Feuerwehr Zulage 2026: Alle Zulagen für Feuerwehrbeamte
Besoldung · 8. Juni 2026

Feuerwehr Zulage 2026: Alle Zulagen für Feuerwehrbeamte

Feuerwehrzulage, Atemschutzzulage, Wechselschichtzulage: Welche Zulagen gibt es bei der Berufsfeuerwehr und wie hoch sind sie?

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr verdienen mehr als ihr reines Grundgehalt: Für die besonderen Belastungen des Dienstes – den 24-Stunden-Schichtbetrieb, Nacht- und Wochenenddienste sowie die körperlich fordernde Brandbekämpfung – gibt es eine Reihe von Zulagen. Zusammen können sie das monatliche Brutto spürbar erhöhen, in vielen Fällen um rund 200–350 €. Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die bei der Berufsfeuerwehr arbeiten oder sich dorthin bewerben, und erklärt verständlich, welche Zulagen es gibt, wer sie bekommt und wie hoch sie ausfallen. Weil die Besoldung Ländersache ist, unterscheiden sich die genauen Beträge zwischen Bund und den Ländern – die wichtigsten Größenordnungen und die zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen findest du in den folgenden Tabellen. Ergänzend erklären wir, wie die Werte zu lesen sind, rechnen ein Beispiel durch und beantworten die häufigsten Fragen.

Überblick: Welche Zulagen gibt es?

Zulagen sind Zahlungen, die zusätzlich zum Grundgehalt gewährt werden und meist an eine bestimmte Tätigkeit oder eine besondere Belastung geknüpft sind. Bei der Berufsfeuerwehr kommen dabei vor allem die pauschale Feuerwehrzulage und die Wechselschichtzulage zusammen, ergänzt um stundenbasierte Zuschläge und einzelne Erschwerniszulagen. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Zulagen mit ihrer typischen Höhe, der Voraussetzung und der Rechtsgrundlage ein.

ZulageBetrag/MonatVoraussetzungGrundlage
Feuerwehrzulageca. 65–190 €Aktiver FeuerwehrdienstVorb. Nr. 10 Anlage I BBesG / LBesG
TaucherzulagestundenweiseTauchertätigkeit§§ 7 ff. EZulV
Wechselschichtzulage102,26 €Vollkontinuierlicher Schichtdienst§ 47 BBesG i. V. m. EZulV / Landesrecht
Schichtzulage~40–56 €Regelmäßige Spät-/Nachtschicht§ 47 BBesG i. V. m. EZulV / Landesrecht
Erschwerniszulage (allg.)variiertBesondere Belastungen§ 47 BBesG
LeistungsprämieeinmaligBesondere Leistung§ 42a BBesG

So liest du die Tabelle: Die Spalte „Betrag/Monat“ zeigt Richtwerte, keine festen Beträge für jeden Dienstherrn. Die Feuerwehrzulage wird als Spanne angegeben, weil jedes Land eigene Sätze festlegt; die Wechselschichtzulage ist dagegen in den meisten Ländern gleich hoch. Zeilen mit „stundenweise“ oder „variiert“ bedeuten, dass die Zahlung von den tatsächlich geleisteten Stunden oder der konkreten Belastung abhängt und sich Monat für Monat unterscheiden kann. Wie sich Zulagen und Grundgehalt insgesamt zusammensetzen, zeigt unser Überblick zum Feuerwehr-Gehalt.

Feuerwehrzulage

Die Feuerwehrzulage ist die bekannteste Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr. Sie wird gezahlt, solange man aktiv im Feuerwehrdienst tätig ist; im Ruhestand entfällt sie. Die genaue Höhe ist in der Vorbemerkung Nr. 10 der Anlage I zum BBesG (Bund) bzw. im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz (z. B. § 50 LBesG NRW) geregelt. Je nach Land und Dienstzeit beträgt sie ca. 65–190 €/Monat — z. B. NRW 132,16 € (A7/A8) bzw. 130,56 € (ab A9) nach 2 Dienstjahren, Bayern 186,27 € nach 2 Dienstjahren; im ersten Dienstjahr etwa der halbe Satz.

Praktisch bedeutet das: Anders als bei den stundenbasierten Zuschlägen musst du für die Feuerwehrzulage nichts nachweisen oder beantragen – sie wird pauschal und automatisch gezahlt, sobald du im aktiven Einsatzdienst stehst. Weil die Beträge von Land zu Land deutlich auseinandergehen, lohnt sich vor einer Bewerbung oder Versetzung ein Blick auf den jeweiligen Dienstherrn. Wie stark die Bezüge insgesamt schwanken, zeigt der Vergleich der Feuerwehr-Gehälter nach Bundesländern.

Atemschutz: eigene Zulage?

Eine eigene monatliche Atemschutzzulage sieht das Besoldungsrecht (Bund wie NRW) nicht vor; das Tragen von Atemschutz ist mit der Besoldung bzw. der Feuerwehrzulage abgegolten. Stundenweise Erschwerniszulagen gibt es u. a. für Tauchertätigkeit (§§ 7 ff. EZulV).

Wechselschichtzulage

Der 24h-Schichtbetrieb bei der Berufsfeuerwehr qualifiziert in der Regel für die höchste Wechselschichtzulage. Bei vollkontinuierlichem Schichtbetrieb (auch an Wochenenden und Feiertagen) beträgt sie 102,26 €/Monat (§ 20 EZulV NRW; in den meisten Ländern identisch; beim Bund seit 2013 ersetzt durch die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten, §§ 17a ff. EZulV).

