
Feuerwehr Besoldung Sachsen 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich
Was verdient ein Feuerwehrbeamter in Sachsen 2026? Grundgehalt A7–A13 nach SächsBesG, Feuerwehrzulage und Ländervergleich Ost.
Feuerwehrbeamte in Sachsen werden nach dem SächsBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer sächsischen Berufsfeuerwehr anstreben oder bereits im Einsatzdienst stehen und ihr Einkommen realistisch einordnen möchten – von Bewerberinnen und Bewerbern über Anwärter bis zu erfahrenen Beamten vor der nächsten Beförderung. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie sich die Besoldung in Sachsen zusammensetzt: vom Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe über die feuerwehrspezifischen Zulagen bis hin zu Sonderzahlung, Krankenversicherung und Pension. Alle Beträge in diesem Beitrag beruhen auf den amtlichen Besoldungstabellen des Freistaats Sachsen. Wie die Werte im bundesweiten Vergleich einzuordnen sind, erfährst du in unserem Ländervergleich der Feuerwehr-Besoldung; einen allgemeinen Überblick über Aufbau und Bestandteile liefert der Ratgeber Feuerwehr-Gehalt.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Sachsen 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe. Sie bildet den Kern der Besoldung ab: den festen Monatsbetrag, den ein Beamter allein aufgrund seiner Amtsstellung und Dienstzeit erhält.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 2.872,25 | 3.230,59 | 3.670,96 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.039,06 | 3.492,40 | 3.989,97 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.310,41 | 3.787,42 | 4.330,17 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.544,06 | 4.163,97 | 4.846,73 |
So liest du die Tabelle: Die erste Spalte nennt die Besoldungsgruppe (A7 bis A10), die zweite den zugehörigen Dienstgrad. Die drei Gehaltsspalten stehen für den Verlauf innerhalb einer Gruppe – vom Berufseinstieg (Stufe 1) über eine mittlere Erfahrungsstufe (Stufe 5) bis zur Höchststufe, die man erst nach vielen Dienstjahren erreicht. Der Aufstieg von Stufe zu Stufe erfolgt automatisch mit wachsender Berufserfahrung und ist nicht an eine Beförderung geknüpft. Ein Wechsel in eine höhere Besoldungsgruppe – etwa von A7 auf A8 – setzt dagegen eine Beförderung voraus. Zwischen Einstieg und Höchststufe einer Gruppe liegen in Sachsen mehrere Hundert Euro monatlich, sodass sich Betriebszugehörigkeit spürbar auszahlt. Weil jedes Bundesland seine Beamten inzwischen eigenständig besoldet, unterscheiden sich die Beträge von Land zu Land und vom Bund – ein direkter Vergleich lohnt sich deshalb immer.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Sachsen
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 150,00 € | Aktiver Feuerwehrdienst (voller Satz nach 2 Dienstjahren) |
| Wechselschichtzulage | ca. 102 € | Vollständiger Wechselschichtdienst (Erschwerniszulagen nach SächsEMAVO) |
Diese Zulagen sind der Grund, warum das tatsächliche Monatsbrutto deutlich über dem reinen Grundgehalt liegt. Die Feuerwehrzulage erhalten aktive Beamte im Einsatzdienst; ihren vollen Satz erreicht sie nach zwei Dienstjahren. Die Wechselschichtzulage nach der Sächsischen Erschwerniszulagenverordnung (SächsEMAVO) fällt nur an, wenn tatsächlich im vollständigen Wechselschichtdienst gearbeitet wird – also im rotierenden Schichtmodell mit Nacht- und Wochenenddiensten. Wer überwiegend im Tagdienst eingesetzt ist, erhält sie nicht in voller Höhe. Beide Zulagen sind grundsätzlich steuerpflichtig und wirken sich daher nicht eins zu eins auf das Nettoeinkommen aus.
Rechenbeispiel: Monatsbrutto eines Brandmeisters
Das folgende Beispiel zeigt als Näherungswert, wie sich Grundgehalt und Zulagen zu einem Monatsbrutto addieren. Es dient nur der Orientierung – der individuelle Betrag hängt von Erfahrungsstufe, Familienstand und dem konkreten Schichtmodell ab.
