst einen erheblichen Teil des Monatseinkommens aus – wie hoch genau, richtet sich nach dem individuellen Dienstplan.

Häufige Fragen zum NRW-Feuerwehrgehalt

Habe ich in NRW Heilfürsorge oder Beihilfe?

Beihilfe. In Nordrhein-Westfalen erhalten Feuerwehrbeamtinnen und -beamte – auch im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren – Beihilfe nach § 75 LBG NRW in Verbindung mit der Beihilfenverordnung NRW. Der Dienstherr erstattet damit einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten (Beihilfesatz in der Regel 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %); den Rest deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung ab. Eine freie Heilfürsorge sieht das Landesbeamtengesetz nur für Polizeivollzugsbeamte vor (§ 112 Abs. 2 LBG NRW); § 116 Abs. 2 LBG NRW verweist für den feuerwehrtechnischen Dienst nicht auf diese Vorschrift. Der Beitrag zur Restkostenversicherung hängt von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab und sollte von Anfang an eingeplant werden.

Gibt es kommunale Unterschiede beim Gehalt in NRW?

Nein, beim Grundgehalt nicht. Es gilt landeseinheitlich das LBesG NW – keine Stadt zahlt ein höheres Grundgehalt als eine andere. Unterschiede entstehen bei örtlichen Zulagen, Schichtmodellen und einzelnen kommunalen Sonderregelungen, nicht bei der Grundbesoldung selbst.

Wie entwickelt sich das Gehalt über die Karriere?

Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt automatisch mit den Erfahrungsstufen; hinzu kommen Beförderungen vom Brandmeister (A7) über den Oberbrandmeister (A8) bis zum Hauptbrandmeister (A9). Von der Eingangsstufe in A7 mit rund 3.216 € bis zur Endstufe in A9 mit rund 4.295 € wächst das Grundgehalt über die Laufbahn deutlich – zuzüglich der allgemeinen Besoldungserhöhungen.

Nach welchem Gesetz richtet sich das Feuerwehr-Gehalt in NRW?

Maßgeblich ist das Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NW). Weil die Besoldung Ländersache ist, gelten für NRW-Feuerwehrbeamte andere Tabellen als für Bundes- oder etwa bayerische Beamte. Die hier gezeigten Beträge geben den Stand 2026 auf Basis der ab dem 01.04.2026 gültigen NRW-Tabelle wieder.

Welche Zulagen bekommen Feuerwehrbeamte in NRW?

Neben dem Grundgehalt gibt es die Feuerwehrzulage nach § 50 LBesG NRW mit 66,08 € beziehungsweise 132,16 € nach ein bzw. zwei Jahren Einsatzdienst sowie Zulagen für Wechselschicht- und für Dienst zu ungünstigen Zeiten wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst. Wie viel zusammenkommt, richtet sich nach dem konkreten Schichtmodell.

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