
Feuerwehr Besoldung Mecklenburg-Vorpommern 2026: Tabellen & Zulagen
Was verdient ein Feuerwehrbeamter in Mecklenburg-Vorpommern 2026? Grundgehalt A7–A13, Zulagen und Ländervergleich.
Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte in Mecklenburg-Vorpommern werden nach dem Landesbesoldungsgesetz M-V (LBesG M-V) bezahlt. Wie viel am Monatsende auf dem Konto landet, hängt vor allem von der Besoldungsgruppe (A7 bis A13), der erreichten Erfahrungsstufe und den feuerwehrspezifischen Zulagen ab. Weil die Besoldung Ländersache ist, weichen die Beträge zum Teil deutlich von anderen Bundesländern und vom Bund ab.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer Berufsfeuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern anstreben – etwa bei der Berufsfeuerwehr Rostock oder Schwerin – oder ihre Bezüge als aktiver Beamter einordnen möchten. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Grundgehaltstabellen, einen Überblick über die wichtigsten Zulagen, ein nachvollziehbares Rechenbeispiel sowie Antworten auf die häufigsten Fragen. Wer die Werte mit anderen Laufbahnen vergleichen möchte, findet im allgemeinen Überblick zum Feuerwehr-Gehalt ergänzende Informationen; weitere Ratgeber rund um Beruf und Besoldung bündelt unser Magazin. So lässt sich schnell einschätzen, wie sich das Einkommen über die Dienstjahre hinweg entwickelt.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Mecklenburg-Vorpommern 2026
Das Grundgehalt bildet das Fundament der Besoldung. Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt es automatisch mit den Erfahrungsstufen: Je länger die anrechenbare Dienstzeit, desto höher die Stufe und damit das Gehalt. Die folgende Tabelle zeigt für die im Einsatzdienst besonders relevanten Gruppen A7 bis A10 jeweils den Einstieg, eine mittlere Stufe und die Höchststufe (brutto, ohne Zulagen). So lesen Sie die Tabelle: Suchen Sie zuerst Ihre Besoldungsgruppe in der linken Spalte und wählen Sie anschließend die Stufe, die Ihrer Dienstzeit am nächsten kommt.
Worauf diese Tabelle beruht
Besoldungsordnung A Mecklenburg-Vorpommern, Stand 1. April 2026 — einschließlich der Anhebung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro.
Was sich ändert
Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz ist verkündet (Gesetz vom 8. Juli 2026, GVOBl. M-V 2026 Nr. 21); die Anhebung zum 1. April 2026 gilt. Ebenfalls schon verkündet: +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Rechtsstand geprüft am 25. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Eingangsstufe (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 2.993,21 | 3.234,06 | 3.589,79 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.146,15 | 3.357,01 | 3.876,14 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.315,82 | 3.535,36 | 4.105,06 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.530,01 | 3.842,20 | 4.568,33 |
Wichtig zu wissen: Jedes Bundesland und der Bund führen eigene Besoldungstabellen, weshalb sich die Beträge für dieselbe Besoldungsgruppe von Land zu Land unterscheiden. Mecklenburg-Vorpommern ordnet sich beim Grundgehalt im unteren Bereich ein; die Differenzen bewegen sich meist im Bereich einiger Hundert Euro pro Monat. Ein aussagekräftiger Vergleich sollte daher nie allein das Grundgehalt betrachten, sondern auch Zulagen, das Krankenversicherungssystem und die Jahressonderzahlung einbeziehen. Einen Seitenblick auf die übrigen Länder erlaubt der Besoldungsvergleich der Bundesländer.
Berufsfeuerwehr MV: Heilfürsorge nur bis zur Pension
Für Beamte der Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Heilfürsorge der Polizei entsprechend: Du hast Anspruch darauf, solange du Dienst- oder Anwärterbezüge erhältst. Im Ruhestand bist du beihilfeberechtigt, die Beihilfe erstattet dann 70 % – den Rest sicherst du privat ab. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation zum Übergang in den Ruhestand.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Grundgehalt allein bildet das Einkommen nur unvollständig ab. Im Einsatzdienst kommen mehrere Zulagen hinzu, die das monatliche Brutto spürbar erhöhen. Die beiden wichtigsten sind die Feuerwehrzulage und die Wechselschichtzulage – beide sind typisch für den 24-Stunden-Betrieb einer Berufsfeuerwehr.
