Feuerwehrbeamte in Sachsen werden nach dem SächsBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Sachsen 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 2.704 | ca. 2.972 | ca. 3.244 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 2.811 | ca. 3.092 | ca. 3.378 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 2.966 | ca. 3.263 | ca. 3.563 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.212 | ca. 3.537 | ca. 3.866 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Sachsen
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 130 € | Aktiver Feuerwehrdienst |
| Wechselschichtzulage | ca. 228 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 91 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Sachsen kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,330 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: ca. 40 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 43 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Einordnung: Stärkstes Ostbundesland
Sachsen holt bei der Besoldungsangleichung stark auf und ist wirtschaftlich stärkstes Ostbundesland.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.704 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.
Beförderung und Aufstiegswege
In Sachsen gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Sachsen
Habe ich in Sachsen Heilfürsorge oder Beihilfe?
Nein — Sachsen hat Beihilfe (50–80 % Kostenerstattung). Du musst eine ergänzende private Krankenversicherung abschließen. Kosten: ca. 80–150 €/Monat für junge Beamte. Mit steigendem Alter steigt der PKV-Beitrag.
Wann gehen Feuerwehrbeamte in Sachsen in Pension?
Feuerwehrbeamte in Sachsen gehen mit 62 Jahren in den Ruhestand. Wer mit 20 einsteigt und 40 Jahre Dienst absolviert, erreicht den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Ein hoher Pensionssatz kompensiert das niedrigere Gehalt langfristig etwas.
Wie ist das Höchstalter für Bewerbungen in Sachsen?
Das Höchstalter liegt in Sachsen bei 32 Jahren. Sachsen zahlt im Bundesländer-Vergleich unterdurchschnittlich — dafür sind die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger als in West-Deutschland. Wer erst mit 30+ ernsthaft überlegt, sollte schnell handeln — das Einstellungsverfahren dauert 6–12 Monate.
Lohnt sich ein Wechsel von einem anderen Bundesland nach Sachsen?
Ein Bundesland-Wechsel als Beamter erfordert in der Regel eine Neuanstellung (nicht einfach Versetzung). Die Gesamtrechnung muss stimmen: Grundgehalt + Krankenversicherungssystem + Lebenshaltungskosten + Pensionsalter. Wer in Grenznähe lebt, sollte beide Seiten vergleichen, bevor er sich entscheidet.