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Sachsen kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3.483 € (Grundgehalt 3.230,59 € + Feuerwehrzulage 150,00 € + Wechselschichtzulage 102,26 €) — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Sachsen zahlt keine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) — das Sonderzahlungsgesetz wurde 2011 aufgehoben. Das Jahresbrutto (A7 Höchststufe, inkl. Feuerwehr- und Wechselschichtzulage) liegt bei rund 47.000 €. Für den Jahresverdienst rechnet man in Sachsen also im Wesentlichen mit zwölf Monatsbezügen plus den laufenden Zulagen – ein Aufschlag durch Weihnachts- oder Urlaubsgeld entfällt. Das wirkt sich vor allem im direkten Vergleich mit Ländern aus, die eine Sonderzahlung leisten.
Einordnung: Stärkstes Ostbundesland
Sachsen holt bei der Besoldungsangleichung stark auf und ist wirtschaftlich stärkstes Ostbundesland.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen beim Einstiegsgehalt A7 (Stufe 1) mit ca. 2.872 € im unteren Bereich, bei den Endstufen dagegen im oberen Bereich. Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim Grundgehalt meist im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat; für den tatsächlichen Nettovergleich sind zusätzlich Zulagen, Krankenversicherungssystem (Beihilfe oder Heilfürsorge) und Sonderzahlungen entscheidend. Ein niedrigeres Einstiegsgehalt kann daher durch günstige Lebenshaltungskosten, ein starkes Versorgungssystem oder die Krankenabsicherung ausgeglichen werden.
Beförderung und Aufstiegswege
In Sachsen gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. Über die Erfahrungsstufen steigt das Gehalt zusätzlich – auch ohne Beförderung – im Laufe der Dienstjahre an, sodass sich Einkommen und Aufstieg über die gesamte Laufbahn hinweg entwickeln.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Sachsen
Bekomme ich als Feuerwehrbeamter in Sachsen Heilfürsorge oder Beihilfe?
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Einsatzdienst erhalten in Sachsen freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Grundlage sind die §§ 144, 135 SächsBG in Verbindung mit der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung; für die kommunalen Berufsfeuerwehren (etwa Dresden, Leipzig oder Chemnitz) wickelt der Kommunale Versorgungsverband Sachsen die Leistungen ab. Die Heilfürsorge wird ohne Anrechnung auf die Besoldung gewährt. Eine private Pflegepflichtversicherung ist zusätzlich erforderlich. Mit dem Dienstzeitende endet die Heilfürsorge; im Ruhestand gilt dann Beihilfe.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Berufsfeuerwehr in Sachsen?
Der Einstieg erfolgt in der Regel in Besoldungsgruppe A7. Das Grundgehalt beginnt dort in der ersten Erfahrungsstufe bei 2.872,25 € brutto im Monat und steigt mit den Dienstjahren an. Hinzu kommen die Feuerwehrzulage und – im Wechselschichtdienst – die Wechselschichtzulage, die das tatsächliche Monatsbrutto anheben.
Welche Zulagen erhalten Feuerwehrbeamte in Sachsen?
Neben dem Grundgehalt gibt es vor allem die Feuerwehrzulage von 150,00 € monatlich (voller Satz nach zwei Dienstjahren) sowie eine Wechselschichtzulage von rund 102 € für den vollständigen Wechselschichtdienst. Je nach Familiensituation kommen zusätzlich Familienzuschlag und Kinderzulage hinzu.
Zahlt Sachsen Feuerwehrbeamten ein Weihnachtsgeld?
Nein. Sachsen zahlt keine gesonderte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) mehr – das entsprechende Sonderzahlungsgesetz wurde 2011 aufgehoben. Das Jahresbrutto ergibt sich damit im Wesentlichen aus zwölf Monatsbezügen zuzüglich der laufenden Zulagen.
Wann können Feuerwehrbeamte in Sachsen in Pension gehen?
Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erreichen die besondere Altersgrenze mit 60 Jahren, sofern sie mindestens 25 Jahre im Einsatzdienst tätig waren (§ 144 SächsBG). Andernfalls gilt die allgemeine Altersgrenze. Wer mit 20 Jahren einsteigt und 40 Dienstjahre erreicht, kommt auf den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %.
Wie unterscheidet sich die Besoldung in Sachsen vom Bund?
Beim Einstieg liegt Sachsen unter dem Bund: In A7, Stufe 1, zahlt Sachsen 2.872,25 €, der Bund dagegen 3.052,89 €. In den Endstufen zahlt Sachsen inzwischen überdurchschnittlich. Für den tatsächlichen Nettovergleich sind zusätzlich Zulagen, das Krankenversicherungssystem (in Sachsen Heilfürsorge) und Sonderzahlungen entscheidend.
Weitere Ratgeber rund um Beruf, Besoldung und Bewerbung bei der Feuerwehr findest du in unserem Feuerwehr-Magazin.