
Feuerwehr Besoldung Bayern 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich
Was verdient ein Feuerwehrbeamter in Bayern 2026? Alle Besoldungsgruppen A7–A13 mit aktuellen Grundgehältern, Feuerwehrzulage und Sonderzahlung.
Feuerwehrbeamte in Bayern werden nach dem BayBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern anstreben oder bereits im Einsatzdienst stehen — etwa bei den Feuerwehren in München, Nürnberg oder Augsburg — und wissen möchten, was am Monatsende tatsächlich auf dem Konto landet. Wie viel das ist, hängt vor allem von zwei Größen ab: der Besoldungsgruppe, die sich aus Laufbahn und Dienstgrad ergibt, und der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren automatisch steigt. Wir ordnen die aktuellen Grundgehaltstabellen ein, erklären die wichtigsten Zulagen und zeigen an einem Rechenbeispiel, wie sich das Bruttogehalt zusammensetzt.
Wichtig vorab: Die Besoldung ist Ländersache. Bayern regelt sie im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG), dessen Tabellen sich vom Bund und von den übrigen Ländern unterscheiden. Wer Angebote aus mehreren Bundesländern gegeneinander abwägt, findet einen bundesweiten Überblick in unserem Ländervergleich; einen allgemeinen Einstieg ins Thema bietet der Ratgeber Feuerwehr-Gehalt.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Bayern 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe. Ausgewiesen sind A7 bis A10 — die Gruppen, in denen sich der mittlere und der Einstieg in den gehobenen Feuerwehrdienst überwiegend bewegen.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Eingangsstufe (Stufe 2) (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 3.074 | ca. 3.338 | ca. 3.615 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 3.151 | ca. 3.489 | ca. 3.903 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 3.295 | ca. 3.656 | ca. 4.108 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.537 | ca. 4.000 | ca. 4.572 |
Stand der Tabellenwerte: aktuell gültige bayerische Besoldungstabelle (gültig ab 01.02.2025, bis 30.09.2026).
So liest du die Tabelle: Die Besoldungsgruppe (A7 bis A10) steht für das Amt und steigt mit jeder Beförderung. Die Erfahrungsstufe wächst innerhalb einer Gruppe automatisch mit der Dienstzeit — die Eingangsstufe ist der Einstieg, die Höchststufe wird erst nach vielen Dienstjahren erreicht. Allein zwischen Eingangs- und Höchststufe der Gruppe A7 liegen so rund 540 € monatlich, ganz ohne Beförderung. Ein Detail für den Ländervergleich: Bayern nummeriert die A7-Stufen ab „Stufe 2″, andere Länder ab Stufe 1 oder 3 — die reine Stufennummer ist deshalb zwischen den Ländern nicht direkt vergleichbar, wohl aber der jeweilige Eurobetrag. Innerhalb Bayerns gilt das Grundgehalt landesweit einheitlich; regionale Abweichungen zwischen den Städten gibt es hier nicht.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Bayern
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst typisch sind. Sie sind der Grund, warum das tatsächliche Bruttoeinkommen häufig spürbar über dem reinen Tabellenwert liegt:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage (Art. 34 BayBesG) | 93,11 € / 186,27 € | nach 1 bzw. 2 Jahren Einsatzdienst |
| Wechselschichtzulage | 102,26 € (neben Feuerwehrzulage hälftig: 51,13 €) | Vollständiger Wechselschichtdienst |
Anders als das Grundgehalt sind Zulagen an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Die Feuerwehrzulage nach Art. 34 BayBesG wird gestaffelt gezahlt: Nach dem ersten Jahr im Einsatzdienst gilt der niedrigere Satz von 93,11 €, nach zwei Jahren der volle Satz von 186,27 €. Die Wechselschichtzulage honoriert den durchgehenden Schichtdienst rund um die Uhr; wird sie neben der Feuerwehrzulage gewährt, fällt sie hälftig an. Fällt eine Voraussetzung weg, entfällt auch die jeweilige Zulage — deshalb kann das Bruttogehalt selbst bei gleicher Besoldungsgruppe und Stufe von Kollege zu Kollege unterschiedlich ausfallen.
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Bayern kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3.576 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Die jährliche Sonderzahlung beträgt in Bayern ca. 70 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 48.000 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Für einen belastbaren Vergleich zählen am Ende immer alle Bausteine zusammen: Grundgehalt, Zulagen, Familienzuschlag sowie das Krankenversicherungssystem des Dienstherrn. Gerade bei der Krankenversicherung unterscheiden sich die Länder deutlich — dazu weiter unten in den häufigen Fragen mehr.
