Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Beamtenversorgung: Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten direkt — unabhängig von deiner Krankenversicherung.
Was ist Beihilfe?
Beihilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung für Beamte. Sie ist kein Teil des Gehalts, sondern eine gesonderte Unterstützung bei Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten. Grundlage ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 78 BBG (Bund) bzw. den jeweiligen Landesbeamtengesetzen.
Beihilfesätze nach Bundesland
| Personengruppe | Bundesweit üblich | Abweichungen möglich |
|---|---|---|
| Beamter selbst | 50 % | Bayern: 50 %, BW: 50 % |
| Mit 2+ Kindern | 70 % | Einige Länder: ab 1 Kind 70 % |
| Ehegatte/eingetr. Partner | 70 % | NRW: 70 %, BY: 70 % |
| Kinder | 80 % | Einheitlich 80 % |
| Im Ruhestand | 70 % | Bundesweit einheitlich |
Was wird erstattet?
Beihilfefähige Aufwendungen umfassen u.a.:
- Arzt- und Zahnarztkosten (ambulant und stationär)
- Krankenhauskosten (Regelleistungen)
- Medikamente und Hilfsmittel
- Psychotherapie (nach Genehmigung)
- Pflegeleistungen (bei anerkannter Pflegestufe)
- Behandlungen nach Dienstunfall
Was wird NICHT erstattet?
- Kieferorthopädie über Altersgrenzen hinaus
- Schönheitsoperationen
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (mit Ausnahmen)
- Eigenanteile unter einem bestimmten Schwellenwert
Beihilfeantrag: So läuft es ab
- Belege sammeln (Arztrechnungen, Rezepte)
- Beihilfeantrag ausfüllen (Formular der zuständigen Beihilfestelle)
- Einreichen bei der Beihilfestelle deines Dienstherrn
- Erstattung innerhalb von ca. 4–8 Wochen
Hinweis: Die Beihilfevorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Besonders bei teuren Behandlungen (Zahnersatz, Sehhilfen, Psychotherapie) lohnt es sich, vorher die Beihilfefähigkeit zu prüfen.
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