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 159,37 € (nach einem Dienstjahr 80,17 €) | Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes (§ 49 LBesG M-V); voller Betrag nach zwei Dienstjahren |
| Wechselschichtzulage | 154,20 € | Ständiger Wechselschichtdienst mit durchschnittlich mindestens 40 Nachtdienststunden je fünf Wochen (§ 20 EZulV M-V); Bereitschaftsdienst zählt nicht |
Die Feuerwehrzulage erhalten Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, auch Anwärterinnen und Anwärter; nach einem Dienstjahr beträgt sie 80,17 €, nach zwei Dienstjahren 159,37 €. Die Wechselschichtzulage setzt einen ständigen Wechselschichtdienst mit Nachtschichten voraus. Weil Bereitschaftsdienst dabei nicht als Arbeitszeit zählt, hängt der Anspruch im 24-Stunden-Dienst vom konkreten Dienstplan ab. Beide Zulagen zahlt der Dienstherr zusätzlich zum Grundgehalt; die genaue Höhe im Einzelfall bestätigt die zuständige Besoldungsstelle. Wer nicht im vollen Wechselschichtdienst eingesetzt ist, erhält die Schichtzulage entsprechend nur anteilig oder gar nicht.
Rechenbeispiel: So setzt sich das Monatsbrutto zusammen
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Neben den zwölf Monatsgehältern gibt es eine jährliche Sonderzahlung nach dem Landessonderzahlungsgesetz: 40 % der Dezemberbezüge in A 4 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12, darüber 30 %, dazu 300 € je Kind. Zu den Dezemberbezügen zählen unter anderem Grundgehalt, Familienzuschlag und Stellenzulagen wie die Feuerwehrzulage. Für eine ledige Brandmeisterin in der Höchststufe von A7 (3.589,79 €) mit Feuerwehrzulage ergibt sich so ein Jahresbrutto von rund 46.500 € (Sonderzahlung rund 1.500 €); mit Wechselschichtzulage sind es rund 48.300 €. Das tatsächliche Netto fällt spürbar günstiger aus als bei vergleichbaren Angestellten, weil Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und in Mecklenburg-Vorpommern auch nicht zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.
Einordnung: Unteres Ende bundesweit
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Mecklenburg-Vorpommern beim Einstiegsgehalt A7 (Stufe 1) mit ca. 2.993 € im unteren Bereich; beim reinen Einstiegsgehalt liegt unter anderem Sachsen noch etwas darunter. Das Land bietet dafür in vielen Regionen vergleichsweise günstige Lebenshaltungskosten außerhalb der größeren Städte.
Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim Grundgehalt meist im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat. Für den tatsächlichen Nettovergleich sind zusätzlich die Zulagen, das Krankenversicherungssystem (Beihilfe oder Heilfürsorge) und die Sonderzahlungen entscheidend – Faktoren, die ein reiner Blick auf die Grundgehaltstabelle nicht abbildet.
Dienstunfähig vor der Wartezeit: Entlassung statt Pension
Im Beamtenverhältnis auf Widerruf wirst du bei dauernder Dienstunfähigkeit entlassen. Im Beamtenverhältnis auf Probe kommst du nur in den Ruhestand, wenn die Dienstunfähigkeit auf den Dienst zurückgeht – oder, bei anderer Ursache, wenn du die versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt hast und dein Dienstherr sich dafür entscheidet. Sonst folgt die Entlassung; statt einer Pension gibt es dann in der Regel nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation zur Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
Beförderung und Aufstiegswege
In Mecklenburg-Vorpommern gilt – wie bundesweit – das Laufbahnprinzip. Der Aufstieg erfolgt sowohl über die Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe als auch über Beförderungen in eine höhere Gruppe:
- Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (mittlerer Dienst): Einstieg als Brandmeisterin oder Brandmeister in A7 nach 18 Monaten Vorbereitungsdienst, Aufstieg bis A9 über Beförderungen
- Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (gehobener Dienst): Einstieg in A10 mit Bachelorabschluss nach 24 Monaten Vorbereitungsdienst
- Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (höherer Dienst): Einstieg in A13 mit Master oder gleichwertigem Abschluss nach 24 Monaten Vorbereitungsdienst
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. Weil Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenland mit wenigen Berufsfeuerwehr-Standorten ist, sind Beförderungsstellen begrenzt – Geduld und Mobilität zahlen sich bei der Karriereplanung häufig aus.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Berufsfeuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Einstieg im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgt in Besoldungsgruppe A7. Das Grundgehalt beginnt dort in der ersten Stufe bei 2.993,21 € brutto im Monat (Tabelle ab 01.04.2026) und steigt mit jeder Erfahrungsstufe an. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen wie die Feuerwehr- und die Wechselschichtzulage.
