Feuerwehr Besoldung Sachsen 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich
Besoldung nach Bundesland ·

Feuerwehr Besoldung Sachsen 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich

Was verdient ein Feuerwehrbeamter in Sachsen 2026? Grundgehalt A7–A13 nach SächsBesG, Feuerwehrzulage und Ländervergleich Ost.

8 Min Lesezeit · Aktualisiert: 25. September 2026

Feuerwehrbeamte in Sachsen werden nach dem SächsBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer sächsischen Berufsfeuerwehr anstreben oder bereits im Einsatzdienst stehen und ihr Einkommen realistisch einordnen möchten – von Bewerberinnen und Bewerbern über Anwärter bis zu erfahrenen Beamten vor der nächsten Beförderung. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie sich die Besoldung in Sachsen zusammensetzt: vom Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe über die feuerwehrspezifischen Zulagen bis hin zu Sonderzahlung, Krankenversicherung und Pension. Alle Beträge in diesem Beitrag beruhen auf den amtlichen Besoldungstabellen des Freistaats Sachsen. Wie die Werte im bundesweiten Vergleich einzuordnen sind, erfährst du in unserem Ländervergleich der Feuerwehr-Besoldung; einen allgemeinen Überblick über Aufbau und Bestandteile liefert der Ratgeber Feuerwehr-Gehalt.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis der offiziellen Besoldungstabellen Sachsens (Stand: 01.02.2025, gültig 2026). Zuletzt angepasst: +5,5 % zum 01.02.2025.

Besoldungsgruppen Feuerwehr Sachsen 2026

Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe. Sie bildet den Kern der Besoldung ab: den festen Monatsbetrag, den ein Beamter allein aufgrund seiner Amtsstellung und Dienstzeit erhält.

Worauf diese Tabelle beruht
Sächsisches Besoldungsgesetz, Stand 1. April 2026 — einschließlich der Anhebung um 2,82 Prozent.

Was sich ändert
Das Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung 2026 ist abgeschlossen. Weitere Schritte folgen 2027 und 2028.

Rechtsstand geprüft am 7. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

BesoldungsgruppeDienstgradEingangsstufe (je Gruppe Stufe 1–2) (€)Stufe 5 (€)Höchststufe (€)
A7Brandmeister2.953,253.321,693.774,48
A8Oberbrandmeister3.124,763.463,774.102,49
A9Hauptbrandmeister3.403,763.758,484.452,28
A10Brandoberinspektor3.644,004.107,554.983,41

So liest du die Tabelle: Die erste Spalte nennt die Besoldungsgruppe (A7 bis A10), die zweite den zugehörigen Dienstgrad. Die drei Gehaltsspalten stehen für den Verlauf innerhalb einer Gruppe – vom Berufseinstieg – in Sachsen Stufe 1 bei A 7 und Stufe 2 ab A 8 – über die Stufe 5 bis zur Höchststufe, die man erst nach vielen Dienstjahren erreicht. Der Aufstieg von Stufe zu Stufe erfolgt automatisch mit wachsender Berufserfahrung und ist nicht an eine Beförderung geknüpft. Ein Wechsel in eine höhere Besoldungsgruppe – etwa von A7 auf A8 – setzt dagegen eine Beförderung voraus. Zwischen Einstieg und Höchststufe einer Gruppe liegen in Sachsen mehrere Hundert Euro monatlich, sodass sich Betriebszugehörigkeit spürbar auszahlt. Weil jedes Bundesland seine Beamten inzwischen eigenständig besoldet, unterscheiden sich die Beträge von Land zu Land und vom Bund – ein direkter Vergleich lohnt sich deshalb immer.

Feuerwehrspezifische Zulagen in Sachsen

Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:

ZulageMonatsbetrag (ca.)Voraussetzung
Feuerwehrzulage150,00 €Aktiver Feuerwehrdienst (voller Satz nach 2 Dienstjahren)
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeitenbis 108 € (+ Zuschläge)Dienst mit wechselnden Anfangszeiten und mindestens 5 Nachtdienststunden im Monat: 2,40 € je Stunde zwischen 20 und 6 Uhr, höchstens 108 €, dazu 1 € je Stunde zwischen 0 und 6 Uhr und ggf. 20 € für mehrere Wochenend- oder Feiertagsdienste (§ 8a SächsEMAVO); Bereitschaftsdienst zählt nicht

Diese Zulagen sind der Grund, warum das tatsächliche Monatsbrutto deutlich über dem reinen Grundgehalt liegt. Die Feuerwehrzulage erhalten aktive Beamte im Einsatzdienst; ihren vollen Satz erreicht sie nach zwei Dienstjahren. Eine feste Wechselschichtzulage gibt es in Sachsen seit 2019 nicht mehr. An ihre Stelle ist die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 8a der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO) getreten. Sie richtet sich nach den tatsächlich geleisteten Nachtstunden und fällt deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich hoch aus; wer überwiegend im Tagdienst eingesetzt ist, erhält sie nicht. Beide Zulagen sind grundsätzlich steuerpflichtig und wirken sich daher nicht eins zu eins auf das Nettoeinkommen aus.

Rechenbeispiel: Monatsbrutto eines Brandmeisters

Das folgende Beispiel zeigt als Näherungswert, wie sich Grundgehalt und Zulagen zu einem Monatsbrutto addieren. Es dient nur der Orientierung – der individuelle Betrag hängt von Erfahrungsstufe, Familienstand und dem konkreten Schichtmodell ab.

Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Sachsen kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3.472 € (Grundgehalt 3.321,69 € + Feuerwehrzulage 150,00 €). Im Schichtdienst mit Nachtdiensten kommt die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten hinzu – bei vielen Nachtstunden bis zu 108 € plus Zuschläge –, außerdem gegebenenfalls Kinderzulage und Familienzuschlag.

