Feuerwehrbeamte in Niedersachsen werden nach dem NBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Niedersachsen 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 2.791 | ca. 3.068 | ca. 3.349 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 2.901 | ca. 3.190 | ca. 3.484 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 3.063 | ca. 3.375 | ca. 3.691 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.319 | ca. 3.654 | ca. 3.995 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Niedersachsen
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 140 € | Aktiver Feuerwehrdienst |
| Wechselschichtzulage | ca. 237 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 96 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Niedersachsen kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,445 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: ca. 50 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 45 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Einordnung: Mittelfeld
Niedersachsen liegt im Mittelfeld und hat großen Bedarf an Nachwuchskräften — gute Einstellungschancen.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Niedersachsen beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.791 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.
Beförderung und Aufstiegswege
In Niedersachsen gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.