Einordnung: Spitzenreiter unter den Flächenländern
Bayern liegt bei der Beamtenbesoldung deutschlandweit an der Spitze der Flächenländer.
Beim Einstiegsgehalt A7 (Eingangsstufe) liegt Bayern mit ca. 3.074 € im Spitzenfeld — knapp hinter Baden-Württemberg (ca. 3.133 €) und Nordrhein-Westfalen (ca. 3.111 €); das Schlusslicht bildet Sachsen mit ca. 2.872 €. In den höheren Erfahrungsstufen und Besoldungsgruppen zählt Bayern zu den bestbezahlenden Ländern. Die Spanne zwischen dem höchsten und niedrigsten Land beträgt bundesweit rund 260 € im Monat.
Über eine gesamte Laufbahn summiert sich dieser Abstand zu einem beträchtlichen Betrag — ein Grund, warum sich der genaue Blick auf das Bundesland lohnt. Eine Gegenüberstellung aller Länder findest du in unserem Bundesländer-Vergleich; weitere Ratgeber rund um Beruf und Karriere sammelt unser Magazin.
Beförderung und Aufstiegswege
In Bayern gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. In der Praxis bedeutet das: Wer im mittleren Dienst startet, verbessert sein Einkommen zunächst vor allem über die Erfahrungsstufen, während der Sprung in eine höhere Besoldungsgruppe an eine frei werdende Planstelle gebunden ist. Der Wechsel in den gehobenen oder höheren Dienst setzt in der Regel eine formale Qualifikation voraus und wird entsprechend höher besoldet.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Bayern
Wie viel verdient ein Brandmeister (A7) in Bayern?
Das Grundgehalt eines Brandmeisters (Besoldungsgruppe A7) beginnt laut aktueller Tabelle bei ca. 3.074 € in der Eingangsstufe, liegt in Stufe 5 bei etwa 3.338 € und erreicht in der Höchststufe rund 3.615 € — jeweils brutto und ohne Zulagen (Näherungswerte). Feuerwehr- und Wechselschichtzulage kommen gegebenenfalls hinzu.
Welche Zulagen bekommen Feuerwehrbeamte in Bayern?
Typisch sind die Feuerwehrzulage nach Art. 34 BayBesG (93,11 € nach einem Jahr, 186,27 € nach zwei Jahren Einsatzdienst) sowie die Wechselschichtzulage (102,26 €, neben der Feuerwehrzulage hälftig 51,13 €) im vollständigen Wechselschichtdienst. Die Zulagen werden nur gezahlt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Habe ich in Bayern Heilfürsorge oder Beihilfe?
Bayern gewährt Feuerwehrbeamten Beihilfe, keine freie Heilfürsorge. Deshalb ist eine ergänzende private Krankenversicherung als Restkostenversicherung nötig, die den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil übernimmt. Die genaue Beitragshöhe hängt von Alter, Tarif und Gesundheitszustand ab.
Wann gehen Feuerwehrbeamte in Bayern in Pension?
Für den Einsatzdienst der Feuerwehr gilt in Bayern eine besondere Altersgrenze: Der Ruhestand beginnt in der Regel mit 62 Jahren. Wer eine volle Dienstzeit von rund 40 Jahren erreicht, kann den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 % erreichen.
Wie ist das Höchstalter für Bewerbungen in Bayern?
Die gesetzliche Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung liegt in Bayern grundsätzlich bei 45 Jahren (Art. 23 BayBG). Einzelne Berufsfeuerwehren können in ihren Ausschreibungen engere Grenzen setzen — maßgeblich ist deshalb immer die konkrete Stellenausschreibung. Eine frühzeitige Bewerbung ist ratsam, da die Konkurrenz kurz vor der Altersgrenze erfahrungsgemäß am größten ist.
Lohnt sich ein Wechsel von einem anderen Bundesland nach Bayern?
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Besoldungsunterschied, Krankenversicherungssystem und persönlicher Lebenssituation. Ein Wechsel als Beamter ist über einen Versetzungsantrag möglich, wird aber selten genehmigt — meist ist eine neue Bewerbung nötig. Vor einem Wechsel lohnt sich eine Gesamtrechnung aus Gehalt, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten und Pensionsalter.