Feuerwehrbeamte in Rheinland-Pfalz werden nach dem LBesG RLP besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Rheinland-Pfalz 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 2.746 | ca. 3.019 | ca. 3.296 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 2.855 | ca. 3.139 | ca. 3.429 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 3.012 | ca. 3.318 | ca. 3.627 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.262 | ca. 3.591 | ca. 3.926 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Rheinland-Pfalz
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 138 € | Aktiver Feuerwehrdienst |
| Wechselschichtzulage | ca. 234 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 95 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Rheinland-Pfalz kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,391 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: ca. 45 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 44 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Einordnung: Unteres Mittelfeld
Rheinland-Pfalz investiert stark in den Brand- und Katastrophenschutz und hat eine der größten Feuerwehrdichten je Einwohner.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Rheinland-Pfalz beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.746 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.
Beförderung und Aufstiegswege
In Rheinland-Pfalz gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.