Die Wechselschichtzulage ist eine Pauschale: Sie wird als fester Monatsbetrag gezahlt und nicht nach einzelnen Stunden abgerechnet. Voraussetzung ist, dass der Dienst tatsächlich rund um die Uhr in wechselnden Schichten geleistet wird – der klassische Wachalltag der Berufsfeuerwehr erfüllt das meist. Fällt diese Voraussetzung weg, etwa bei einer Versetzung in den reinen Innendienst, entfällt auch die Zulage.

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst

Neben den pauschalen Monatszulagen gibt es stundenbasierte Zuschläge, die sich nach dem Dienstplan richten. Sie werden für die tatsächlich in ungünstigen Zeiten geleisteten Stunden gezahlt und kommen zusätzlich zur Wechselschichtzulage hinzu. Die folgende Tabelle fasst die gängigen Sätze zusammen.

ZulageBetrag (Bund/NRW)Voraussetzung
Wechselschichtzulage (vollkontinuierlich)102,26 €/Monat24/7-Schichtdienst
Sonn-/Feiertage (§§ 3–4 EZulV NRW)4,25 €/h (Stand 04/2026)Dienst an Sonn-/Feiertagen, auch 24./31.12. ab 12 Uhr
Nachtstunden1,28 €/h (20–6 Uhr)Nachtdienst
Samstag0,64 €/h (13–20 Uhr)Samstagsdienst
Feuerwehrzulageca. 65–190 €/Monat (NRW 132,16 € / Bayern 186,27 € nach 2 J.)Vollzugsbeamter BF

Hinweis: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen kommen on-top zur Wechselschichtzulage. An einem Dienst mit 6 Nacht- und 10 Sonntagsstunden kommen ca. 50 € Stundenbasiszulagen zusammen — neben der Monatszulage.

Rechenbeispiel: So viel können die Zulagen ausmachen

Beispiel (Näherungswert): Ein Brandmeister in Nordrhein-Westfalen mit mehr als zwei Dienstjahren erhält eine Feuerwehrzulage von 132,16 € und – bei vollkontinuierlichem 24-Stunden-Schichtdienst – zusätzlich die Wechselschichtzulage von 102,26 €. Allein diese beiden pauschalen Zulagen summieren sich auf rund 234 € pro Monat, die on-top zum Grundgehalt gezahlt werden. Hinzu kommen je nach Dienstplan noch stundenbasierte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste. Der genaue Betrag hängt vom Land, der Besoldungsgruppe und den tatsächlich geleisteten Stunden ab; die genannten Werte sind gerundete Näherungswerte.

Wie versteuern sich Zulagen?

Sind Zulagen steuerpflichtig? Ja – grundsätzlich unterliegen Zulagen der Lohnsteuer. Ausnahmen gelten für bestimmte Nacht- und Sonntagszuschläge nach § 3b EStG.

Bei der Steuer lohnt sich eine wichtige Unterscheidung:

  • Wechselschichtzulage: Vollständig steuerpflichtig — wie reguläres Gehalt
  • Nachtarbeitszulage: Teils steuerfrei (§ 3b EStG) bis zu bestimmten Betragsgrenzen
  • Sonn- und Feiertagszulage: Steuerfrei bis zu den gesetzlichen Grenzen (§ 3b EStG)
  • Feuerwehrzulage: Steuerpflichtig

Häufige Fragen zu Feuerwehrzulagen

Wie hoch ist die Feuerwehrzulage?

Die Feuerwehrzulage liegt je nach Land und Dienstzeit bei etwa 65 bis 190 € im Monat. In Nordrhein-Westfalen sind es nach zwei Dienstjahren rund 132,16 € (A7/A8) bzw. 130,56 € (ab A9), in Bayern 186,27 €. Im ersten Dienstjahr wird in der Regel etwa der halbe Satz gezahlt.

Bekommt man Zulagen auch während der Ausbildung?

Während des Vorbereitungsdienstes als Beamtenanwärter erhält man Anwärterbezüge von etwa 1.470 bis 1.560 € (mittlerer Dienst, z. B. NRW 1.559,78 €, Bayern 1.509,93 €). Die eigentlichen Zulagen wie die Feuerwehrzulage werden in der Regel erst nach der Verbeamtung, also mit dem Einsatzdienst als Brandmeister, gezahlt.

Sind Feuerwehrzulagen steuerpflichtig?

Grundsätzlich ja: Die Feuerwehrzulage und die Wechselschichtzulage unterliegen wie das reguläre Gehalt der Lohnsteuer. Steuerfrei sind dagegen bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen der Grenzen des § 3b EStG.

Verliere ich Zulagen im Urlaub?

Die pauschale Wechselschichtzulage wird im Urlaub nach Durchschnitt weitergezahlt. Stundenbasierte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst fallen dagegen nur an, wenn tatsächlich Dienst geleistet wird – im Urlaub gibt es keine Dienststunden und damit auch keine stundenbezogenen Zuschläge.

Fallen Zulagen weg, wenn man krank ist?

Das Grundgehalt wird auch bei Krankheit weitergezahlt. Zulagen, die an die tatsächliche Tätigkeit gebunden sind – etwa stundenbasierte Erschwerniszulagen –, können bei längerer Erkrankung jedoch entfallen.

Kann der Dienstherr Zulagen einseitig streichen?

Eine gesetzlich geregelte Zulage (§ 47 BBesG in Verbindung mit der EZulV bzw. dem Landesrecht) kann nicht gestrichen werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Entfällt jedoch die Grundlage – etwa durch Versetzung in den Innendienst ohne Schichtdienst –, entfällt rechtmäßig auch die entsprechende Zulage.

Quellen & Rechtsgrundlagen

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