Haben Feuerwehrbeamte in Mecklenburg-Vorpommern Heilfürsorge oder Beihilfe?
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehren erhalten in Mecklenburg-Vorpommern freie Heilfürsorge (§ 114 in Verbindung mit § 112 LBG M-V, Feuerwehrbeamten-Heilfürsorgeverordnung M-V). Der Dienstherr trägt damit die Krankheitskosten während der aktiven Dienstzeit. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge und es gilt die Beihilfe.
Wie viel verdient ein Hauptbrandmeister (A9) in Mecklenburg-Vorpommern?
In Besoldungsgruppe A9 reicht das Grundgehalt von 3.315,82 € in der niedrigsten ausgewiesenen Stufe (Stufe 2) bis 4.105,06 € in der Höchststufe (Stufe 11). Der tatsächliche Betrag hängt von der erreichten Erfahrungsstufe ab; Zulagen kommen zusätzlich hinzu.
Wann wurden die Besoldungstabellen in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt angepasst?
Zuletzt zum 1. April 2026: Die Bezüge stiegen um 2,8 Prozent, mindestens um 100 Euro. Grundlage ist das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 M-V (Gesetz vom 8. Juli 2026, GVOBl. M-V 2026 Nr. 21). Es legt bereits zwei weitere Schritte fest: +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt die Werte ab 1. April 2026.
Wie schneidet Mecklenburg-Vorpommern im Bundesländer-Vergleich ab?
Beim Einstiegsgehalt liegt Mecklenburg-Vorpommern im unteren Bereich der Bundesländer; lediglich einzelne Länder wie Sachsen liegen beim A7-Einstieg noch etwas darunter. Für einen belastbaren Nettovergleich sind neben dem Grundgehalt die Zulagen, das Krankenversicherungssystem und die Sonderzahlungen entscheidend.
Welche Zulagen gibt es für Feuerwehrbeamte in Mecklenburg-Vorpommern?
Die wichtigsten sind die Feuerwehrzulage mit 159,37 € monatlich (nach einem Dienstjahr 80,17 €, § 49 LBesG M-V) und die Wechselschichtzulage mit 154,20 € monatlich (§ 20 EZulV M-V, Beträge ab 1. April 2026). Die Feuerwehrzulage erhalten alle Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Wechselschichtzulage setzt ständigen Wechselschichtdienst mit Nachtschichten voraus; Bereitschaftsdienst zählt dabei nicht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 M-V, GVOBl. M-V 2026 Nr. 21 vom 21. Juli 2026 (mit Besoldungstabellen)
- Landesbesoldungsgesetz M-V (LBesG M-V) – u. a. § 27 Einstiegsämter, § 49 Feuerwehrzulage, Anlagen
- Erschwerniszulagenverordnung M-V (EZulV M-V) – § 20 Wechselschicht- und Schichtzulage
- Landessonderzahlungsgesetz M-V (SZG M-V)
- Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V) – § 112, § 114 Heilfürsorge und besondere Altersgrenze
- Feuerwehrbeamten-Heilfürsorgeverordnung M-V (FwHeilFürsVO M-V)
- Feuerwehrlaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (FwLAPVO M-V) – Vorbereitungsdienste und Aufstieg
Rechtsstand: September 2026 (Normtexte am 25.09.2026 abgerufen). Beträge ab 1. April 2026; die Anhebungen zum 1. März 2027 und 1. Januar 2028 sind bereits verkündet.