
Feuerwehr Besoldung Schleswig-Holstein 2026: Tabellen & Zulagen
Feuerwehrbeamter in Schleswig-Holstein 2026: Grundgehalt A7–A13 nach SHBesG, Zulagen und Ländervergleich Nord.
Feuerwehrbeamte in Schleswig-Holstein werden nach dem SHBesG besoldet – das Grundgehalt richtet sich nach Besoldungsgruppe (A7 bis A13) und Erfahrungsstufe, dazu kommen feuerwehrspezifische Zulagen und eine Jahressonderzahlung.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer schleswig-holsteinischen Berufsfeuerwehr – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg oder Neumünster – anstreben oder bereits im Dienst sind und ihr Einkommen einordnen möchten. Du erfährst, wie hoch das monatliche Grundgehalt in den einzelnen Besoldungsgruppen ausfällt, welche Zulagen den Betrag erhöhen, wie die Jahressonderzahlung wirkt und worin sich Schleswig-Holstein von Bund und anderen Ländern unterscheidet. So kannst du deine Bezüge realistisch einschätzen, statt dich auf grobe Faustregeln zu verlassen. Wenn du zunächst das Gesamtbild über alle Laufbahnen hinweg suchst, hilft dir unser Überblick zum Feuerwehrgehalt; die konkreten Zahlen für Schleswig-Holstein findest du direkt in den folgenden Tabellen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Schleswig-Holstein 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, noch ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe. Jede Zeile steht für eine Besoldungsgruppe von A7 (Einstieg im mittleren Dienst) bis A10 (gehobener Dienst); die Spalten bilden den Aufstieg innerhalb der Gruppe ab. Beim Berufseinstieg beginnst du in einer der unteren Stufen und rückst mit wachsender Dienstzeit automatisch auf – der Weg von der Eingangs- bis zur Höchststufe zieht sich über mehrere Jahre. Wichtig: Diese Werte gelten ausschließlich für Schleswig-Holstein; jedes Bundesland und der Bund führen eigene Tabellen. Wie stark die Länder auseinanderliegen, zeigt unser Bundesländer-Vergleich.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 3.039,98 | 3.308,46 | 3.584,59 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.160,45 | 3.459,00 | 3.871,86 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.335,77 | 3.649,08 | 4.099,70 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.557,11 | 3.991,99 | 4.556,51 |
So liest du die Tabelle: Ein Brandmeister der Gruppe A7 verdient in der ausgewiesenen Eingangsstufe rund 3.040 € brutto und in der Höchststufe 3.584,59 €. Mit jeder Beförderung – etwa zum Oberbrandmeister (A8) oder Hauptbrandmeister (A9) – steigt nicht nur die Besoldungsgruppe, sondern in der Regel auch das erreichbare Endgehalt. Die Beträge sind Bruttowerte vor Steuern und Krankenversicherung; was am Ende netto übrig bleibt, hängt zusätzlich vom Familienstand und vom Krankenversicherungssystem ab, das für Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst besonders günstig ausfällt.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Schleswig-Holstein
Das Grundgehalt ist nur ein Teil der Bezüge. Für den belastenden Einsatzdienst kommen mehrere Zulagen hinzu, die das Monatsbrutto spürbar erhöhen. Die beiden wichtigsten sind die Feuerwehrzulage und – bei durchgehendem Wechselschichtdienst – die Wechselschichtzulage:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 171,45 € | Aktiver Feuerwehrdienst (voller Satz nach 2 Dienstjahren) |
| Wechselschichtzulage | ca. 102 € | Vollständiger Wechselschichtdienst |
Die Feuerwehrzulage wird für den aktiven Feuerwehrdienst gezahlt und erreicht ihren vollen Satz erst nach zwei Dienstjahren. Die Wechselschichtzulage gibt es nur bei vollständigem Wechselschichtdienst – wer ausschließlich im Tagesdienst arbeitet, erhält sie nicht. In der Praxis entscheidet also das konkrete Schichtmodell darüber, welche Zulagen tatsächlich auf dem Gehaltszettel stehen.
Rechenbeispiel: monatliche Bruttobezüge
Beispiel (Näherungswert): Ein Brandmeister der Besoldungsgruppe A7 mit einem Grundgehalt von 3.308,46 € kommt zusammen mit der Feuerwehrzulage (171,45 €) und der Wechselschichtzulage (ca. 102 €) auf rund 3.582 € Bruttobezüge im Monat – noch vor Familienzuschlag und Kinderzulage. Die tatsächliche Höhe hängt von der Erfahrungsstufe, dem Schichtmodell und der familiären Situation ab. Es handelt sich um einen gerundeten Näherungswert, nicht um eine verbindliche Gehaltszusage.