Sonderzahlung und Jahreseinkommen

Sachsen zahlt keine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) — das Sonderzahlungsgesetz wurde 2011 aufgehoben. Das Jahresbrutto (A7 Höchststufe mit Feuerwehrzulage) liegt bei rund 47.100 €; die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten kommt je nach Dienstplan hinzu. Für den Jahresverdienst rechnet man in Sachsen also im Wesentlichen mit zwölf Monatsbezügen plus den laufenden Zulagen – ein Aufschlag durch Weihnachts- oder Urlaubsgeld entfällt. Das wirkt sich vor allem im direkten Vergleich mit Ländern aus, die eine Sonderzahlung leisten.

Einordnung: Stärkstes Ostbundesland

Sachsen holt bei der Besoldungsangleichung stark auf und ist wirtschaftlich stärkstes Ostbundesland.

Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen beim Einstiegsgehalt A7 (Stufe 1) mit ca. 2.953 € im unteren Bereich, bei den Endstufen dagegen im oberen Bereich. Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim Grundgehalt meist im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat; für den tatsächlichen Nettovergleich sind zusätzlich Zulagen, Krankenversicherungssystem (Beihilfe oder Heilfürsorge) und Sonderzahlungen entscheidend. Ein niedrigeres Einstiegsgehalt kann daher durch günstige Lebenshaltungskosten, ein starkes Versorgungssystem oder die Krankenabsicherung ausgeglichen werden.

Beförderung und Aufstiegswege

In Sachsen gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:

  • Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
  • Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
  • Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht

Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. Über die Erfahrungsstufen steigt das Gehalt zusätzlich – auch ohne Beförderung – im Laufe der Dienstjahre an, sodass sich Einkommen und Aufstieg über die gesamte Laufbahn hinweg entwickeln.

Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Sachsen

Bekomme ich als Feuerwehrbeamter in Sachsen Heilfürsorge oder Beihilfe?

Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Einsatzdienst erhalten in Sachsen freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Grundlage sind die §§ 144, 135 SächsBG in Verbindung mit der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung; für die kommunalen Berufsfeuerwehren (etwa Dresden, Leipzig oder Chemnitz) wickelt der Kommunale Versorgungsverband Sachsen die Leistungen ab. Die Heilfürsorge wird ohne Anrechnung auf die Besoldung gewährt. Eine private Pflegepflichtversicherung ist zusätzlich erforderlich. Mit dem Dienstzeitende endet die Heilfürsorge; im Ruhestand gilt dann Beihilfe.

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Berufsfeuerwehr in Sachsen?

Der Einstieg erfolgt in der Regel in Besoldungsgruppe A7. Das Grundgehalt beginnt dort in der Eingangsstufe bei 2.953,25 € brutto im Monat (Tabelle ab 01.04.2026) und steigt mit den Dienstjahren an. Hinzu kommen die Feuerwehrzulage und – im Schichtdienst mit Nachtdiensten – die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten, die das tatsächliche Monatsbrutto anheben.

Welche Zulagen erhalten Feuerwehrbeamte in Sachsen?

Neben dem Grundgehalt gibt es vor allem die Feuerwehrzulage von 150,00 € monatlich (voller Satz nach zwei Dienstjahren) sowie – bei Dienst zu wechselnden Zeiten mit Nachtdiensten – eine Zulage von 2,40 € je Nachtdienststunde, höchstens 108 € im Monat, plus Zuschläge (§ 8a SächsEMAVO). Eine feste Wechselschichtzulage gibt es seit 2019 nicht mehr. Je nach Familiensituation kommen zusätzlich Familienzuschlag und Kinderzulage hinzu.

Zahlt Sachsen Feuerwehrbeamten ein Weihnachtsgeld?

Nein. Sachsen zahlt keine gesonderte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) mehr – das entsprechende Sonderzahlungsgesetz wurde 2011 aufgehoben. Das Jahresbrutto ergibt sich damit im Wesentlichen aus zwölf Monatsbezügen zuzüglich der laufenden Zulagen.

Wann können Feuerwehrbeamte in Sachsen in Pension gehen?

Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erreichen die besondere Altersgrenze mit 60 Jahren, sofern sie mindestens 25 Jahre im Einsatzdienst tätig waren (§ 144 SächsBG). Andernfalls gilt die allgemeine Altersgrenze. Wer mit 20 Jahren einsteigt und 40 Dienstjahre erreicht, kommt auf den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %.

Wie unterscheidet sich die Besoldung in Sachsen vom Bund?

Beim Einstieg liegt Sachsen unter dem Bund: In A7 zahlt Sachsen in der Eingangsstufe 2.953,25 € (Tabelle ab 01.04.2026), der Bund dagegen 3.138,37 € (Abschlagszahlung seit Mai 2026 unter Vorbehalt; gesetzlich Stand 01.03.2024: 2.963,97 €). In den Endstufen zahlt Sachsen inzwischen überdurchschnittlich. Für den tatsächlichen Nettovergleich sind zusätzlich Zulagen, das Krankenversicherungssystem (in Sachsen Heilfürsorge) und Sonderzahlungen entscheidend.

Weitere Ratgeber rund um Beruf, Besoldung und Bewerbung bei der Feuerwehr findest du in unserem Feuerwehr-Magazin.

Weiterführende Artikel:

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zulagen: Rechtsstand September 2026 (Normtexte am 25.09.2026 abgerufen).

Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand: In Sachsen trägt der Dienstherr im Einsatzdienst die Krankheitskosten – mit der Pensionierung wechselst du in die Beihilfe und brauchst dann eine private Restkostenversicherung. Eine Anwartschaft sichert dir diesen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Kostenlose Erstinformation — Erstinformation anfordern →
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