Feuerwehr Besoldung Saarland 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich
Besoldung nach Bundesland ·

Feuerwehr Besoldung Saarland 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich

Feuerwehrbeamter im Saarland 2026: Grundgehalt A7–A13 nach SBesG, Feuerwehrzulage und Vergleich mit den Nachbarländern.

6 Min Lesezeit · Aktualisiert: 25. September 2026

Feuerwehrbeamte in Saarland werden nach dem SBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei der Feuerwehr im Saarland anstreben oder bereits im Dienst stehen — von Anwärterinnen und Anwärtern über aktive Einsatzkräfte bis zu Beamten, die aus einem anderen Bundesland wechseln möchten. Im Saarland gibt es mit der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken nur einen großen kommunalen Arbeitgeber; umso wichtiger ist es, die Gehaltsstruktur genau zu kennen. Auf dieser Seite findest du die aktuelle Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen A7 bis A10, die typischen feuerwehrspezifischen Zulagen, ein nachvollziehbares Rechenbeispiel sowie eine Einordnung im bundesweiten Vergleich. Außerdem beantworten wir die häufigsten Fragen zu Krankenversicherung, Sonderzahlung und Pension. Alle Beträge sind Richtwerte — der individuelle Verdienst hängt von Erfahrungsstufe, Familienstand und Dienstmodell ab. Weitere Ratgeber rund um Feuerwehr und Besoldung findest du in unserem Magazin.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis der offiziellen Besoldungstabellen des Saarlandes (Stand: 01.02.2025, gültig 2026). Zuletzt angepasst: +5,5 % zum 01.02.2025.

Besoldungsgruppen Feuerwehr Saarland 2026

Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.

Worauf diese Tabelle beruht
Besoldungsordnung A Saarland, Stand 1. April 2026 — einschließlich der Anhebung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro.

Was sich ändert
Weitere Anpassungen sind für den 1. März 2027 (+2,0 Prozent) und den 1. Januar 2028 (+1,0 Prozent) vorgesehen.

Rechtsstand geprüft am 7. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

BesoldungsgruppeDienstgradEingangsstufe (€)Stufe 5 (€)Höchststufe (€)
A7Brandmeister3.054,963.311,043.671,35
A8Oberbrandmeister3.173,763.435,613.963,68
A9Hauptbrandmeister3.324,033.597,834.176,61
A10Brandoberinspektor3.537,263.910,344.646,78

So liest du die Tabelle: Die Besoldungsgruppe (A7 bis A10) entspricht dem Amt beziehungsweise dem Dienstgrad — vom Brandmeister im Einstieg bis zum Brandoberinspektor im gehobenen Dienst. Die Erfahrungsstufe steigt mit der Dienstzeit: Wer neu einsteigt, beginnt in der niedrigsten Stufe, mit den Jahren klettert das Grundgehalt automatisch nach oben, bis die Höchststufe erreicht ist. Alle Werte sind Monatsbrutto ohne Zulagen und ohne Familienzuschlag. Da die Länder ihre Besoldung eigenständig regeln, weichen die saarländischen Beträge von denen des Bundes und der übrigen Länder ab. Ein direkter Vergleich der Bundesländer lohnt sich daher, bevor man Zahlen aus verschiedenen Quellen gegenüberstellt.

Feuerwehrspezifische Zulagen in Saarland

Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:

ZulageMonatsbetrag (ca.)Voraussetzung
Feuerwehrzulage160,14 €Aktiver Feuerwehrdienst (voller Satz nach 2 Dienstjahren)
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeitenbis 64,80 € (+ Zuschläge)Dienst mit wechselnden Anfangszeiten und mindestens 5 Nachtdienststunden im Monat: 1,44 € je Stunde zwischen 20 und 6 Uhr, höchstens 64,80 €, dazu 0,60 € je Stunde zwischen 0 und 6 Uhr und ggf. 12 € für mehrere Wochenend- oder Feiertagsdienste (§§ 17a, 17b EZulV); Bereitschaftsdienst zählt nicht

Die Feuerwehrzulage ist eine Stellenzulage für den aktiven Einsatzdienst; sie wird nach der vorgesehenen Dienstzeit im vollen Satz gezahlt. Eine feste Wechselschichtzulage zahlt das Saarland seit 2015 nicht mehr; an ihre Stelle trat die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten, die sich nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden richtet. Beide Zulagen erhöhen das monatliche Bruttoeinkommen zusätzlich zum Grundgehalt und machen einen spürbaren Teil des gesamten Feuerwehr-Gehalts aus. Wie hoch die Zulagen im Einzelfall ausfallen, hängt vom tatsächlichen Dienstmodell ab — nicht jede Stelle umfasst Nachtdienste, und der volle Satz der Feuerwehrzulage greift erst mit der geforderten Dienstzeit.

