Beihilfe Feuerwehr: Ansprüche, Erstattungen & Antrag erklärt

Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Beamtenversorgung: Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten direkt — unabhängig von deiner Krankenversicherung.

Was ist Beihilfe?

Beihilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung für Beamte. Sie ist kein Teil des Gehalts, sondern eine gesonderte Unterstützung bei Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten. Grundlage ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 78 BBG (Bund) bzw. den jeweiligen Landesbeamtengesetzen.

Beihilfesätze nach Bundesland

PersonengruppeBundesweit üblichAbweichungen möglich
Beamter selbst50 %Bayern: 50 %, BW: 50 %
Mit 2+ Kindern70 %Einige Länder: ab 1 Kind 70 %
Ehegatte/eingetr. Partner70 %NRW: 70 %, BY: 70 %
Kinder80 %Einheitlich 80 %
Im Ruhestand70 %Bundesweit einheitlich

Was wird erstattet?

Beihilfefähige Aufwendungen umfassen u.a.:

  • Arzt- und Zahnarztkosten (ambulant und stationär)
  • Krankenhauskosten (Regelleistungen)
  • Medikamente und Hilfsmittel
  • Psychotherapie (nach Genehmigung)
  • Pflegeleistungen (bei anerkannter Pflegestufe)
  • Behandlungen nach Dienstunfall

Was wird NICHT erstattet?

  • Kieferorthopädie über Altersgrenzen hinaus
  • Schönheitsoperationen
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (mit Ausnahmen)
  • Eigenanteile unter einem bestimmten Schwellenwert

Beihilfeantrag: So läuft es ab

  1. Belege sammeln (Arztrechnungen, Rezepte)
  2. Beihilfeantrag ausfüllen (Formular der zuständigen Beihilfestelle)
  3. Einreichen bei der Beihilfestelle deines Dienstherrn
  4. Erstattung innerhalb von ca. 4–8 Wochen
Hinweis: Die Beihilfevorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Besonders bei teuren Behandlungen (Zahnersatz, Sehhilfen, Psychotherapie) lohnt es sich, vorher die Beihilfefähigkeit zu prüfen.
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