Sonderzahlung und weitere Bestandteile
Einmal im Jahr kommt die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) hinzu: ein Festbetrag von 660 € für Beamte bis A10, ergänzt um 400 € je Kind. Zusammen mit dem Familienzuschlag für verheiratete Beamte und Kinder erhöht sie das Jahresbrutto zusätzlich zu den zwölf Monatsgehältern. Für die persönliche Planung lohnt es sich, Grundgehalt, Zulagen und Sonderzahlung immer gemeinsam zu betrachten – erst aus dieser Summe ergibt sich ein realistisches Jahreseinkommen.
Einordnung: Schleswig-Holstein im Ländervergleich
Schleswig-Holstein ist geprägt von hauptamtlichen Feuerwehren in den größeren Städten und einer starken Freiwilligen Feuerwehr auf dem Land. Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt das Land beim A7-Einstiegsgehalt (Eingangsstufe) mit rund 3.040 € im oberen Mittelfeld. Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim Grundgehalt meist nur im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat. Für einen echten Nettovergleich sind zusätzlich die Zulagen, das Krankenversicherungssystem (Heilfürsorge oder Beihilfe) und die Sonderzahlungen entscheidend – nicht allein das Grundgehalt.
Beförderung und Aufstiegswege
In Schleswig-Holstein gilt – wie bundesweit – das Laufbahnprinzip. Der Aufstieg erfolgt über Erfahrungsstufen, die mit der Dienstzeit automatisch durchlaufen werden, und über Beförderungen in höhere Besoldungsgruppen, die an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft sind:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und damit auch die spätere Pension. Wer seine Laufbahn plant, sollte deshalb nicht nur auf das Einstiegsgehalt schauen, sondern auf den gesamten möglichen Verlauf über die aktive Dienstzeit hinweg.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Schleswig-Holstein
Bekomme ich in Schleswig-Holstein Heilfürsorge oder Beihilfe?
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst (Einsatzdienst) haben in Schleswig-Holstein Anspruch auf freie Heilfürsorge (§ 112 LBG SH). Das gilt für die kommunalen Berufsfeuerwehren in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster. Für die Zeit nach dem aktiven Dienst greift die Beihilfe – eine frühzeitige Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung ist daher sinnvoll.
Nach welcher Tabelle werden Feuerwehrbeamte in Schleswig-Holstein bezahlt?
Grundlage ist das Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG). Maßgeblich sind derzeit die zum 01.11.2024 verkündeten Tabellen, die zuletzt um +5,5 % (rund +200 €) angehoben wurden. Für die Besoldungsrunde 2025 bis 2028 liegt bislang nur ein Gesetzentwurf vor; Tabellen für 2025 und 2026 sind noch nicht verkündet und daher als Prognose zu verstehen.
Wie viel verdient ein Brandmeister (A7) in Schleswig-Holstein?
Das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A7 liegt in Schleswig-Holstein zwischen rund 3.039,98 € in der ausgewiesenen Eingangsstufe und 3.584,59 € in der Höchststufe. Hinzu kommen die Feuerwehrzulage (171,45 €) und – bei Wechselschichtdienst – die Wechselschichtzulage von etwa 102 € sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Kinderzulage.
Welche Zulagen kommen zum Grundgehalt hinzu?
Die wichtigsten feuerwehrspezifischen Zulagen sind die Feuerwehrzulage (171,45 € für den aktiven Feuerwehrdienst, voller Satz nach zwei Dienstjahren) und die Wechselschichtzulage (ca. 102 € bei vollständigem Wechselschichtdienst). Dazu können der Familienzuschlag und die jährliche Sonderzahlung kommen. Alle Bestandteile zusammen erhöhen das Einkommen spürbar über das reine Grundgehalt hinaus.
Wie unterscheidet sich Schleswig-Holstein von Bund und anderen Ländern?
Jedes Bundesland und der Bund besolden nach eigenen Tabellen. Beim A7-Einstiegsgehalt liegt Schleswig-Holstein im oberen Mittelfeld; die Unterschiede zwischen den Ländern betragen beim Grundgehalt meist nur wenige Hundert Euro im Monat. Entscheidender für den Nettovergleich sind das Krankenversicherungssystem (Heilfürsorge oder Beihilfe), die Zulagen und die Sonderzahlungen. Weitere Ratgeber rund um Beruf und Besoldung findest du in unserem Magazin.
Gelten die 2026er-Werte schon?
Nein. Maßgeblich ist weiterhin die zum 01.11.2024 verkündete Besoldungstabelle. Die Anpassungen der Besoldungsrunde 2025 bis 2028 liegen als Gesetzentwurf vor, sind aber noch nicht in Kraft; entsprechende 2025er- und 2026er-Tabellen sind bislang nur Prognosewerte. Für verbindliche Beträge zählt immer die aktuell verkündete Tabelle.