Rechenbeispiel (Näherungswert): Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Saarland kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3.471 € (Grundgehalt 3.311,04 € + Feuerwehrzulage 160,14 €) — zuzüglich der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (bis 64,80 € plus Zuschläge) sowie etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag. Der genaue Betrag hängt von Erfahrungsstufe, Familienstand und Dienstmodell ab und kann im Einzelfall abweichen; das Beispiel dient nur der Orientierung.

Sonderzahlung und Jahreseinkommen

Im Saarland ist die frühere Sonderzahlung seit 01.07.2009 in das Grundgehalt integriert — es gibt kein separates Weihnachtsgeld. Das Jahresbrutto (A7 Höchststufe mit Feuerwehrzulage) liegt bei rund 46.000 € (Näherungswert); die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten kommt je nach Dienstplan hinzu. Weil die Sonderzahlung fest in die monatliche Besoldung eingerechnet ist, verteilt sich das Jahreseinkommen gleichmäßig auf zwölf Monate statt in einem gesonderten Bonus zum Jahresende.

Einordnung: Unteres Mittelfeld

Das Saarland ist das kleinste Flächenbundesland — mit konzentrierter Feuerwehrstruktur und gutem Zusammenhalt.

Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt das Saarland beim Einstiegsgehalt A7 (Stufe 1) mit ca. 3.055 € im Mittelfeld. Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim Grundgehalt meist im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat; für den tatsächlichen Nettovergleich sind zusätzlich Zulagen, Krankenversicherungssystem (Beihilfe oder Heilfürsorge) und Sonderzahlungen entscheidend. Wer ernsthaft über einen Standort nachdenkt, sollte deshalb nie nur auf die Grundgehaltstabelle schauen, sondern die Gesamtausstattung eines Landes betrachten.

Beförderung und Aufstiegswege

In Saarland gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:

  • Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
  • Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
  • Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht

Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. In der Praxis bedeutet das: Neben dem automatischen Aufstieg über die Erfahrungsstufen kommt der eigentliche Gehaltssprung erst mit der Übertragung eines höheren Amtes — und dafür muss eine passende Planstelle frei sein.

Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Saarland

Nach welchem Gesetz werden Feuerwehrbeamte im Saarland besoldet?

Feuerwehrbeamte im Saarland werden nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz (SBesG) besoldet. Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe (A7 bis A13) und der Erfahrungsstufe; hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen wie die Feuerwehrzulage und – bei Nachtdiensten – die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten.

Habe ich im Saarland Heilfürsorge oder Beihilfe?

Im Saarland gilt Beihilfe. Feuerwehrbeamte erhalten keine freie Heilfürsorge und benötigen daher eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (Restkostenversicherung), die den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil absichert.

Gibt es im Saarland ein separates Weihnachtsgeld?

Nein. Die frühere Sonderzahlung ist im Saarland seit dem 01.07.2009 in das Grundgehalt integriert. Ein gesondert ausgezahltes Weihnachtsgeld gibt es nicht.

Wann gehen Feuerwehrbeamte im Saarland in Pension?

Feuerwehrbeamte im Saarland gehen mit 62 Jahren in den Ruhestand. Wer rund 40 Dienstjahre erreicht, kommt auf den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent.

Wie hoch ist das Höchstalter für Bewerbungen im Saarland?

Das Höchstalter liegt im Saarland bei 35 Jahren. Da es mit der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken nur einen großen Arbeitgeber gibt, ist eine frühzeitige Bewerbung ratsam.

Lohnt sich ein Wechsel aus einem anderen Bundesland ins Saarland?

Das hängt vom Besoldungsunterschied, vom Krankenversicherungssystem und von der persönlichen Lebenssituation ab. Ein Bundesland-Wechsel als Beamter ist grundsätzlich möglich, wird per Versetzung aber selten genehmigt; meist ist eine Neubewerbung nötig. Vor dem Wechsel sollte man eine Gesamtrechnung aus Gehalt, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten und Pensionsalter aufstellen.

Weiterführende Artikel:

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zulagen: Rechtsstand September 2026 (Normtexte am 25.09.2026 abgerufen).

Beihilfe statt Heilfürsorge in dem Saarland: Feuerwehrbeamte erhalten hier Beihilfe – den nicht gedeckten Anteil der Krankheitskosten musst du über eine beihilfekonforme Restkostenversicherung absichern, und der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter. Welche Absicherung zu deiner Besoldung passt, klärt eine kostenlose Erstinformation — Erstinformation anfordern →
Nach oben scrollen